Abschluss-Pressemitteilung

Construction halt at the A21 construction site – climate activists campaigned for a construction halt and better public transport.

Today, March 10, 2025, the expansion of the B404 federal highway into the A21 motorway in Kirchbarkau near Kiel was temporarily halted. Activists from the TurboKlimaKampfGruppe (TKKG) mounted a wheel loader, an excavator, and a tractor and abseiled from a bridge above the construction site. They displayed several banners, including the inscription „Public transport for everyone and free.“ Construction work could only resume after a significant delay. „Abschluss-Pressemitteilung“ weiterlesen

Pressemitteilung

Baustelle der A21 bei Kiel blockiert – Klimaaktivist*innen blockieren Baufahrzeuge und seilen sich von Brücke ab

Kirchbarkau bei Kiel, 10.03.2025 am frühen morgen begaben sich ca. 15 Menschen der TurboKlimaKampfGruppe Kiel (TKKG) auf die Baustelle der A21. Sie erklommen mehrere Baufahrzeuge und seilten sich von einer Überführung  ab, um ihre Forderungen für eine sozialgerechte Verkehrswende in die Tat um zu setzten. Sie fordern den Stopp des umstrittenen Ausbaus der B404 zur A21 samt Nebenstrecken und wollen ein Zeichen setzen gegen deutschlandweite Investitionen in Straßenbauprojekte. Die Bauarbeiten mussten daraufhin eingestellt werden.

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Verkehrswende statt Strafverfahren – Kundgebung auf A27 bei Bremen // 28.08. 12-13 Uhr

Momentan stehen in Achim (bei Bremen) und Flensburg Aktivist*innen vor Gericht. Sie werden angeklagt sich über Autobahnen von Brücken abgeseilt zu haben. Mit solchen Abseilaktionen wird für eine Verkehrswende demonstriert – weg vom Auto, hin zu Klimagerechtigkeit. Anlässlich des nächsten Gerichtstermins wollen wir nun zeigen, dass solche Aktionen notwendig und legitim sind. Mittwoch ab 12 Uhr findet über der A27 erneut eine Demo und Abseilaktion statt – dieses Mal wurde die Versammlung vorher angemeldet. Das Verwaltungsgericht hat heute bestätigt, dass Abseilen legal möglich ist. Kommt zur Kundgebung auf der Autobahn und lasst uns gemeinsam zeigen, dass solche Aktionen für eine Verkehrswende notwendig sind und nicht kriminalisiert werden dürfen!

Der klima- und umweltschädliche Autoverkehr ist tagtäglich für viele Menschen und Tiere tödlich und verletzend. In der Innenstadt nehmen Parkplätze viel zu viel Raum ein. Weniger Autos bedeuten weniger Lärm, bessere Luft und mehr Raum für Menschen. Alle sollten die Freiheit haben sich kostengünstig zu bewegen – das ist nur mit besserem Nahverkehr möglich.

Mehr Infos zur Aktion bei Bremen

Der Gerichtsprozess wird am Donnerstag, den 29.08., um 08:30 Uhr in der Nebenstelle vom Amstgericht Achim fortgeführt. Solidarische Prozessbesucher*innen sind willkommen!

Gemeinsame Anreise zur Kundgebung am 28.08. von Bremen Hbf: RE8, Gleis 7 um 10:17 Uhr nach Bremen-Mahndorf, Ankunft 10:25 Uhr. Von Bremen-Mahndorf sind es knapp 4km bis zur Brücke über der A27. Bringt bei Bedarf Fahrräder mit. Die Brücke ist hier (openstreetmaps)

„Eine Straßenbahn für Achim“ oder „Die Bitte-Bitte-Richterin“

17.7.24: Erster Tag im Prozess wegen einer Abseilaktion an der Autobahn A 27 anlässlich der Verkehrsministerkonferenz im April 2021 (siehe auch unter: https://autofrei.noblogs.org/post/2021/04/15/6-protestaktion-a27-bremer-kreuz/)

Vor dem Amtsgericht Achim sitzen Menschen vor einem Brettspiel. Die für 12 Uhr angesetzte Verhandlung wird mit deutlicher Verspätung anfangen, noch dürfen wir nichtmal ins Gebäude, und so bleibt noch Zeit für ein Brettspiel. Aber nicht irgendeines, sondern Linie 1. Das ist nämlich nicht nur der Name eines Musicals über die berühmte Berliner U-Bahnlinie, sondern auch der Name eines Brettspiels bei dem es darum geht, Straßenbahnlinien zu bauen. Und eben das wünschen sich die Verkehrswendeaktivist*innen: Dass es in viel mehr Städten Straßenbahnen gibt und dorthin Gelder fließen, statt in Autoproduktion und Straßenbau.

„„Eine Straßenbahn für Achim“ oder „Die Bitte-Bitte-Richterin““ weiterlesen

Prozess und Klimakrise egal, hauptsache wir kriegen sie in den Knast

Unser Berufungsverfahren zu einer Abseilaktion über der A7 bei Schleswig wurde am 18.7. in Flensburg fortgesetzt. Dabei geht es um Protest auf (oder eher über) Autobahnen, wo im Jahr 2020 durch Abseilaktionen und mit Transparenten an Brücken für eine klimagerechte Verkehrswende demonstriert worden war. Ohne ein Urteil sitzt eine der Angeklagten jetzt für sieben Tage in Ordnungshaft – mehr dazu auch hier: Berufungsverhandlung endet ohne Verurteilung im Knast

Prozessbericht vom ersten Verhandlungstag (18.07.2024)

Um 11:30 Uhr treffen sich die Unterstützenden vor dem Flensburger Landgericht. Bei deutschem Schlager und Pfannkuchen läuft das Ganze noch sehr harmonisch an
Doch wenig später beginnt das Gericht entschlossen zu eskalieren: Einlasskontrollen mit Perso-Kopien, Taschendurchsuchungen und Abtasten am ganzen Körper. Jeder Gegenstand, der sich unter Ach und Krach irgendwie werfen ließe, wird schon mal provisorisch konfisziert. Genderqueeren Personen wird eine angemessene Durchsuchung verwehrt, sodass diese von Beginn an keinen Zugang zum Saal haben. Durch die Kontrollen verzögert sich der Beginn der Verhandlung um eine halbe Stunde.
Das Aufstehen bei Betreten des Saals durch den Richter wird eingefordert, wie in der Schule. Nur, dass hier etwa ein Dutzend Menschen gelassen sitzen bleibt. Sofort wird das halbe Publikum unter unmittelbaren Zwang von der Gerichtssondereinheit MEG geräumt und bekommt ein Hausverbot. „Das ist albern!“, ruft eine Person aus dem Publikum, die weggetragen wird. Dabei wirft die MEG Stühle um: die Stühle, auf denen Menschen sitzen, und auch einen mit einem Presselaptop darauf. Eine Journalist*in filmt das Rauszerren einer Person mit Gehbehinderung, was ihr vom Richter untersagt wird.
Es ist jetzt sehr leer im Gerichtssaal. Doch zum Glück werden draussen leckere Pfannkuchen gebacken.
Währendessen soll das Verfahren beginnen. Notwendigerweise erst einmal damit, dass die Angeklagten und eine Laienverteidigung die Akteneinsicht beantragen, die ihnen im Vorfeld nicht ermöglicht wurde. Doch dieser Versuch wird abgeschmettert. Der Richter findet, dass Angeklagte und Verteidigung kein Wort sagen sollen. Anträge sollen erst dann gestellt werden, wenn er mit seinem „Programm“ durch ist, und auch danach nur noch schriftlich. Was in diesen Anträgen steht, und dass sie jetzt bearbeitet werden müssten, bevor Tatsachen geschaffen sind, ist dem Richter egal. Das wird mit lauter Kritik des verbliebenen Publikums aufgenommen, dem damit völlig das Verständnis des Prozessablaufs und -inhalts verwehrt werden soll. Doch obwohl wir über Themen, die alle betreffen, verhandeln, nämlich die Freiheit zu protestieren, Autozentrismus und den Klimawandel, soll die Öffentlichkeit anscheinend einfach nicht besonders viel mitbekommen, denn schon werden die nächsten Personen aus dem Saal geräumt. Um mit all dem einen Umgang zu finden beantragen die Angeklagten eine Pause, aber da sie das ja irgendwie tun müssen, ohne sich zu Wort zu melden und auch ohne einen Antrag einbringen zu dürfen, wird hier alles endgültig paradox.
Statt einer Pause wird jetzt auch den drei Angeklagten, die sich nicht erhoben haben, eine Ungebühr nach §178 GVG vorgeworfen. Eine der Angeklagten beginnt, dazu Stellung zu nehmen. Der Richter scheint die Welt nicht mehr zu verstehen: er hatte doch allen das Reden verboten? Die Angeklagte erklärt nichtsdestotrotz, dass gerade dieser Respekt, der durch das Aufstehen demonstriert werden soll, nichts ist, was irgendwem aufgrund einer Machtposition zustünde. Währendessen wird sie vom Richter fortwährend unterbrochen. Als die Angeklagte laut rufend fragt, ob der Richter sich überhaupt für die Klimakrise interessiere, deutet das Gericht das in eine „Ungebühr“ um, und verhängt sieben Tage Ordnungshaft für die Angeklagte, die sofortige Vollstreckung im Anschluss an die Sitzung und die Angeklagte wird des Saales verwiesen. Die Übrigen erkämpfen sich eine kurze Pause.
Im Anschluss daran verändert der Richter seine Maske zu einem stoisch freundlichen Gesicht. Mehrere der Anträge können jetzt zumindest schriftlich eingereicht werden. Darunter ein Antrag nach gendergerechter Gerichtssprache, die gerade deswegen spannend ist, weil sie dem Auto als patriachalem Statussymbol entgegen steht; ein Antrag auf Einstellung, weil gar kein Nötigungsopfer bekannt ist; ein Antrag nach einer Wärmflasche gegen Mens-Schmerzen; und eine Beanstandung der unbegründeten Einlasskontrollen.
Die Einlassungen der Angeklagten beginnen mit Erinnerungen aus dem Dannenröder Forst über die Schönheit des Waldes, die Ungerechtigkeit der Räumung und die Repression, der vielfältig begegnet wurde: von Schneefiguren gegen Wasserwerfer bis zu Autobahnabseilaktionen. Eine weitere Person erklärt die Wirkung von illegalen Protestformen und beantragt eine Protestforscherin dazu zu befragen, sie sich gerade im Publikum befinden soll. Es stellt sich allerdings heraus, dass auch die Protestforscherin im Eifer des Gefechts vom Gericht schon des Saales verwiesen worden war. Es geht weiter mit einer wenig glorreichen Geschichte des Automobils seit 1900 (BPD), gefolgt von einem Zitat des eigentlich technikbegeisterten Arthur C. Clark von 1969: Leidenschaftslos betrachtet ist es ein unglaubliches Vehikel, dass in keiner geistig
normalen Gesellschaft geduldet würde! Hätte jemand aus der Zeit vor 1900 die Gelegenheit, die Zufahrtsstraße einer modernen Großstadt an einem Montagmorgen oder Freitagsabend zu sehen, er würde meinen, er sei in der Hölle – und da hätte er gar nicht sehr unrecht.“ Zum Abschluss wird eine ausführliche aktuelle Stellungnahme des Verkehrsexperten Prof. Dr. Monheim verlesen, in der dieser die deutsche Verkehrspolitik argumentativ demontiert und Solidarität mit kreativen Protestformen bekundet.
Das Gericht hört stoisch zu. Währendessen ereignet sich draußen Protest am Fenster, durch das ein Transpi gezeigt wird: Jetzt gibt’s Tunten Terror, heißt es, und: Warum lasst ihr Menschen diversen Genders nicht rein? Draußen muss die mobile Einsatzgruppe rennen und drinnen wird hastig mit Vorhängen hantiert.

Es ist erschütternd und unfassbar, dass eine Aktivistin für eine Woche in Haft genommen wird, weil sie vor einem Richter ihre prozessualen Rechte eingefordert hat. In einer Zeit, in der die Klimakrise unsere Existenz bedroht, ist es absolut ungerecht, diejenigen zu bestrafen, die den Mut haben, auch als Angeklagte laut zu bleiben und kritische Fragen zu stellen.

Kontaktiert das Landgericht Flensburg und sagt ihnen eure Meinung! Und schreibt Ibi Briefe und Postkarten!
Landgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg
E-Mail:   Verwaltung@LG-Flensburg.Landsh.de 
Telefon:  0461 89-0
Fax:      0461 89-295
Adresse für solidarische Post:
Ibi (Aktivistin in Ordnungshaft)
AZ am LG FL III NBs 107 Js 27900/20
Justizvollzugsanstalt Lübeck
Marliring 67
23566 Lübeck
Am nächsten Prozesstermin sollen die Zeug*innen vernommen werden – wir treffen uns am Donnerstag, 01.08. um 12:00 zum Picknick vor dem Landgericht in Flensburg. Kommt vorbei, wir freuen uns über Support!

Berufungsverhandlung endet ohne Verurteilung im Knast

Das Landgericht Flensburg, konkret der vorsitzende Richter Meppen, hat heute (18.7.24) Mittag in einer Berufungsverhandlung eine der angeklagten Personen wegen „Ungebühr“ (sie wollte Anträge stellen und ausreden dürfen) für eine Woche (!!) in Ordnungshaft gesteckt.

Wir bitten euch: Kontaktiert das Landgericht Flensburg und sagt ihnen eure Meinung! Und schreibt Ibi Briefe und Postkarten!

Landgericht Flensburg
Südergraben 22, 24937 Flensburg
• E-Mail : Verwaltung@LG-Flensburg.Landsh.de
• Telefon : 0461 89-0
• Fax : 0461 89-295

Adresse für solidarische Post:

Ibi (Aktivistin in Ordnungshaft AZ am LG FL III NBs 107 Js 27900/20)
Justizvollzugsanstalt Lübeck
Marliring 67
23566 Lübeck

Voraussichtliche Dauer der Haft ist bis zum 25.7.2024

 

Es folgt die Pressemitteilung zu den Ereignissen des Tages:

Heute, am 18.07. 2024, fand am Landgericht Flensburg der erste Berufungsverhandlungstag gegen vier Verkehrswende-Aktivist*innen statt. Für eine der Angeklagten endete der Verhandlungstag im Gefängnis. Irene T. sitzt nun eine ganze Woche in Ordnungshaft, weil sie für ihre prozessualen Rechte kämpfte.

Schon bevor die Verhandlung startete war klar, dass heute rauerer Ton herrschte – noch rauer als am Flensburger Gericht üblich. Wer als diverse Person auf das Recht bestand, bei der Einlasskontrolle von einem Arzt oder einer Ärztin durchsucht zu werden, wurde gar nicht erst eingelassen. Wer sich aus Protest gegen diese Diskriminierung bei Betreten des Gerichtes nicht erhob, wurde kurzerhand und ohne Verwarnung des Saals verwiesen. Die meisten Personen wurden von der Justiz aus dem Saal getragen.

Den Zuschauenden ist noch immer unklar, warum Irene T. in Ordnungshaft musste. „Es ist lächerlich, dass sie abgeführt wurde! Es gab dafür keine Grundlage. Irene wollte lediglich Anträge stellen, die zu Beginn der Verhandlung gestellt werden müssen, weil sie danach unwirksam werden. Das hat dem Richter wohl nicht gepasst“, sagt Zuschauerin Verena Gobisch. „Richter Meppen war es einfach völlig egal, ob das Publikum der Verhandlung folgen kann oder nicht.“, ergänzt sie.

„Wir glauben gar nicht an Gerichte, aber wenn die Justiz schon der Meinung ist, solche Prozesse führen zu müssen, soll sie sich doch wenigstens an ihre eigenen Regeln halten!“, meint Mitangeklagte*r Joe U. „Wir glauben auch nicht, dass Knäste irgendwelche Probleme lösen, eher verschärfen sie sie. Deshalb müssen Irene und alle anderen Gefangenen freigelassen werden!“

Anlass der Verhandlung ist eine Abseilaktion über der A7 bei Schleswig. Am 27.11.2020 seilten sich in Solidarität mit der Räumung des Dannenröder Forstes bundesweit Gruppen an Autobahnbrücken ab, um Banner mit Aufschriften wie „Mit Vollgas in die Klimakatastrophe…? Jetzt umsteuern!“ aufzuspannen. Die hier Angeklagten waren im Dezember 2022 vom Amtsgericht Schleswig zu jeweils 60 Tagessätzen Geldstrafe à 20€ verurteilt worden. Dagegen hatten sie Berufung eingelegt, sodass es zu der heutigen Verhandlung kam.

Weitere Termine sind angesetzt für
den 01.08., 13:00 Uhr
den 15.08., 10:30 Uhr
den 29.08., 10:30 Uhr
den 12.09. 10:30 Uhr,
jeweils in Sitzungssaal 0 des Lanfgerichts Flensburg, Südergraben 22, 24937 Flensburg.
 

Strafprozess wegen Abseilaktion über der A9 (IAA) – neue Abseilaktion geplant!

Am 27.03. startet am Amtsgericht Freising der Strafprozess gegen drei Aktivistis, die zu Eröffnung der IAA am 7.9.2021 eine Schilderbrücke über die A9 umgestalteten, um so auf den Klimawandel hinzuweisen, die Greenwashingshow IAA zu entlarven und eine Verkehrswende einzufordern. Die Bilder gingen durch alle Medien, die A9 war stundenlang gesperrt, weil die Staatsmacht ihre Schilder unbedingt von den kritischen Tönen befreien wollte. Nun geht es also vor Gericht – aber die Angeklagten und Unterstützer*innen reagieren offensiv. Sie wollen nicht nur die Möglichkeiten der offensiven Strafverteidigung nutzen, sondern am Tag vor dem Prozess eine als Versammlung angemeldete Abseilaktion über der A9 auf Münchener Stadtgebiet durchführen.

Am 27.1.2023 beginnt um 9 Uhr am Amtsgericht Freising der Prozess gegen die drei Aktivistis, die am 7.9.2021 zur IAA-Eröffnung über der A9 die Schilderbrücke so phantastisch umgestalteten.


Jetzt stehen auch einige Aktionen rundherum fest:

Am Sonntag, 26.03., soll es eine Abseilaktion unter dem Motto „Verkehrswende jetzt!“ über der A9 geben – und zwar von der Fußgänger*innenbrücke zwischen Walter-Gropius- und Grünecker Straße. Treffpunkt ist um 12 Uhr (pünklich!!!) auf der Westseite der Brücke (Walter-Gropius-Straße, Koordinaten: 48.17962782057856, 11.596030847821794). Anfahrt mit dem Fahrrad oder per U3/6 „Alte Heide“ oder Tram 23 „Anni-Albers-Straße“.

Von der Aktion ist eine Raddemo zum Bayrischen Staatsministerium geplant. Dort findet dann um 14 Uhr eine Kundgebung unter dem Motto „Rad, Fuß und ÖPNV – Für eine echte Verkehrswende in Bayern“ statt. Kurz vor der Landtagswahl fordern aktive Gruppen und Personen bessere Rad- und ÖPNV-Infrastruktur sowie ein Rückdrängen des Autoverkehrs.

Abends um 19 Uhr findet im Eine-Welt-Haus in München (Schwanthalerstraße 80, Raum Werkstatt) ein Vortrag mit anschließender Diskussion unter dem Titel „Provokante Aktionen und ihre Bedeutung für politischen Protest“ statt. Braucht politischer Protest die direkte Aktion, ein provokantes, aufmerksamkeitserzeugendes Eingreifen in die gesellschaftlichen Abläufe? 

Am Montag, den 27.03., beginnt dann um 9 Uhr am Amtsgericht Freising der Prozess. Eine Demo führt ab 8 Uhr vom Bahnhof Freising zum Gericht – seid also um 8 Uhr am Bahnhof Freising, gerne mit Schildern, Transpis, Kreide und weiteren lustigen Ideen!



Für die Abseilaktion suchen wir noch:
– Ein gutes Soundsystem/Lautsprecher/Megafon
– Redebeiträge vor Allem von lokal Aktiven


Gebt diese Info und die Termine bitte auch noch überall weiter, tragt die auf Terminkalender ein usw.

Abseilaktion über der A3 Wiesbadener Kreuz bei Wallau zum Prozessauftakt gegen Abseil-Aktivistis

Freispruch für die Kletternden/ Abseilen für die Verkehrswende

Abseilaktion über der A3 Wiesbadener Kreuz bei Wallau zum Prozessauftakt gegen Abseil-Aktivistis am Amtsgericht Frankfurt-Höchst

Heute beginnt am Amtsgericht Frankfurt-Höchst der Strafprozess gegen 3 Aktivistis statt, die sich am 26.10.2020 von einer Autobahnbrücke bei Wallau abgeseilt und dort Transparente am Brückengeländer angebracht haben.
In Solidarität mit den Angeklagten wiederholt eine Kleingruppe aktuell und damit zeitgleich zu Verhandlungsbeginn die Aktion von damals an derselben Stelle.

Damals, zum Höhepunkt der Auseinandersetzungen um den Dannenröder Forst, machte die Aktion große Schlagzeilen, als parallel 3 Autobahnkreuze als Versammlungsorte gewählt wurden und durch die Polizeisperrungen der Autobahnen die Metropol – Region Rhein – vorübergehend lahmgelegt wurde. Mehrere Beteiligte wurden wochenlang inhaftiert. Von der A3-Aktion wurden 3 Aktivistis in Folge der Nötigung angeklagt.

Der Vorwurf der Nötigung scheint allerdings ein absurdes juristisches Konstrukt zu sein. Nahezu jede Demo, die irgendwo entlangläuft, steht oder – wie in dem Fall eben – hängt, beeinträchtigt irgendwelchen Verkehr. Die Polizei regelt diesen immer – ob auf einer kleinen innerstädtischen Straße oder auf großen Verkehrsadern. Strafbar sind sie dadurch nicht – und das ist auch gut so.
Versammlungen auf Autobahnen scheinen in Auto-Deutschland aber einen besonderen Nerv zu treffen. Denn sie stehen nicht mehr nur am Rande und äußern artigen Protest gegen den Wahnsinn von immer mehr Versiegelung, Verschmutzung und Unfalltoten. Sondern wollen dort eingreifen, wo es stört, unbequem sein und wachrütteln. Um das zu verhindern, wird versucht, diesen Protest zu kriminalisieren.

Das künstliche Gebilde der Nötigung bröckelt juristisch immer stärker: Anfangs stand die Staatsanwaltschaft Gießen unter den Behörden auf einer Außenseiter*innenposition, indem sie sagte, sie sehe keine Strafbarkeit in solchen Aktionen. Inzwischen haben überall in Deutschland verschiedene Ordnungsbehörden die Legalität und den Versammlungscharakter solcher Abseilaktionen bestätigt, beispielsweise das Verwaltungsgericht Frankfurt, welches das Verbot einer angemeldeten Abseilaktion seitens der Stadt am 21.1.2022 kassierte und die Aktion per einstweiliger Verfügung erlaubte.

„Wir sind heute hier um deutlich zu sagen:
Es braucht eine konsequente Verkehrswende, jetzt!
Sofortiger Baustopp aller Autobahnneubauten
Abhängen ist kein Verbrechen!
#FREE ELLA Until all are free

Erreichbarkeit auf der Aktion: 0178-4685608
Twitter: @aktion_autofrei

Infoseite zur Aktionsform: https://autobahn.siehe.website

 

Presseberichte: Hessenschau im Morgenticker

Autobahn-Abseilaktion über der A10 bei der Tesla-Gigafactory

Pressemitteilung der Klimaaktivist*innen

Am Mittag des 22. März seilten sich Klimaaktivist*innen an einer Autobahnbrücke und einer Schilderbrücke über der A10 ab, um anlässlich der Eröffnung des Berliner Tesla-Werks gegen Elektroautos und für eine
echte Verkehrswende zu protestieren. Die Aktionen fanden in unmittelbarer Nähe zum Werksgelände in Grünheide statt, wo zur gleichen Zeit die ersten Autos an Käufer*innen übergeben werden sollten. Mit Transparenten und Schriftzügen forderten die Aktivist*innen „E-Mobilität deMUSKieren – Autos raus! Strom in Rad & Bahn!“ und „Verkehrswende statt E-/Luxus- Autos bauen #TesladeMUSKieren“.

Es ist höchste Zeit Mobilität als gesellschaftliches Thema und Grundrecht Aller ernstzunehmen. Eine reine Antriebswende bietet dabei auf die dringenden Fragen unserer Zeit keine Antwort; Elektroautos sind weder für den Klimaschutz noch für die sozialen Probleme der Mobilität eine Lösung. Deshalb fordern die Aktivist*innen für eine tatsächliche Verkehrswende einen sofortigen Subventionsstopp von Elektroautos und stattdessen eine vollständige Umlage der öffentlichen Gelder auf die inklusiven und zukunftsfähigen Mobilitätsformen Rad, Bahn und ÖPNV.

„Autobahn-Abseilaktion über der A10 bei der Tesla-Gigafactory“ weiterlesen

Jetzt doch: Autobahn-Abseilaktion gegen den Fehmarnbelt-Tunnel über der A1

Am Vormittag des 26. Februar seilten sich 2 Aktivistinnen an einer Brücke über der A1 ab, um gegen den Bau des Fehmarnbelt-Tunnels und die aktuelle Verkehrspolitik insgesamt zu protestieren. Ihr Transparent trägt die Aufschift „Abseilen für die Verkehrswende. Belttunnel blockieren. Autobahnen abreißen. Aktivisti freisprechen!“ Eine ähnliche Aktion war Mitte Januar nach einer versuchten Versammlungsanmeldung verboten worden, woraufhin Aktivistinnen angekündigt hatten, sich dann weiterhin unangekündigt über Autobahnen abzuseilen.

„Der Fehmarnbelt-Tunnel ist eine ökologische und klimapolitische Katastrophe! Da wird unter enormem CO2-Ausstoß und Ressourcen-Einsatz das Ökosystem am Meeresgrund zerschnitten und zerstört, nur damit danach noch mehr Autos und noch mehr LKW noch mehr CO2 ausstoßen können. Das ist doch Wahnsinn! Und selbst wenn bis zur Fertigstellung des Tunnels nur noch E-Autos fahren, brauchen auch die Energie und Rohstoffe, bei deren Abbau Menschenrechte verletzt werden“, erklärt Lou zu der Aktion. Hasreth ergänzt: „Die aktuelle Verkehrspolitik verdient den Namen ‚Verkehrswende‘ nicht. Sie nützt weiterhin in erster Linie den Autokonzernen und reichen, privilegierten Menschen. Wir wollen eine Verkehrspolitik, die zu inklusiver, klimaschonender und kostenloser Mobilitätsinfrastruktur führt!“

Tatsächlich haben die Bauarbeiten für den Belttunnel schon ökologisch wertvolle Riffe am Boden der Ostsee zerstört. Dabei ist die Ostsee ohnehin stark strapaziert durch Einflüsse wie Düngemitteleintrag aus der Landwirtschaft und Überfischung. Für die Fertigung der Betonelemente, aus denen der Tunnel gebaut werden soll, werden bereits 2,2 Millionen Tonnen CO2 ausgestoßen. „Darin ist der Verkehr, der den Tunnel nutzen wird, noch nicht enthalten. Doch klar ist: Wer Straßen sät, wird Verkehr ernten“, kommentiert Lou. Da der Tunnel auch als Gütertransportstrecke genutzt werden soll, entstehen in der Umgebung gerade viele Logistikzentren und Autohöfe für LKW.

Der letzte Teil des Bannerspruchs bezieht sich auf vergangene Aktionen gleicher Art, wegen derer Aktivistinnen nun vor Gericht stehen. Die Prozesse am Amtsgericht Frankfurt sollten Anfang Februar beginnen, wurden aber vorerst verschoben. Der Vorwurf, die Aktivistinnen hätten die Autofahrer*innen mittels der Polizei zum Anhalten genötigt, steht im Widerspruch zur Aussage der Staatsanwaltschaft Gießen, die erklärt, die Kletternden befänden sich bei solchen Aktionen außerhalb des Verkehrsraums und seien deshalb nicht zu belangen. Inzwischen wurden derartige Demonstrationen an mehreren Orten angemeldet und somit vollkommen legal durchgeführt. In Frankfurt folgte diese Veranstaltung einer Klage vor dem Verwaltungsgericht, das die Durchführung genehmigte.

Pressevertreterinnen und andere Besucherinnen sind herzlich eingeladen, sich vor Ort auf der Brücke über der A1, Neustädter Straße, Oldenburg in Holstein, selbst ein Bild von der Aktion zu machen. Möglicherweise ist die direkte Anfahrt über die Autobahn nicht möglich.

Pressekontakt vor Ort: 0152 14538333
Kontakt für Rückfragen: 0157 39355485

Weitere Informationen zum Fehmarn-Belt-Tunnel: AG Belt-Hamburg: https://stop-fehmarnbelttunnel.de/