Prozess um Aktionen zur Verkehrsministerkonferenz in der Nähe von Bremen

Update: Der Verhandlungstermin wurde wegen der Erkrankung der Richterin kurzfristig abgesagt – wir werden den neuen Termin veröffentlichen sobald er feststeht.

Ursprüngliche Ankündigung: Im April 2021 stießen die Verkehrsminister*innen bei ihrem Treffen in Bremen erst mal auf Stau: Über allen Autobahnen, welche nach Bremen führten hingen zeitgleich Menschen mit Transparenten, beklebten teilweise die Schilderbrücken der Autobahnen mit neuen Inhalten. Fünf von uns werden deshalb nun in zwei Prozessen vor dem Amtsgericht Achim angeklagt. Am Donnerstag, 21.3.24 um 9 Uhr und um 11 Uhr finden die beiden Prozesse statt – in Saal A 1.18.

Angeklagt ist ein besonders schwerer Fall der Nötigung – das heißt auch die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe. Die Rechtsprechung zu Autobahnabseilaktionen ist bisher sehr widersprüchlich – es gibt also vermutlich spannende Prozesse. Vor Gericht stehen auch hier natürlich wieder diejenigen, die eine Mobiltätswende fordern und teilweise selbst umsetzen, aber nicht die Verkehrsminister*innen, welche jahrelang die Klimaziele brechen und dafür sorgen, dass die Emissionen im Verkehr immer weiter steigen. Der tagtägliche motorisierte Individual- und Güterverkehr führt derweil weiter zu Toten durch Feinstaub oder Unfälle. Wir versprechen euch: Auch das wird im Prozess Thema sein – auch wenn wir nicht fordern, dass irgendwer bestraft gehört. Denn wir wissen: Strafe ändert weder uns noch irgendwen anders.

Wir freuen uns über weitere Aktionen gegen Autobahnen und Autoindustrie, rund um die Prozesse und unabhängig davon, aber auch wenn ihr den Prozess selbst kreativ begleiten möchtet.

Prozessbericht Strafprozess IAA Abseilaktion A92 + neuer Termin

Am 20.04.2023 fand der erste Verhandlungstag wegen der Abseilaktion über der A92 statt. Da ein Termin nicht ausreichte geht die Verhandlung nun am 05.05.2023 weiter (einer Einstellung die vorher im Raum stand stimmte die Generalstaatsanwaltschaft nicht zu). Am 03.05.23 hat die Gruppe von der A94 ihre Verhandlung vor dem Amtsgericht Ebersberg.

Hier folgt nun der Prozessbericht der A92 Verhandlung  vom 20.04.23:

Bericht 1. Prozesstag 20.04.2023 – Abseilaktion über A92 zum
Auftakt der IAA

Während der IAA*¹ 2021 hatten sich, neben vielen anderen Aktionen, 5 Gruppen zum Auftakt der IAA von 5 verschiedenen nach München reinführenden Autobahnen abgeseilt.
Nun haben die Prozesse begonnen, es gab bereits eine nicht rechtskräftige*² Verurteilung und eine ausgesetzte Verhandlung. Am 03.05. hat eine weitere Gruppe eine Verhandlung.
Schon vor dem Termin war klar: das werden wir nicht an einem Verhandlungstag schaffen, das Gericht hat nur einen Termin angesetzt für welchen aber 10 Zeugen geladen sind – dass diese dann auch noch gründlich befragt und zur Verteidigung noch Beweisanträge* 8 gestellt werden liegt außerhalb des Horizontes des Gerichts. Somit endete der heutige Verhandlungstag um 17:45 nach einer langwierigen Terminfindung für einen Folgetermin, welche Richterin Mey vollkommen verzweifelt hatte, weil sie nicht Aussetzen noch einen Schiebetermin machen wollte. Letzendlich wurde ein Folgetermin gefunden für den 05.05.23 am AG* 5 Freising, eine Pflichtverteidigung muss ausgetauscht werden da sie an dem Termin verhindert ist.
Das selbe passierte auch mit einer Verhandlung wegen der Abseilaktion über der A9 kurz zuvor am selben Amtsgericht (andere Richterin) diese wurde jedoch ausgesetzt.
Nach doppelten gründlichen Sicherheitskontrollen (vor allem auf Sekundenkleber hatten sie es abgesehen) blieb eigentlich nichts mehr übrig was Angeklagte noch mit in den Sitzungssaal nehmen durften.
Zu Beginn wurden zwei Erklärungen verlesen zum Thema IPCC*³ und diversen anderen wie Kritik an der Autoinfrastruktur und an dem Schutz des Weiter-so im Verkehrssektor durch Bundeskanzler Scholz. Desweiteren erhielt eine der Angeklagten nach Zweifeln der Staatsanwaltschaft noch eine Laienverteidigung* 4 in Gemeinschaft mit der Pflichtverteidigung.
Die Pflichtverteidigung wurde seitens der Angeklagten im Vorhinein beantragt, erst vom Amtsgericht abgelehnt, doch dann hat das LG* 5 nach einer sofortigen Beschwerde die Pflichtverteidigung angeordnet, so das alle der Angeklagten in dem Prozess eine Pflichtverteidigung hatten. Im Folgenden prägten eher die Verteidiger*innen den Prozess und planten die Strategie, die Angeklagten nahmen sich selten das Wort, was aber auch abgesprochen und einvernehmlich war im Großen und Ganzen.
Der bereits bekannte Antrag auf Nichtverlesung der Anklageschrift wurde gestellt und durch einen der Verteidiger*innen damit ergänzt, dass die Ausdehnung des Gewaltbegriffs der den Anklagen wegen Nötigung von Abseilaktionen zugrunde liegt so in anderen EU-Ländern nicht existiert, es
hätte ein Vorabentscheidungsverfahren nach 267 AEUV geben müssen, die Versammlung würde als unfriedlich diffarmiert werden was sie nach EMRK nicht wäre (entschuldigt diesen Fachjargon! Doch diese Details zu erklären würde den Rahmen eines kurzen Prozessberichts sprengen, zumal das Autori selber sich damit nicht auskennt).

Angeklagt waren drei Personen die sich auf der Brücke über der A92 befunden haben und nach
Anklageschrift Mittäter*innen nach §25 I Alt. 2, II StGB* 6 sind bei einer Nötigung. Die beiden Personen die sich abgeseilt haben waren zu dem Termin nicht geladen, da sie sich momentan dauerhaft im Ausland befinden. Es drehte sich also viel um die Frage, was der Tatbeitrag der drei Personen war, nach Anklageschrift hätten sie „gesichert“. In der Zeugenbefragung der Polizeizeug*innen konnten viele dazu nichts
sagen, andere erinnerten sich dass ein Müsliriegel runter gereicht wurde und sich ab und zu Unterhalten wurde, bei einer Person machte es den Anschein als würde sie aufpassen dass die Sicherung nicht manipuliert wird. Ein/e Entscheidungsträger*in oder Einsatzleiter*in hat sich unter den Polizeizeug*innen nicht befunden, sie waren größtenteils auf der Brücke gewesen. Von einer Versammlungsauflösung hat niemand berichtet, auch was die Gründe waren die Sperrung einzurichten hat niemand berichtet.
Gefahren die von den Versammlungsteilnehmerinnen auf den Verkehr ausgingen wurden auch nicht berichtet oder einer Gefahr in der sich die Versammlungsteilnehmer*Innen befanden. Die Kletterausrüstung hätte professionell ausgesehen. Eine der Personen wollte wohl eine Versammlung
vor Ort anmelden. Den dreien wurden wohl später Platzverweise erteilt. Bis zur Sperrung floss der Verkehr wohl normal. Es gab unterschiedliche Meinungen dazu, wo über der Fahrbahn die abgeseilten Personen hingen… Apropos: die Zeugen konnten sich erstaunlich gut an die Angeklagten erinnern, mit Gesicht und Namen.

Zwischendrinne gab es immer wieder kleine Streitereien mit der Richterin, welche aber im Vergleich zu Anderen noch recht ruhig war. Ein Vorfall war, dass die Richterin die Verteidigung in der Befragung unterbrach, nach mehrmaligen Hinweisen im Wortgefecht, dass es unzulässig ist der
Verteidigung das Wort zu entziehen außer es handelt sich um rechtliche/ sachliche Gründe. Der daraufhin formulierte Befangenheitsantrag* 7 wurde von der Richterin als unzulässig verworfen, da er nur der Prozessverschleppung diene.

Als die Richterin um zwei Uhr immernoch keine Mittagspause vorschlug zeichnete sich ab, dass sie immernoch plant es an einem Tag durchzuziehen. Es wurde dann eine Pause vereinbart wo die Richterin es nochmal damit probierte eine Frist zum Beweisanträge einreichen aufzustellen bis 15:00, welcher widersprochen und dann auch doch nicht eingehalten wurde.
Es wurden dann noch 3 Personen vernommen welche sich im Stau befunden hatten. Zwei davon waren mit ihren Kindern auf dem Weg ins Legoland und brachen ihre Reise dann ab wegen dem Stau, das Geld für die Tickets sei verschwendet gewesen und für die Kinder sei es miserabel gewesen im Stau zu stehen, sie standen ca. 2h. Ein anderer hatte einen Dienstausfall, genaue Zahl wurde nicht genannt.
Später ging es noch um den Streitpunkt ob „Chatprotokolle“, das waren Twitter Beiträge die sich in der Akte befanden, in Augenschein genommen und Verlesen werden dürfen. Der Verlesung wurde widersprochen, da nicht ersichtlich ist, wer diese Chatprotokolle wie in die Akte gebracht hat und so
nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie manipuliert wurden.
Auch der Beweisverwertung der Aussagen eines Polizisten wurden widersprochen, welcher wohl eine der Abgeseilten aber nicht im hiesigen Verfahren angeklagten Personen vernommen hatte, die wohl auf der Wache erst meinte, dass sie keine Angaben zur Sache machen wollte und dann doch in ein Gespräch verwickelt wurde. Der Zeuge wurde natürlich trotzdem gehört.
Eine der Zeug*innen, welche auch tatsächlich an der Sperrung beteiligt war, war ohne Attest nicht erschienen. Die Richterin war dann der Meinung, dass sie nicht notwendig ist, die Verteidigung widersprachen und meinten, dass sie hätten verzichten müssen.

Zuletzt stellte dann einer der Verteidiger*innen einen Schwall an Beweisanträgen* 8 (Themen waren die bereits bekannten: Rettungsgasse, Standstreifen, Rettungsgassen Poster an anderen Brücken, Sticker abkratzen von Autobahnschild/oder Reparaturarbeiten an Brücken über laufendem Verkehr, keine Anhaltspunkte für Gefahren, Verkehr floss normal bis gesperrt wurde, keine unfriedliche Versammlung, Alternativen zu Stau, Position der Abhänger…) Die StA* 9 meinte, dass einige als
wahr unterstellt werden können, einige hätten nichts mit der Sache zu tun, wären nur Beweisermittlungsanträge oder Rechtsfragen.
Dies brachte dann letzendlich die Pläne der Richterin zum stürzen es an einem Tag durchzuziehen, die anderen Verteidiger*innen hatten ihre Anträge noch garnicht gestellt. Es begann eine langwierige und verzweifelnde Verhandlung wann der nächste Termin angesetzt werden könnte, irgendwann wurde ernsthaft vorgeschlagen, an einem Samstag zu verhandeln:‘D oder direkt morgen.

Irgendwann wurde von der Verteidigung vorgeschlagen, dass das Verfahren ja auch einfach aus Opportunitätsgründen eingestellt werden könnte, die Angeklagten seien alle nicht vorbestraft. Das Gericht erwiderte darauf, dass eine Einstellung ggf. mit Auflage grundsätzlich infrage käme.
Die Staatsanwaltschaft müsse das erstmal wirken lassen und das intern absprechen, schließe es aber grundsätzlich nicht aus.

Hier noch ein Pressebericht von der Aktion:
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/freising/freising-neufahrn-autobahn-a92-klimaaktivisten-internationale-autoausstellung-1.5811717

*¹ Internationale Automobilausstellung
*² wenn das Verfahren abgeschlossen ist, ist eine Verurteilung rechtskräftig. Wenn das Urteil noch angefochten wird
durch Berufung oder Revision, ist das Urteil nicht rechtskräftig
*³ Sachstandsbericht zur Klimaänderung des Welt Klimarates
* 4 Leute die keine Anwälte sind können vom Gericht als Verteidigung angenommen werden
(https://www.projektwerkstatt.de/index.php?p=10065)
* 5 AG= Amtsgericht LG= Landgericht. Das Landgericht ist das nächst höhere nach dem Amtsgericht
* 6 d.h. sie sind Mittäter und haben die Tat gemeinsam begannen, StGB= Strafgesetzbuch, da steht drinne was verboten
ist und wie es bestraft wird

* 8 Beweisanträge sind Anträge mit denen man bestimmte Tatsachen unter Beweis stellen will und dazu bestimmte
Beweismittel benennt, wie z.B.Zeugen, Fotos.. (https://www.projektwerkstatt.de/index.php?domain_id=1&p=10083)
* 9 StA= Staatsanwaltschaft

Die erste Straßenbahn verlässt das VW-Stammwerk in Wolfsburg +++ Aktivist*innen halten Autozug an und verkleiden ihn als Straßenbahn

Die Autoindustrie ist tot – Volkswagen wird umgebaut

Aktuell verlässt die erste Straßenbahn das Volkswagen-Stammwerk in Wolfsburg. Erstmal allerdings nur symbolisch. Um 13:13 Uhr stoppten Aktivist*innen einen Autozug, der Autos aus dem Volkswagenwerk in Wolfsburg auf die DB-Gleise befördert.
In einer Überraschungsaktion hielten sie den Zug auf einer Brücke über dem Mittellandkanal an, kletterten auf den Zug und verkleiden aktuell den Autozug mit einem riesigen Banner als Straßenbahn. Der Zug bietet ein symbolträchtiges Bild, welches das Ziel der Aktivist*innen sehr anschaulich zeigt: VW soll im Wolfsburger Stammwerk künftig keine Autos mehr produzieren, sondern öffentliche Verkehrsmittel – allem voran Straßenbahnen.

Straßenbahntranspi wird über den Autozug gespannt
Straßenbahntranspi wird über den Autozug gespannt

Die Investitionsplanungsrunde von VW wurde von letztem Jahr auf den Frühling 23 verschoben und ist bis jetzt immer noch nicht terminiert. Aktive Gruppen in Wolfsburg bringen mit der Aktion nun einen eigenen Ergebnisvorschlag für die Planungsrunde ein: nämlich ein sofortiger Umbau der Produktion von Autos auf öffentliche Verkehrsmittel, Hand in Hand mit einem Umbau der Konzernstruktur zu einem gemeinwohlorientierten Kooperativbetrieb.

Hier einige Statements der Aktivist*innen:
„Keine Entlassungen mehr, keine Kurzarbeit, kein Totschuften für einen Umwelt-Schmutz-Konzern.
Wir fordern ab sofort:
• einen Umbau des VW-Stammwerks auf ÖPNV-Produktion,
• gratis Umschulungsprogramme für alle Mitarbeitenden
• eine Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden oder weniger bei vollem Lohnausgleich
• Bessere Arbeitsbedingungen für Lok- und Busfahrer*innen  plus Umschulungsprogramme für alle, die auf diese Berufe umsteigen wollen“
„Es geht darum eine Produktion danach auszurichten, was gebraucht wird und nicht was Profite für Wenige abwirft. Um eine gemeinwohlorientierte Produktion durchzusetzen, müssen sich alle von der Produktion Betroffenen zusammen setzen und gemeinsam Entscheidungen treffen. Die meisten von der Automobilproduktion Betroffenen werden heutzutage überhaupt nicht gefragt.“
„VW gehört bereits zu 20% dem Land Niedersachsen, zu 53% der Familie Porsche-Piech und 17% dem Emirat Katar. Gewinne werden privatisiert und Verluste sozialisiert. Das darf nicht länger sein! Das Motto der Zukunft, “VW für alle” steht für einen gemeinwohlorientierten, kollektiv geführten VerkehrsWende-Betrieb, bei dem Betroffene entscheiden, was produziert wird.“
„Ein Umbau des VW-Stammwerks auf Straßenbahnproduktion bietet sichere Beschäftigungsperspektiven Allein in den zurückliegenden drei Jahren wurden in der Auto- und Zulieferindustrie bereits 90.000 Arbeitsplätze abgebaut oder verlagert. Das sind vier Mal soviel, wie in der Braunkohle in zwanzig Jahren abgebaut werden sollen. Ein Umbau des VW-Stammwerks auf ÖPNV-Produktion sichert gute Arbeitsplätze.“

Mehr Informationen auf blog.verkehrswendestadt.de

Zum Hintergrund:  Warum Straßenbahnen?

Die Straßenbahn ist leistungsstark
Um 900 Menschen zu transportieren braucht es im Berufsverkehr 692 Autos, 9 Gelenkbusse oder 2 Straßenbahnen in Doppeltraktion. Straßenbahnen sind im innerstädtischen Verkehr mit Abstand das leistungsstärkste Verkehrsmittel.

Die Straßenbahn ist barrierearm
Straßenbahnhaltestellen liegen ebenerdig, sind schneller und bequemer zu erreichen als S- und U-Bahnhöfe. Wichtig vor allem für gehbehinderte Menschen, Menschen mit Gepäck, Rollator, Kinderwagen.  Ein Zustieg ohne Aufzüge und Fahrtreppen spart außerdem Geld bei Bau und Betrieb.

Die Straßenbahn ist umweltfreundlich
Bei nur 20% Auslastung liegt der Ausstoß an Treibhausgasen als CO2 Äquivalente und Stickoxiden NOx pro Personenkilometer bei der Straßenbahn deutlich unter den Werten eines Pkw. Dabei sind die Emissionen bei der Produktion des Stroms bzw. des Treibstoffs eingerechnet (Quelle: Umweltbundesamt (2012): Daten zum Verkehr, S.32)

Die Straßenbahn ist schnell
Die Straßenbahn ist vor allem auf kurzen Fahrstrecken (und das sind die meisten in der Stadt) sehr schnell. Es sei denn, sie muss dauernd vor roten Ampeln warten. In vielen Städten ist dafür eine „Grüne Welle” für die Straßenbahn geschaltet.

Die Straßenbahn zum Nulltarif garantiert  sozial gerechte Mobilität
Kein Knast mehr für fahrscheinloses Fahren, Mobilität unabhängig zum Geldbeutel. Das garantiert die Straßenbahn, wenn sie zum Nulltarif fährt. Wenn Subventionierung und Steuerbegünstigung von Autoinfrastruktur und Industrie umgelagert wird, ist ein Nulltarif ohne weiteres finanzierbar.

Strafprozess wegen Abseilaktion über der A9 (IAA) – neue Abseilaktion geplant!

Am 27.03. startet am Amtsgericht Freising der Strafprozess gegen drei Aktivistis, die zu Eröffnung der IAA am 7.9.2021 eine Schilderbrücke über die A9 umgestalteten, um so auf den Klimawandel hinzuweisen, die Greenwashingshow IAA zu entlarven und eine Verkehrswende einzufordern. Die Bilder gingen durch alle Medien, die A9 war stundenlang gesperrt, weil die Staatsmacht ihre Schilder unbedingt von den kritischen Tönen befreien wollte. Nun geht es also vor Gericht – aber die Angeklagten und Unterstützer*innen reagieren offensiv. Sie wollen nicht nur die Möglichkeiten der offensiven Strafverteidigung nutzen, sondern am Tag vor dem Prozess eine als Versammlung angemeldete Abseilaktion über der A9 auf Münchener Stadtgebiet durchführen.

Am 27.1.2023 beginnt um 9 Uhr am Amtsgericht Freising der Prozess gegen die drei Aktivistis, die am 7.9.2021 zur IAA-Eröffnung über der A9 die Schilderbrücke so phantastisch umgestalteten.


Jetzt stehen auch einige Aktionen rundherum fest:

Am Sonntag, 26.03., soll es eine Abseilaktion unter dem Motto „Verkehrswende jetzt!“ über der A9 geben – und zwar von der Fußgänger*innenbrücke zwischen Walter-Gropius- und Grünecker Straße. Treffpunkt ist um 12 Uhr (pünklich!!!) auf der Westseite der Brücke (Walter-Gropius-Straße, Koordinaten: 48.17962782057856, 11.596030847821794). Anfahrt mit dem Fahrrad oder per U3/6 „Alte Heide“ oder Tram 23 „Anni-Albers-Straße“.

Von der Aktion ist eine Raddemo zum Bayrischen Staatsministerium geplant. Dort findet dann um 14 Uhr eine Kundgebung unter dem Motto „Rad, Fuß und ÖPNV – Für eine echte Verkehrswende in Bayern“ statt. Kurz vor der Landtagswahl fordern aktive Gruppen und Personen bessere Rad- und ÖPNV-Infrastruktur sowie ein Rückdrängen des Autoverkehrs.

Abends um 19 Uhr findet im Eine-Welt-Haus in München (Schwanthalerstraße 80, Raum Werkstatt) ein Vortrag mit anschließender Diskussion unter dem Titel „Provokante Aktionen und ihre Bedeutung für politischen Protest“ statt. Braucht politischer Protest die direkte Aktion, ein provokantes, aufmerksamkeitserzeugendes Eingreifen in die gesellschaftlichen Abläufe? 

Am Montag, den 27.03., beginnt dann um 9 Uhr am Amtsgericht Freising der Prozess. Eine Demo führt ab 8 Uhr vom Bahnhof Freising zum Gericht – seid also um 8 Uhr am Bahnhof Freising, gerne mit Schildern, Transpis, Kreide und weiteren lustigen Ideen!



Für die Abseilaktion suchen wir noch:
– Ein gutes Soundsystem/Lautsprecher/Megafon
– Redebeiträge vor Allem von lokal Aktiven


Gebt diese Info und die Termine bitte auch noch überall weiter, tragt die auf Terminkalender ein usw.

Ein Urteil und darf’s noch ein bisschen Ordnungsgeld sein?

Bild von Abseilaktion über A7 in Schleswig von Pay Numrich

Am 5. Januar ging es in den dritten und letzten Tag wegen der Autobahnabseilaktion über der A7 am Amtsgericht Schleswig. Der Prozesstag endete mit einer Verurteilung der Angeklagten zu je 60 Tagessätzen à 20 Euro. Hier folgt ein Bericht zum Tag sowie ein Spendenaufruf.

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Prozess in Schleswig: Viele Anträge und eine Zeugin im Hochseilgarten

Bild: Pay Numrich

Der Prozess in Schleswig wegen der Autobahnabseilaktion auf der A7 ist noch nicht zu Ende und geht am 5.1.2023 um 9 Uhr in die dritte und vermutlich vorerst letzte Runde. Kommt gerne wieder zahlreich und mit euren kreativen Ideen, um den Tag zu verschönern. Es wird wahrscheinlich wieder Einlasskontrollen mit Kopien von Personalausweisen geben. Hier der Bericht vom 2. Prozesstag, dem 21.12.22.

Fast schon routiniert trafen sich die Angeklagten, Verteidiger*innen, Unterstützer*innen und Interessierte eine gute Stunde vor Prozessbeginn vor dem Amtsgericht und frühstückten gemeinsam.

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Prozess zur Autobahnabseilaktion – weitgehend ohne Rechte für Angeklagte und Zuschauer*innen

Der Prozess wegen der Autobahnabseilaktion in Schleswig wird am 21.12.2022 um 12.15 Uhr fortgesetzt. Auch dann ist Publikum wieder herzlich willkommen und auch gern mit kreativen Einlagen. Plant ein bisschen Zeit ein, denn am letzten Tag wurde bis 17 Uhr verhandelt. Es wird wahrscheinlich wieder Einlasskontrollen mit Kopien von Personalausweisen geben. Wir freuen uns, wenn ihr euch davon nicht einschüchtern lasst. Wie der erste Verhandlungstag gelaufen ist, lest ihr im Folgenden.Mensch steht mit Gehzeug da "Kriminalisierung von Klimaschutz stoppen!" -

Der Verhandlungstag an diesem 14.12.2022 beginnt vor dem Amtsgericht Schleswig mit etwa 20 Unterstützer:innen. Viele von ihnen sind zusammen angereist und machen sich als erstes vor dem Gerichtsgebäude breit: es werden Transpis ausgepackt, Musik angemacht und im Schnee ein Buffet aufgebaut. Sie frühstücken gemeinsam, bevor der Einlass für Besucher:innen beginnt. Die Angeklagten sind da schon im Gerichtsgebäude – sie haben die Zeit genutzt, um die ihnen zuvor erschwerte Akteneinsicht zu nehmen: reichlich kurzfristig also und jedenfalls nicht ausreichend um einen derart umfangreichen Prozess vorzubereiten. „Prozess zur Autobahnabseilaktion – weitgehend ohne Rechte für Angeklagte und Zuschauer*innen“ weiterlesen

Aufruf zur Prozessbegleitung in Schleswig am 14.12.

Wütend über die Räumung des Dannenröder Walds koordinierten am 27.11.2020 Aktivisti bundesweit Protestaktionen. In Deutschland kam es an diesem Tag zu 7 Abseilaktionen über Autobahnen, darunter auch über der A7 nahe Schleswig. Im Fall der Verteidigung des Dannenröder Forsts gegen den Bau einer Autobahn wurden erneut Verkehrskonzepte aus vergangener Zeit mit aller Gewalt durchgeboxt. Die Abseilaktionen treffen nun auf eine Antwort der Repressionsbehörden: Mehreren Aktivisti wird vorgeworfen, durch ihre Aktion in Schleswig den Stillstand des Verkehrs verursacht zu haben.

„Angeklagt sind wir wegen Nötigung, vor Gericht stehen wir aber wegen unserer Haltung und unserem Einsatz für eine klimagerechte nachhaltige Welt.“

Repression gegen Personen, die sich gegen die Zerstörung von Lebensgrundlagen wehren, entblößt einen erschreckenden Normalzustand. In München sitzen mittlerweile 30 Aktivist*innen der Letzten Generation in Präventivhaft, vor kurzem wurden Ava und Ralph, die ein Kohlekraftwerk blockierten, zu 4 Monaten Knast verurteilt, Ella saß nach der Danni-Räumung fast zwei Jahre und Sina Reisch wurde erst letzten Freitag wegen ihrer Tätigkeit als Pressesprecherin für Ende Gelände verurteilt: die Liste der von Repression Betroffenen wird länger – nun ist es auch bei uns soweit.

Kommt zur solidarischen Prozessbegleitung am 14.12! Lasst uns den Prozess einen gegen die bestehende Ordnung und die Zerstörung unseres Planeten machen.

Zeit: 14.12, 11 Uhr Amtsgericht Schleswig (Prozessbeginn um 12 Uhr)
Wir frühstücken vor dem Prozess noch vor dem Gericht – bringt da also gern was leckeres mit.

VW, Daimler, BMW & Co. sollen Straßenbahnen bauen – keine neuen Autofabriken – Trinity-Baustelle im Fokus

Es reicht. Nördlich von Wolfsburg will VW eine riesige Autofabrik bauen, um noch mehr PKWs auf die Straßen zu schicken. Zudem soll ganz in der Nähe die A39 im Interesse des Konzerns weitergebaut werden. Darum haben Aktivistis jetzt eine Mahnwache auf der Baustelle des geplanten Trinity-Werkes besetzt und fordern, dass VW komplett auf den Bau von Straßenbahnen, Bussen und Lastenrädern umgestellt werden soll. Das werde nämlich für eine Verkehrswende in großer Zahl gebraucht, während Autos verschwinden müssen, soll es mit Klimaschutz, Flächenentsiegelung und Schutz vor tödlichen Unfällen endlich mal voran gehen.

Stop Trinity Mahnwache
Stop Trinity Mahnwache