Verkehrswende statt Strafverfahren – Kundgebung auf A27 bei Bremen // 28.08. 12-13 Uhr

Momentan stehen in Achim (bei Bremen) und Flensburg Aktivist*innen vor Gericht. Sie werden angeklagt sich über Autobahnen von Brücken abgeseilt zu haben. Mit solchen Abseilaktionen wird für eine Verkehrswende demonstriert – weg vom Auto, hin zu Klimagerechtigkeit. Anlässlich des nächsten Gerichtstermins wollen wir nun zeigen, dass solche Aktionen notwendig und legitim sind. Mittwoch ab 12 Uhr findet über der A27 erneut eine Demo und Abseilaktion statt – dieses Mal wurde die Versammlung vorher angemeldet. Das Verwaltungsgericht hat heute bestätigt, dass Abseilen legal möglich ist. Kommt zur Kundgebung auf der Autobahn und lasst uns gemeinsam zeigen, dass solche Aktionen für eine Verkehrswende notwendig sind und nicht kriminalisiert werden dürfen!

Der klima- und umweltschädliche Autoverkehr ist tagtäglich für viele Menschen und Tiere tödlich und verletzend. In der Innenstadt nehmen Parkplätze viel zu viel Raum ein. Weniger Autos bedeuten weniger Lärm, bessere Luft und mehr Raum für Menschen. Alle sollten die Freiheit haben sich kostengünstig zu bewegen – das ist nur mit besserem Nahverkehr möglich.

Mehr Infos zur Aktion bei Bremen

Der Gerichtsprozess wird am Donnerstag, den 29.08., um 08:30 Uhr in der Nebenstelle vom Amstgericht Achim fortgeführt. Solidarische Prozessbesucher*innen sind willkommen!

Gemeinsame Anreise zur Kundgebung am 28.08. von Bremen Hbf: RE8, Gleis 7 um 10:17 Uhr nach Bremen-Mahndorf, Ankunft 10:25 Uhr. Von Bremen-Mahndorf sind es knapp 4km bis zur Brücke über der A27. Bringt bei Bedarf Fahrräder mit. Die Brücke ist hier (openstreetmaps)

„Eine Straßenbahn für Achim“ oder „Die Bitte-Bitte-Richterin“

17.7.24: Erster Tag im Prozess wegen einer Abseilaktion an der Autobahn A 27 anlässlich der Verkehrsministerkonferenz im April 2021 (siehe auch unter: https://autofrei.noblogs.org/post/2021/04/15/6-protestaktion-a27-bremer-kreuz/)

Vor dem Amtsgericht Achim sitzen Menschen vor einem Brettspiel. Die für 12 Uhr angesetzte Verhandlung wird mit deutlicher Verspätung anfangen, noch dürfen wir nichtmal ins Gebäude, und so bleibt noch Zeit für ein Brettspiel. Aber nicht irgendeines, sondern Linie 1. Das ist nämlich nicht nur der Name eines Musicals über die berühmte Berliner U-Bahnlinie, sondern auch der Name eines Brettspiels bei dem es darum geht, Straßenbahnlinien zu bauen. Und eben das wünschen sich die Verkehrswendeaktivist*innen: Dass es in viel mehr Städten Straßenbahnen gibt und dorthin Gelder fließen, statt in Autoproduktion und Straßenbau.

„„Eine Straßenbahn für Achim“ oder „Die Bitte-Bitte-Richterin““ weiterlesen

Prozess und Klimakrise egal, hauptsache wir kriegen sie in den Knast

Unser Berufungsverfahren zu einer Abseilaktion über der A7 bei Schleswig wurde am 18.7. in Flensburg fortgesetzt. Dabei geht es um Protest auf (oder eher über) Autobahnen, wo im Jahr 2020 durch Abseilaktionen und mit Transparenten an Brücken für eine klimagerechte Verkehrswende demonstriert worden war. Ohne ein Urteil sitzt eine der Angeklagten jetzt für sieben Tage in Ordnungshaft – mehr dazu auch hier: Berufungsverhandlung endet ohne Verurteilung im Knast

Prozessbericht vom ersten Verhandlungstag (18.07.2024)

Um 11:30 Uhr treffen sich die Unterstützenden vor dem Flensburger Landgericht. Bei deutschem Schlager und Pfannkuchen läuft das Ganze noch sehr harmonisch an
Doch wenig später beginnt das Gericht entschlossen zu eskalieren: Einlasskontrollen mit Perso-Kopien, Taschendurchsuchungen und Abtasten am ganzen Körper. Jeder Gegenstand, der sich unter Ach und Krach irgendwie werfen ließe, wird schon mal provisorisch konfisziert. Genderqueeren Personen wird eine angemessene Durchsuchung verwehrt, sodass diese von Beginn an keinen Zugang zum Saal haben. Durch die Kontrollen verzögert sich der Beginn der Verhandlung um eine halbe Stunde.
Das Aufstehen bei Betreten des Saals durch den Richter wird eingefordert, wie in der Schule. Nur, dass hier etwa ein Dutzend Menschen gelassen sitzen bleibt. Sofort wird das halbe Publikum unter unmittelbaren Zwang von der Gerichtssondereinheit MEG geräumt und bekommt ein Hausverbot. „Das ist albern!“, ruft eine Person aus dem Publikum, die weggetragen wird. Dabei wirft die MEG Stühle um: die Stühle, auf denen Menschen sitzen, und auch einen mit einem Presselaptop darauf. Eine Journalist*in filmt das Rauszerren einer Person mit Gehbehinderung, was ihr vom Richter untersagt wird.
Es ist jetzt sehr leer im Gerichtssaal. Doch zum Glück werden draussen leckere Pfannkuchen gebacken.
Währendessen soll das Verfahren beginnen. Notwendigerweise erst einmal damit, dass die Angeklagten und eine Laienverteidigung die Akteneinsicht beantragen, die ihnen im Vorfeld nicht ermöglicht wurde. Doch dieser Versuch wird abgeschmettert. Der Richter findet, dass Angeklagte und Verteidigung kein Wort sagen sollen. Anträge sollen erst dann gestellt werden, wenn er mit seinem „Programm“ durch ist, und auch danach nur noch schriftlich. Was in diesen Anträgen steht, und dass sie jetzt bearbeitet werden müssten, bevor Tatsachen geschaffen sind, ist dem Richter egal. Das wird mit lauter Kritik des verbliebenen Publikums aufgenommen, dem damit völlig das Verständnis des Prozessablaufs und -inhalts verwehrt werden soll. Doch obwohl wir über Themen, die alle betreffen, verhandeln, nämlich die Freiheit zu protestieren, Autozentrismus und den Klimawandel, soll die Öffentlichkeit anscheinend einfach nicht besonders viel mitbekommen, denn schon werden die nächsten Personen aus dem Saal geräumt. Um mit all dem einen Umgang zu finden beantragen die Angeklagten eine Pause, aber da sie das ja irgendwie tun müssen, ohne sich zu Wort zu melden und auch ohne einen Antrag einbringen zu dürfen, wird hier alles endgültig paradox.
Statt einer Pause wird jetzt auch den drei Angeklagten, die sich nicht erhoben haben, eine Ungebühr nach §178 GVG vorgeworfen. Eine der Angeklagten beginnt, dazu Stellung zu nehmen. Der Richter scheint die Welt nicht mehr zu verstehen: er hatte doch allen das Reden verboten? Die Angeklagte erklärt nichtsdestotrotz, dass gerade dieser Respekt, der durch das Aufstehen demonstriert werden soll, nichts ist, was irgendwem aufgrund einer Machtposition zustünde. Währendessen wird sie vom Richter fortwährend unterbrochen. Als die Angeklagte laut rufend fragt, ob der Richter sich überhaupt für die Klimakrise interessiere, deutet das Gericht das in eine „Ungebühr“ um, und verhängt sieben Tage Ordnungshaft für die Angeklagte, die sofortige Vollstreckung im Anschluss an die Sitzung und die Angeklagte wird des Saales verwiesen. Die Übrigen erkämpfen sich eine kurze Pause.
Im Anschluss daran verändert der Richter seine Maske zu einem stoisch freundlichen Gesicht. Mehrere der Anträge können jetzt zumindest schriftlich eingereicht werden. Darunter ein Antrag nach gendergerechter Gerichtssprache, die gerade deswegen spannend ist, weil sie dem Auto als patriachalem Statussymbol entgegen steht; ein Antrag auf Einstellung, weil gar kein Nötigungsopfer bekannt ist; ein Antrag nach einer Wärmflasche gegen Mens-Schmerzen; und eine Beanstandung der unbegründeten Einlasskontrollen.
Die Einlassungen der Angeklagten beginnen mit Erinnerungen aus dem Dannenröder Forst über die Schönheit des Waldes, die Ungerechtigkeit der Räumung und die Repression, der vielfältig begegnet wurde: von Schneefiguren gegen Wasserwerfer bis zu Autobahnabseilaktionen. Eine weitere Person erklärt die Wirkung von illegalen Protestformen und beantragt eine Protestforscherin dazu zu befragen, sie sich gerade im Publikum befinden soll. Es stellt sich allerdings heraus, dass auch die Protestforscherin im Eifer des Gefechts vom Gericht schon des Saales verwiesen worden war. Es geht weiter mit einer wenig glorreichen Geschichte des Automobils seit 1900 (BPD), gefolgt von einem Zitat des eigentlich technikbegeisterten Arthur C. Clark von 1969: Leidenschaftslos betrachtet ist es ein unglaubliches Vehikel, dass in keiner geistig
normalen Gesellschaft geduldet würde! Hätte jemand aus der Zeit vor 1900 die Gelegenheit, die Zufahrtsstraße einer modernen Großstadt an einem Montagmorgen oder Freitagsabend zu sehen, er würde meinen, er sei in der Hölle – und da hätte er gar nicht sehr unrecht.“ Zum Abschluss wird eine ausführliche aktuelle Stellungnahme des Verkehrsexperten Prof. Dr. Monheim verlesen, in der dieser die deutsche Verkehrspolitik argumentativ demontiert und Solidarität mit kreativen Protestformen bekundet.
Das Gericht hört stoisch zu. Währendessen ereignet sich draußen Protest am Fenster, durch das ein Transpi gezeigt wird: Jetzt gibt’s Tunten Terror, heißt es, und: Warum lasst ihr Menschen diversen Genders nicht rein? Draußen muss die mobile Einsatzgruppe rennen und drinnen wird hastig mit Vorhängen hantiert.

Es ist erschütternd und unfassbar, dass eine Aktivistin für eine Woche in Haft genommen wird, weil sie vor einem Richter ihre prozessualen Rechte eingefordert hat. In einer Zeit, in der die Klimakrise unsere Existenz bedroht, ist es absolut ungerecht, diejenigen zu bestrafen, die den Mut haben, auch als Angeklagte laut zu bleiben und kritische Fragen zu stellen.

Kontaktiert das Landgericht Flensburg und sagt ihnen eure Meinung! Und schreibt Ibi Briefe und Postkarten!
Landgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg
E-Mail:   Verwaltung@LG-Flensburg.Landsh.de 
Telefon:  0461 89-0
Fax:      0461 89-295
Adresse für solidarische Post:
Ibi (Aktivistin in Ordnungshaft)
AZ am LG FL III NBs 107 Js 27900/20
Justizvollzugsanstalt Lübeck
Marliring 67
23566 Lübeck
Am nächsten Prozesstermin sollen die Zeug*innen vernommen werden – wir treffen uns am Donnerstag, 01.08. um 12:00 zum Picknick vor dem Landgericht in Flensburg. Kommt vorbei, wir freuen uns über Support!

Berufungsverhandlung endet ohne Verurteilung im Knast

Das Landgericht Flensburg, konkret der vorsitzende Richter Meppen, hat heute (18.7.24) Mittag in einer Berufungsverhandlung eine der angeklagten Personen wegen „Ungebühr“ (sie wollte Anträge stellen und ausreden dürfen) für eine Woche (!!) in Ordnungshaft gesteckt.

Wir bitten euch: Kontaktiert das Landgericht Flensburg und sagt ihnen eure Meinung! Und schreibt Ibi Briefe und Postkarten!

Landgericht Flensburg
Südergraben 22, 24937 Flensburg
• E-Mail : Verwaltung@LG-Flensburg.Landsh.de
• Telefon : 0461 89-0
• Fax : 0461 89-295

Adresse für solidarische Post:

Ibi (Aktivistin in Ordnungshaft AZ am LG FL III NBs 107 Js 27900/20)
Justizvollzugsanstalt Lübeck
Marliring 67
23566 Lübeck

Voraussichtliche Dauer der Haft ist bis zum 25.7.2024

 

Es folgt die Pressemitteilung zu den Ereignissen des Tages:

Heute, am 18.07. 2024, fand am Landgericht Flensburg der erste Berufungsverhandlungstag gegen vier Verkehrswende-Aktivist*innen statt. Für eine der Angeklagten endete der Verhandlungstag im Gefängnis. Irene T. sitzt nun eine ganze Woche in Ordnungshaft, weil sie für ihre prozessualen Rechte kämpfte.

Schon bevor die Verhandlung startete war klar, dass heute rauerer Ton herrschte – noch rauer als am Flensburger Gericht üblich. Wer als diverse Person auf das Recht bestand, bei der Einlasskontrolle von einem Arzt oder einer Ärztin durchsucht zu werden, wurde gar nicht erst eingelassen. Wer sich aus Protest gegen diese Diskriminierung bei Betreten des Gerichtes nicht erhob, wurde kurzerhand und ohne Verwarnung des Saals verwiesen. Die meisten Personen wurden von der Justiz aus dem Saal getragen.

Den Zuschauenden ist noch immer unklar, warum Irene T. in Ordnungshaft musste. „Es ist lächerlich, dass sie abgeführt wurde! Es gab dafür keine Grundlage. Irene wollte lediglich Anträge stellen, die zu Beginn der Verhandlung gestellt werden müssen, weil sie danach unwirksam werden. Das hat dem Richter wohl nicht gepasst“, sagt Zuschauerin Verena Gobisch. „Richter Meppen war es einfach völlig egal, ob das Publikum der Verhandlung folgen kann oder nicht.“, ergänzt sie.

„Wir glauben gar nicht an Gerichte, aber wenn die Justiz schon der Meinung ist, solche Prozesse führen zu müssen, soll sie sich doch wenigstens an ihre eigenen Regeln halten!“, meint Mitangeklagte*r Joe U. „Wir glauben auch nicht, dass Knäste irgendwelche Probleme lösen, eher verschärfen sie sie. Deshalb müssen Irene und alle anderen Gefangenen freigelassen werden!“

Anlass der Verhandlung ist eine Abseilaktion über der A7 bei Schleswig. Am 27.11.2020 seilten sich in Solidarität mit der Räumung des Dannenröder Forstes bundesweit Gruppen an Autobahnbrücken ab, um Banner mit Aufschriften wie „Mit Vollgas in die Klimakatastrophe…? Jetzt umsteuern!“ aufzuspannen. Die hier Angeklagten waren im Dezember 2022 vom Amtsgericht Schleswig zu jeweils 60 Tagessätzen Geldstrafe à 20€ verurteilt worden. Dagegen hatten sie Berufung eingelegt, sodass es zu der heutigen Verhandlung kam.

Weitere Termine sind angesetzt für
den 01.08., 13:00 Uhr
den 15.08., 10:30 Uhr
den 29.08., 10:30 Uhr
den 12.09. 10:30 Uhr,
jeweils in Sitzungssaal 0 des Lanfgerichts Flensburg, Südergraben 22, 24937 Flensburg.
 

Strafprozess wegen Abseilaktion über der A9 (IAA) – neue Abseilaktion geplant!

Am 27.03. startet am Amtsgericht Freising der Strafprozess gegen drei Aktivistis, die zu Eröffnung der IAA am 7.9.2021 eine Schilderbrücke über die A9 umgestalteten, um so auf den Klimawandel hinzuweisen, die Greenwashingshow IAA zu entlarven und eine Verkehrswende einzufordern. Die Bilder gingen durch alle Medien, die A9 war stundenlang gesperrt, weil die Staatsmacht ihre Schilder unbedingt von den kritischen Tönen befreien wollte. Nun geht es also vor Gericht – aber die Angeklagten und Unterstützer*innen reagieren offensiv. Sie wollen nicht nur die Möglichkeiten der offensiven Strafverteidigung nutzen, sondern am Tag vor dem Prozess eine als Versammlung angemeldete Abseilaktion über der A9 auf Münchener Stadtgebiet durchführen.

Am 27.1.2023 beginnt um 9 Uhr am Amtsgericht Freising der Prozess gegen die drei Aktivistis, die am 7.9.2021 zur IAA-Eröffnung über der A9 die Schilderbrücke so phantastisch umgestalteten.


Jetzt stehen auch einige Aktionen rundherum fest:

Am Sonntag, 26.03., soll es eine Abseilaktion unter dem Motto „Verkehrswende jetzt!“ über der A9 geben – und zwar von der Fußgänger*innenbrücke zwischen Walter-Gropius- und Grünecker Straße. Treffpunkt ist um 12 Uhr (pünklich!!!) auf der Westseite der Brücke (Walter-Gropius-Straße, Koordinaten: 48.17962782057856, 11.596030847821794). Anfahrt mit dem Fahrrad oder per U3/6 „Alte Heide“ oder Tram 23 „Anni-Albers-Straße“.

Von der Aktion ist eine Raddemo zum Bayrischen Staatsministerium geplant. Dort findet dann um 14 Uhr eine Kundgebung unter dem Motto „Rad, Fuß und ÖPNV – Für eine echte Verkehrswende in Bayern“ statt. Kurz vor der Landtagswahl fordern aktive Gruppen und Personen bessere Rad- und ÖPNV-Infrastruktur sowie ein Rückdrängen des Autoverkehrs.

Abends um 19 Uhr findet im Eine-Welt-Haus in München (Schwanthalerstraße 80, Raum Werkstatt) ein Vortrag mit anschließender Diskussion unter dem Titel „Provokante Aktionen und ihre Bedeutung für politischen Protest“ statt. Braucht politischer Protest die direkte Aktion, ein provokantes, aufmerksamkeitserzeugendes Eingreifen in die gesellschaftlichen Abläufe? 

Am Montag, den 27.03., beginnt dann um 9 Uhr am Amtsgericht Freising der Prozess. Eine Demo führt ab 8 Uhr vom Bahnhof Freising zum Gericht – seid also um 8 Uhr am Bahnhof Freising, gerne mit Schildern, Transpis, Kreide und weiteren lustigen Ideen!



Für die Abseilaktion suchen wir noch:
– Ein gutes Soundsystem/Lautsprecher/Megafon
– Redebeiträge vor Allem von lokal Aktiven


Gebt diese Info und die Termine bitte auch noch überall weiter, tragt die auf Terminkalender ein usw.

Abseilaktion über der A3 Wiesbadener Kreuz bei Wallau zum Prozessauftakt gegen Abseil-Aktivistis

Freispruch für die Kletternden/ Abseilen für die Verkehrswende

Abseilaktion über der A3 Wiesbadener Kreuz bei Wallau zum Prozessauftakt gegen Abseil-Aktivistis am Amtsgericht Frankfurt-Höchst

Heute beginnt am Amtsgericht Frankfurt-Höchst der Strafprozess gegen 3 Aktivistis statt, die sich am 26.10.2020 von einer Autobahnbrücke bei Wallau abgeseilt und dort Transparente am Brückengeländer angebracht haben.
In Solidarität mit den Angeklagten wiederholt eine Kleingruppe aktuell und damit zeitgleich zu Verhandlungsbeginn die Aktion von damals an derselben Stelle.

Damals, zum Höhepunkt der Auseinandersetzungen um den Dannenröder Forst, machte die Aktion große Schlagzeilen, als parallel 3 Autobahnkreuze als Versammlungsorte gewählt wurden und durch die Polizeisperrungen der Autobahnen die Metropol – Region Rhein – vorübergehend lahmgelegt wurde. Mehrere Beteiligte wurden wochenlang inhaftiert. Von der A3-Aktion wurden 3 Aktivistis in Folge der Nötigung angeklagt.

Der Vorwurf der Nötigung scheint allerdings ein absurdes juristisches Konstrukt zu sein. Nahezu jede Demo, die irgendwo entlangläuft, steht oder – wie in dem Fall eben – hängt, beeinträchtigt irgendwelchen Verkehr. Die Polizei regelt diesen immer – ob auf einer kleinen innerstädtischen Straße oder auf großen Verkehrsadern. Strafbar sind sie dadurch nicht – und das ist auch gut so.
Versammlungen auf Autobahnen scheinen in Auto-Deutschland aber einen besonderen Nerv zu treffen. Denn sie stehen nicht mehr nur am Rande und äußern artigen Protest gegen den Wahnsinn von immer mehr Versiegelung, Verschmutzung und Unfalltoten. Sondern wollen dort eingreifen, wo es stört, unbequem sein und wachrütteln. Um das zu verhindern, wird versucht, diesen Protest zu kriminalisieren.

Das künstliche Gebilde der Nötigung bröckelt juristisch immer stärker: Anfangs stand die Staatsanwaltschaft Gießen unter den Behörden auf einer Außenseiter*innenposition, indem sie sagte, sie sehe keine Strafbarkeit in solchen Aktionen. Inzwischen haben überall in Deutschland verschiedene Ordnungsbehörden die Legalität und den Versammlungscharakter solcher Abseilaktionen bestätigt, beispielsweise das Verwaltungsgericht Frankfurt, welches das Verbot einer angemeldeten Abseilaktion seitens der Stadt am 21.1.2022 kassierte und die Aktion per einstweiliger Verfügung erlaubte.

„Wir sind heute hier um deutlich zu sagen:
Es braucht eine konsequente Verkehrswende, jetzt!
Sofortiger Baustopp aller Autobahnneubauten
Abhängen ist kein Verbrechen!
#FREE ELLA Until all are free

Erreichbarkeit auf der Aktion: 0178-4685608
Twitter: @aktion_autofrei

Infoseite zur Aktionsform: https://autobahn.siehe.website

 

Presseberichte: Hessenschau im Morgenticker

Autobahn-Abseilaktion über der A10 bei der Tesla-Gigafactory

Pressemitteilung der Klimaaktivist*innen

Am Mittag des 22. März seilten sich Klimaaktivist*innen an einer Autobahnbrücke und einer Schilderbrücke über der A10 ab, um anlässlich der Eröffnung des Berliner Tesla-Werks gegen Elektroautos und für eine
echte Verkehrswende zu protestieren. Die Aktionen fanden in unmittelbarer Nähe zum Werksgelände in Grünheide statt, wo zur gleichen Zeit die ersten Autos an Käufer*innen übergeben werden sollten. Mit Transparenten und Schriftzügen forderten die Aktivist*innen „E-Mobilität deMUSKieren – Autos raus! Strom in Rad & Bahn!“ und „Verkehrswende statt E-/Luxus- Autos bauen #TesladeMUSKieren“.

Es ist höchste Zeit Mobilität als gesellschaftliches Thema und Grundrecht Aller ernstzunehmen. Eine reine Antriebswende bietet dabei auf die dringenden Fragen unserer Zeit keine Antwort; Elektroautos sind weder für den Klimaschutz noch für die sozialen Probleme der Mobilität eine Lösung. Deshalb fordern die Aktivist*innen für eine tatsächliche Verkehrswende einen sofortigen Subventionsstopp von Elektroautos und stattdessen eine vollständige Umlage der öffentlichen Gelder auf die inklusiven und zukunftsfähigen Mobilitätsformen Rad, Bahn und ÖPNV.

„Autobahn-Abseilaktion über der A10 bei der Tesla-Gigafactory“ weiterlesen

Jetzt doch: Autobahn-Abseilaktion gegen den Fehmarnbelt-Tunnel über der A1

Am Vormittag des 26. Februar seilten sich 2 Aktivistinnen an einer Brücke über der A1 ab, um gegen den Bau des Fehmarnbelt-Tunnels und die aktuelle Verkehrspolitik insgesamt zu protestieren. Ihr Transparent trägt die Aufschift „Abseilen für die Verkehrswende. Belttunnel blockieren. Autobahnen abreißen. Aktivisti freisprechen!“ Eine ähnliche Aktion war Mitte Januar nach einer versuchten Versammlungsanmeldung verboten worden, woraufhin Aktivistinnen angekündigt hatten, sich dann weiterhin unangekündigt über Autobahnen abzuseilen.

„Der Fehmarnbelt-Tunnel ist eine ökologische und klimapolitische Katastrophe! Da wird unter enormem CO2-Ausstoß und Ressourcen-Einsatz das Ökosystem am Meeresgrund zerschnitten und zerstört, nur damit danach noch mehr Autos und noch mehr LKW noch mehr CO2 ausstoßen können. Das ist doch Wahnsinn! Und selbst wenn bis zur Fertigstellung des Tunnels nur noch E-Autos fahren, brauchen auch die Energie und Rohstoffe, bei deren Abbau Menschenrechte verletzt werden“, erklärt Lou zu der Aktion. Hasreth ergänzt: „Die aktuelle Verkehrspolitik verdient den Namen ‚Verkehrswende‘ nicht. Sie nützt weiterhin in erster Linie den Autokonzernen und reichen, privilegierten Menschen. Wir wollen eine Verkehrspolitik, die zu inklusiver, klimaschonender und kostenloser Mobilitätsinfrastruktur führt!“

Tatsächlich haben die Bauarbeiten für den Belttunnel schon ökologisch wertvolle Riffe am Boden der Ostsee zerstört. Dabei ist die Ostsee ohnehin stark strapaziert durch Einflüsse wie Düngemitteleintrag aus der Landwirtschaft und Überfischung. Für die Fertigung der Betonelemente, aus denen der Tunnel gebaut werden soll, werden bereits 2,2 Millionen Tonnen CO2 ausgestoßen. „Darin ist der Verkehr, der den Tunnel nutzen wird, noch nicht enthalten. Doch klar ist: Wer Straßen sät, wird Verkehr ernten“, kommentiert Lou. Da der Tunnel auch als Gütertransportstrecke genutzt werden soll, entstehen in der Umgebung gerade viele Logistikzentren und Autohöfe für LKW.

Der letzte Teil des Bannerspruchs bezieht sich auf vergangene Aktionen gleicher Art, wegen derer Aktivistinnen nun vor Gericht stehen. Die Prozesse am Amtsgericht Frankfurt sollten Anfang Februar beginnen, wurden aber vorerst verschoben. Der Vorwurf, die Aktivistinnen hätten die Autofahrer*innen mittels der Polizei zum Anhalten genötigt, steht im Widerspruch zur Aussage der Staatsanwaltschaft Gießen, die erklärt, die Kletternden befänden sich bei solchen Aktionen außerhalb des Verkehrsraums und seien deshalb nicht zu belangen. Inzwischen wurden derartige Demonstrationen an mehreren Orten angemeldet und somit vollkommen legal durchgeführt. In Frankfurt folgte diese Veranstaltung einer Klage vor dem Verwaltungsgericht, das die Durchführung genehmigte.

Pressevertreterinnen und andere Besucherinnen sind herzlich eingeladen, sich vor Ort auf der Brücke über der A1, Neustädter Straße, Oldenburg in Holstein, selbst ein Bild von der Aktion zu machen. Möglicherweise ist die direkte Anfahrt über die Autobahn nicht möglich.

Pressekontakt vor Ort: 0152 14538333
Kontakt für Rückfragen: 0157 39355485

Weitere Informationen zum Fehmarn-Belt-Tunnel: AG Belt-Hamburg: https://stop-fehmarnbelttunnel.de/

Autobahnabseilaktionen – ganz legal! Verkehrswende-Aktivist*innen werden in mehreren Städten für Klimaschutz und gegen Strafen für Autobahnaktionen demonstrieren

Verschiedene Verkehrswendegruppen haben an unterschiedlichen Orten Abseilaktionen über Autobahnen als Demonstration angemeldet. Von mehreren Versammlungsbehörden sind diese auch bestätigt worden, womit geklärt ist, dass es sich bei Abseilaktionen um eine Form der Versammlung handelt. Dennoch kam es an einigen Orten zu kuriosen Auflagen und Einschränkungen, die deutlich machen, dass weiterhin recht willkürlich versucht wird, Schikanen einzubauen. Einige Anmelder*innen verschoben daher ihre Aktionen auf spätere Termine.
Mit den Aktionen soll für eine echte Verkehrswende, den sofortigen Stopp des Straßenbaus und einen konsequenten Klimaschutz geworben werden. Zudem zeigen die Anmeldungen, dass diese Aktionsform vom Versammlungsrecht gedeckt ist. Dass die Aktionen gerade jetzt angemeldet wurden, hat als Grund den Beginn mehrerer Strafprozesse gegen Personen, die sich im Zuge des Protestes gegen den Bau der A49 und die Räumung des Hüttendorfes im Dannenröder Wald über Autobahnen abgeseilt hatten. Die Prozesse starten am 1.2. in Frankfurt, weitere wird es in den Wochen und Monaten danach dort und auch in anderen Städten geben.

Übersicht der angemeldeten Abseildemonstrationen

  • (Voll genehmigt, aber verschoben: 16.1. über der A39 bei Braunschweig)
  • Freitag, 21.1., 14 Uhr über der A648 in Frankfurt (Brücke „Am Römerhof“ – noch in behördlicher Abklärung, soll von Seiten der Aktivist*innen im jedem Fall stattfinden!) ++ Fahrraddemo zum Aktionsort 12.30 Uhr vom „Kaisersack“ (Kaiserstraße direkt am Bahnhofsvorplatz) und 13.15 Uhr ab Bockenheimer Warte
  • 23.1., 11 Uhr über der A7 in Künzell bei Fulda (Brücke „Haunestraße“ – behördlich bestätigt, der einzig mögliche Ausfallgrund Schneefall ist laut Wettervorhersage nicht zu erwarten) ++ Fahrradtour zum Aktionsort 10 Uhr ab Hauptbahnhof Fulda
  • 23.1. über der A648 in Gießen (behördlich mit Einschränkungen bestätigt, wird vermutlich geändert durchgeführt)
  • 23.1. über der A49 bei Edermünde (noch in behördlicher Klärung, wird verschoben!)
  • 23.1. über der A100 in Berlin (noch in behördlicher Klärung)
  • 23.1. über der A8 bei Augsburg (noch in behördlicher Klärung)
  • 30.1. über der A20 bei Tribsees (behördlich bestätigt)
  • 30.1., 11.30 Uhr über der A1 bei Oldenburg in Ostholstein (noch in behördlicher Klärung) ++ Demo 10.30 Uhr ab Bahnhof Oldenburg
  • 30.1., 11 Uhr über der A14 bei Colbitz (noch in behördlicher Klärung)

Stattfindende Aktionen werden in der Terminspalte von https://autobahn.siehe.website angezeigt.

Genauer
Über der Autobahn hängen? Mit Spruchbänder von einer Brücke, und das auch noch ganz legal? Was 2020 als Aktionsform während der Räumung des Dannenröder Forstes noch für viel Aufregung und Inhaftierungen sorgte, im Jahr 2021 sehr konzentriert die Verkehrsminister*innenkonferenz in Bremen (15.4.) und die IAA in München (7.9.) traf, wird in den nächsten Tagen an mehreren Orten in Deutschland zu sehen sein – angemeldet als politische Demonstration für eine Verkehrswende. Für mehrere Orten liegen bereits die Zusagen der Versammlungsbehörden vor, dass die Versammlungen durchgeführt werden können und die Autobahnen dafür gesperrt werden. „Mit unseren Anmeldungen wollten wir beweisen, dass es sich um Versammlungen handelt. Autobahnen dienen nicht nur der Abwicklung absurd vieler und langer Gütertransporte, dem Rasen ohne Tempolimit, Ausstoß von CO2 und anderen Schadstoffen und bieten Platz für oft tödliche Unfälle, sondern sind damit auch der passende Versammlungsort, um genau dagegen zu protestieren“, heißt es aus den Kreisen der Initiator*innen. Autobahnen seien die Hauptschlagadern einer verfehlten Verkehrs- und Wirtschaftspolitik, die Natur und Menschen missachtet, um nach Profiten zu jagen.
Neben dem Werben für wirksameren Klimaschutz und ein echte Verkehrswende haben die Aktionen, die am 21. Januar um 14 Uhr auf der A648 und der Brücke „Am Römerhof“ in Frankfurt beginnen, einen besonderen Anlass. Am 1.2. startet nämlich am Amtsgericht Frankfurt eine Strafprozessserie gegen die Aktivistis, die am 26.10.2020 aus Protest gegen die Räumung Abholzung des Dannenröder Waldes und den Bau von Autobahnen insgesamt über der A5 bei Zeppelinheim und über der A3 bei Wallau hingen und danach, zum Teil mehrere Wochen lang, inhaftiert wurden.

Zum Ablauf
Wir werden die Situation im Rahmen der angemeldeten Versammlung nachstellen. Die gesamte Vorführung wird etwa eine Stunde dauern, dabei wird die Aktion über Lautsprecher genau erklärt – sowohl die Absicherungen und der rechtliche Rahmen als auch die Forderungen, also die Notwendigkeit, schneller gegen Klimawandel und den Verkehrswahnsinn einzutreten und dafür auch mit spektakulären Aktionen Druck zu machen. Zuschauen wird nach Möglichkeit sowohl auf der Brücke als auch von der Autobahn darunter möglich sein.

Geplant/erwünscht: Verknüpfung mit lokalen Themen
Wir sind bemüht, unsere Aktion mit lokale Akteur*innen zu vernetzen und dadurch um Aktivitäten aus den nahegelegenen Orten heraus zu ergänzen – z.B. eine Raddemo aus der Innenstadt zu dem Ort der Abseilaktion. Das soll deutlich zeigen, dass die anstehenden Prozesse nur der Anlass sind, es uns aber um Klima-/Umweltschutz und eine echte Verkehrswende geht – auch vor Ort.

Weitere Hinweise:
• Beispielbericht zu der damaligen Aktion am 26.10.2020: https://www.t-online.de/region/frankfurt-am-main/news/id_88817504/a49-ausbau-aktivisten-seilen-sich-von-autobahbruecken-ab-stau.htm
• Prozesstermin-Übersicht: https://waldstattasphalt.blackblogs.org/prozesstermine/
• Infoseite zu Autobahnaktionen mit einem Erklärvideos über den Ziele, Ablauf und Sicherheitsvorkehrungen der Aktionsform: https://autobahn.siehe.website
• Am ersten Prozesstag, dem 1.2. (Beginn 9 Uhr vor dem Amtsgericht Frankfurt) sind ebenfalls Aktionen vor dem Gericht geplant.

Haft von Klimaaktivist*innen ist illegal und unerträglich – Soli-Erklärung von Beteiligten früherer Autobahn-Abseilaktionen

Der folgende Text ist eine Erklärung von Beteiligten an Autobahnabseilaktionen der Vergangenheit (z.B. Bremen im April 2021 oder rund um die Räumungen des Dannenröder Waldes). Sie äußern sich zu den skandalösen Inhaftierungen von Verkehrswende-Aktiven in und um München.

1. Die Umstände der Inhaftierung sind skandalös.
Das Amtsgericht Erding war und ist nie zuständig gewesen. Die Aktionen fanden im Amtsgerichtsbezirk Freising statt. Die Beteiligten sind gezielt in den Bereich Erding verschleppt worden, um dort erst ihre Festnahme zu simulieren und so die Zuständigkeit des Amtsgerichts Erding zu ertricksen. Dieses Verfahren kommt einer Entführung gleich. Die Haftentscheidung sind daher nichtig. Wir fordern die sofortige Freilassung.
Dafür sprechen zudem folgende weitere Gründe:

2. Abseilaktionen über Autobahnen sind nicht strafbar.
Alle bisher von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten ins Feld geführten Strafparagraphen lassen sich nicht auf das demonstrativ ausgeführte Aufhängen von Spruchbändern an Autobahnbrücken und -schildern anwenden.
Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr scheidet aus, weil kein Hindernis bereitet wurde. Die Autobahn endet in 4,70m Höhe. Keine Person und kein Teil der Aktionen haben sich jemals in diesem Raum befunden oder in diesen hineingewirkt.
Eine Nötigung scheidet ebenfalls aus. Die Polizei hatte viele unterschiedliche Handlungsoptionen und hat sich aus eigenen Stücken für Voll- oder Teilsperrungen entschieden. Die weiteren Verkehrsteilnehmer*innen haben sich nicht aufgrund eines physischen Hindernisses, sondern aus Angst vor einem Bußgeld an das Weiterfahrverbot gehalten.
Zudem sind solche Aktionen als Versammlungen geschützt.

3. Freie Autofahrt ist kein Grundrecht – Versammlungen schon. Und sie bringen immer Behinderungen im Straßenverkehr.
Versammlungen sind alle Ansammlungen von zwei oder mehr Personen, die der öffentlichen Meinungskundgabe oder Meinungsbildung dienen. Bevorzugter Ort sollen öffentliche Straßen und Plätze sein. Die Spruchbandaktionen den Autobahnen am 7. September rund um und in München entsprachen eindeutig dieser Definition. Die jetzt verhängte Haft dient also der Verhinderung möglicher weiterer Inanspruchnahme von Grundrechten.
Der Hinweis, dass durch die Abseilaktionen unbeteiligte Autofahrende betroffen wären, negiert den besonderen Stellenwert eines Grundrechts. Denn dieses soll gerade verschiedene Rechtsgüter priorisieren – und stellt das Versammlungsrecht eben über den individuellen Wunsch, mit einem bestimmten Verkehrsmittel jederzeit überall herumfahren zu können. Jede Versammlung – ob Latsch- oder Fahrraddemo, Tanz oder Theater auf der Straße verhindert das dortige Fahren. Auch Streiks von LKW-Fahrer*innen, Lokführer*innen oder Angestellten in Kindergärten belasten Dritte.
Wer fordert, dass Protest nicht stören darf, untergräbt nicht nur das Verfassungsrecht auf Versammlungen, sondern auch das Recht auf Streik. Ohne diese wären der Ausbeutung von Mensch und Natur aber keinerlei Grenzen mehr gesetzt.
Zudem sind Autofahrende keine Unbeteiligten, wenn sich der Protest dagegen wendet, eine Gesellschaft rücksichtslos auf das Auto auszurichten – auch wenn viele durch die Verhältnisse zur Nutzung des menschen- und umweltfeindlichen Vehikels gezwungen sind.

4. IAA Mobility ist nichts anderes als Greenwashing des Weiter-so.
1053 Verletzte und 8-9 Tote pro Tag allein in Deutschland (Durchschnittszahlen aus dem letzten Nicht-Coronajahr) sind Anlass genug, auf eine schnelle und tiefgreifende Veränderung der bestehenden Mobilitätssysteme zu dringen. Ein Drittel der Flächen in Städten sind dem Verkehr gewidmet, während Grünflächen und Spielplätze eingeengt werden. Lärm und Feinstaub belasten alle Ortskerne und Anwohner*innen stark befahrener Straßen. Global werden riesige Mengen Rohstoffe in Produktion und Transport von Neuwagen gesteckt und der Klimawandel vorangetrieben.
Politik und Industrie versuchen, mit schönen Worten die Probleme zu verschleiern. Hinter dieser Fassade aber steht nicht nur ein Weiter-so, sondern die Steigerung des Desasters: Noch mehr Autos auf der Straße, Steigerungen bei der Neuproduktion, weiterer Bau von Straßen, Bau- und Gewerbegebieten. Wer rund um München unterwegs ist, sieht den Wahnsinn an jeder Ecke: Bauen, Bauen, Bauen. Bayern- und deutschlandweit werden Autobahnen und große Straßen neu geschaffen oder verbreitert. All das erzeugt neuen Straßenverkehr – und es zeigt, dass die Politik selbst weiß, dass ihr Handeln wachsenden Verkehr hervorbringen wird. Das strahlt auch die IAA selbst aus: Der autoverliebte Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer preist individuelles Autofahren als Verkehrsmittel der Zukunft – und Bayerns Ministerpräsident eröffnete die Messe mit der Ansprache „Liebe Autofans“.
Um das zu vertuschen, wird darüber geredet, mit welchem Motor die neuen Betonpisten befahren, mit welcher Antriebsenergie noch mehr Menschen getötet oder verletzt werden sollen. Dass die Reifen (und nicht der Motor) Lärm und Feinstaub erzeugen, wird ebenso verschwiegen wie der gigantische Rohstoffverschleiß bei der Produktion von Autos. All diese Probleme lassen sich nur mit einer Verkehrswende weg vom Auto bewältigen – und nicht mit kosmetischen Maßnahmen unter der Motorhaube. Die Werbung für E-Antriebe ist Greenwashing übelster Art.
An diesem Greenwashing nehmen auch diejenigen Teil, die das Ende nur des Verbrennungsmotors fordern. Wie die Autolobby selbst thematisieren Grüne, Greenpeace, Deutsche Umwelthilfe und andere nur die Antriebsfrage. Damit verschleiern sie Platzbedarf, Rohstoffverbrauch bei der Herstellung, Tote und Verletzte, Lärm und mehr – mutmaßlich aus taktischen Überlegungen hinsichtlich Spenden- und Fördermitteln.

5. Die Jahrzehnte politischen Protest haben bewiesen: Ohne druckvolle und provokante Aktionen bewegt sich nichts.
Eigentlich sind die Spruchbandaktionen an Autobahnbrücken harmlos. Erst die massive Reaktion der Staatsmacht wandelt die Mini-Demos in große Ereignisse. Spruchbänder z.B. zur Bildung von Rettungsgassen hängen an vielen Brücken, seitlich der Autobahn werden Autofahrende mit massenhaften touristischen oder Fahrhinweisen traktiert. Auch Bauarbeiten auf und an Brücken geschehen meist über dem laufenden Verkehr. Aufregung und harte Sanktionen sind es also selbst, die aus der kleinen Aktion eine große Sache machen. Doch auch diese große Sache ist nicht nur legal, sondern nötig.
Kein Atomausstieg ohne die Blockaden der Castortransporte. Weniger Aufarbeitung der Nazivergangenheit ohne die Ohrfeige von Beate Klarsfeld. Kein schnelles Ende der Gentechnik im Freiland ohne Besetzungen und Zerstörungen von Feldern. Kein Kohleausstieg ohne die Besetzung von Kohlegruben, Baggern und Bäumen. Keine Mobilitätswende ohne …
Die heute Inhaftierten gehören zu den wichtigsten Wegbereiter*innen dessen, was nötig ist. Sie mögen den Autofans um Söder, Laschet und Scholz und den E-Autos-Fans um Baerbock und einigen NGOs nicht gefallen. Aber sie sind bitter nötig, um die Wortblasen zerplatzen zu lassen und echte Veränderungen zu erreichen.

Weitere Informationen und ein Erklärvideo zur Aktionsform finden sich unter autobahn.siehe.website.