Landgericht Flensburg: Dürfen Personen diversen Geschlechts doch rein?

Gestern gab es am Landgericht Flensburg zur Autobahnabseilaktion nur einen kurzen Sprungtermin, an dem nur zwei der vier angeklagten Personen waren, dafür mit eigentlich ganz guten Nachrichten (die sich in der aktuellen Verkehrspolitik leider nicht finden lassen, wenn die FDP doch glatt fordert, dass andere Verkehrsteilnehmer*innen den Autos noch mehr Platz machen müssen als bisher schon während der Verkehrssektor wiederholt alle Klimaziele reißt).

Eine weitere Wahlverteidigung wurde zugelassen und sogar ein Antrag darauf, dass diverse Personen in den Eingangskontrollen entweder durch Personen gleichen, diversen Geschlechts also, durch Arzt oder Ärztin oder gar nicht durchsucht werden sollen wurde überraschend direkt behandelt. Angehängt an den Antrag war eine längere Kommmunikation: Eine Person diversen Geschlechts hatte sich über die Durchsuchung bei den Einlasskontrollen beschwert und der Präsident des Oberlandgerichts hatte darauf geantwortet und auf das Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein hingewiesen. Daraus würde sich das Recht ergeben als nichtbinäre Person nicht oder im Zweifel von Arzt oder Ärztin durchsucht zu werden. Die Staatsanwältin meinte, das Gesetz sei hier nicht anwendbar, das Gericht jedoch war so verunsichert, dass dieses Mal eine diverse Person auch ohne Kontrolle in den Gerichtssaal gekommen wäre – leider war die Person jedoch schon wieder gegangen. Die Wachtmeister*innen der Mobilen Einsatzgruppe Jusitz (MEG) waren sehr verärgert, einer meinte zum Richter: „Kann ich Sie mal kurz sprechen?“ und sie lamentierten darüber, dass sie dann auch gleich aufhören könnten zu arbeiten. Bis zum nächsten Mal will das Gericht entscheiden, wie es weiter mit den Kontrollen diverser Personen umgeht – wir dürfen gespannt sein, denn bisher wurde diesen schlussendlich der Zugang verwehrt.

Im Prozess wurden dann noch die unspektakulären Bundeszentralregisterauszüge (das heißt frühere Verurteilungen) der beiden anwesenden Angeklagten verlesen und dann war es auch schon wieder vorbei. Der Richter kündigte an, dass es eventuell eine Umstrukturierung der Besetzung des Gerichts gäbe – schaut also auf Änderungen bei den Prozessterminen. Geplant ist, dass es am 29.8. und 12.9. jeweils um 10:30 Uhr Prozessbeginn weiter geht – dann sollen auch mehrere Polizei-Zeugen vernommen werden.

Antrag zum Einlass diverser Person zur Weitverwendung (pdf)