„Eine Straßenbahn für Achim“ oder „Die Bitte-Bitte-Richterin“

17.7.24: Erster Tag im Prozess wegen einer Abseilaktion an der Autobahn A 27 anlässlich der Verkehrsministerkonferenz im April 2021 (siehe auch unter: https://autofrei.noblogs.org/post/2021/04/15/6-protestaktion-a27-bremer-kreuz/)

Vor dem Amtsgericht Achim sitzen Menschen vor einem Brettspiel. Die für 12 Uhr angesetzte Verhandlung wird mit deutlicher Verspätung anfangen, noch dürfen wir nichtmal ins Gebäude, und so bleibt noch Zeit für ein Brettspiel. Aber nicht irgendeines, sondern Linie 1. Das ist nämlich nicht nur der Name eines Musicals über die berühmte Berliner U-Bahnlinie, sondern auch der Name eines Brettspiels bei dem es darum geht, Straßenbahnlinien zu bauen. Und eben das wünschen sich die Verkehrswendeaktivist*innen: Dass es in viel mehr Städten Straßenbahnen gibt und dorthin Gelder fließen, statt in Autoproduktion und Straßenbau.

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Prozess und Klimakrise egal, hauptsache wir kriegen sie in den Knast

Unser Berufungsverfahren zu einer Abseilaktion über der A7 bei Schleswig wurde am 18.7. in Flensburg fortgesetzt. Dabei geht es um Protest auf (oder eher über) Autobahnen, wo im Jahr 2020 durch Abseilaktionen und mit Transparenten an Brücken für eine klimagerechte Verkehrswende demonstriert worden war. Ohne ein Urteil sitzt eine der Angeklagten jetzt für sieben Tage in Ordnungshaft – mehr dazu auch hier: Berufungsverhandlung endet ohne Verurteilung im Knast

Prozessbericht vom ersten Verhandlungstag (18.07.2024)

Um 11:30 Uhr treffen sich die Unterstützenden vor dem Flensburger Landgericht. Bei deutschem Schlager und Pfannkuchen läuft das Ganze noch sehr harmonisch an
Doch wenig später beginnt das Gericht entschlossen zu eskalieren: Einlasskontrollen mit Perso-Kopien, Taschendurchsuchungen und Abtasten am ganzen Körper. Jeder Gegenstand, der sich unter Ach und Krach irgendwie werfen ließe, wird schon mal provisorisch konfisziert. Genderqueeren Personen wird eine angemessene Durchsuchung verwehrt, sodass diese von Beginn an keinen Zugang zum Saal haben. Durch die Kontrollen verzögert sich der Beginn der Verhandlung um eine halbe Stunde.
Das Aufstehen bei Betreten des Saals durch den Richter wird eingefordert, wie in der Schule. Nur, dass hier etwa ein Dutzend Menschen gelassen sitzen bleibt. Sofort wird das halbe Publikum unter unmittelbaren Zwang von der Gerichtssondereinheit MEG geräumt und bekommt ein Hausverbot. „Das ist albern!“, ruft eine Person aus dem Publikum, die weggetragen wird. Dabei wirft die MEG Stühle um: die Stühle, auf denen Menschen sitzen, und auch einen mit einem Presselaptop darauf. Eine Journalist*in filmt das Rauszerren einer Person mit Gehbehinderung, was ihr vom Richter untersagt wird.
Es ist jetzt sehr leer im Gerichtssaal. Doch zum Glück werden draussen leckere Pfannkuchen gebacken.
Währendessen soll das Verfahren beginnen. Notwendigerweise erst einmal damit, dass die Angeklagten und eine Laienverteidigung die Akteneinsicht beantragen, die ihnen im Vorfeld nicht ermöglicht wurde. Doch dieser Versuch wird abgeschmettert. Der Richter findet, dass Angeklagte und Verteidigung kein Wort sagen sollen. Anträge sollen erst dann gestellt werden, wenn er mit seinem „Programm“ durch ist, und auch danach nur noch schriftlich. Was in diesen Anträgen steht, und dass sie jetzt bearbeitet werden müssten, bevor Tatsachen geschaffen sind, ist dem Richter egal. Das wird mit lauter Kritik des verbliebenen Publikums aufgenommen, dem damit völlig das Verständnis des Prozessablaufs und -inhalts verwehrt werden soll. Doch obwohl wir über Themen, die alle betreffen, verhandeln, nämlich die Freiheit zu protestieren, Autozentrismus und den Klimawandel, soll die Öffentlichkeit anscheinend einfach nicht besonders viel mitbekommen, denn schon werden die nächsten Personen aus dem Saal geräumt. Um mit all dem einen Umgang zu finden beantragen die Angeklagten eine Pause, aber da sie das ja irgendwie tun müssen, ohne sich zu Wort zu melden und auch ohne einen Antrag einbringen zu dürfen, wird hier alles endgültig paradox.
Statt einer Pause wird jetzt auch den drei Angeklagten, die sich nicht erhoben haben, eine Ungebühr nach §178 GVG vorgeworfen. Eine der Angeklagten beginnt, dazu Stellung zu nehmen. Der Richter scheint die Welt nicht mehr zu verstehen: er hatte doch allen das Reden verboten? Die Angeklagte erklärt nichtsdestotrotz, dass gerade dieser Respekt, der durch das Aufstehen demonstriert werden soll, nichts ist, was irgendwem aufgrund einer Machtposition zustünde. Währendessen wird sie vom Richter fortwährend unterbrochen. Als die Angeklagte laut rufend fragt, ob der Richter sich überhaupt für die Klimakrise interessiere, deutet das Gericht das in eine „Ungebühr“ um, und verhängt sieben Tage Ordnungshaft für die Angeklagte, die sofortige Vollstreckung im Anschluss an die Sitzung und die Angeklagte wird des Saales verwiesen. Die Übrigen erkämpfen sich eine kurze Pause.
Im Anschluss daran verändert der Richter seine Maske zu einem stoisch freundlichen Gesicht. Mehrere der Anträge können jetzt zumindest schriftlich eingereicht werden. Darunter ein Antrag nach gendergerechter Gerichtssprache, die gerade deswegen spannend ist, weil sie dem Auto als patriachalem Statussymbol entgegen steht; ein Antrag auf Einstellung, weil gar kein Nötigungsopfer bekannt ist; ein Antrag nach einer Wärmflasche gegen Mens-Schmerzen; und eine Beanstandung der unbegründeten Einlasskontrollen.
Die Einlassungen der Angeklagten beginnen mit Erinnerungen aus dem Dannenröder Forst über die Schönheit des Waldes, die Ungerechtigkeit der Räumung und die Repression, der vielfältig begegnet wurde: von Schneefiguren gegen Wasserwerfer bis zu Autobahnabseilaktionen. Eine weitere Person erklärt die Wirkung von illegalen Protestformen und beantragt eine Protestforscherin dazu zu befragen, sie sich gerade im Publikum befinden soll. Es stellt sich allerdings heraus, dass auch die Protestforscherin im Eifer des Gefechts vom Gericht schon des Saales verwiesen worden war. Es geht weiter mit einer wenig glorreichen Geschichte des Automobils seit 1900 (BPD), gefolgt von einem Zitat des eigentlich technikbegeisterten Arthur C. Clark von 1969: Leidenschaftslos betrachtet ist es ein unglaubliches Vehikel, dass in keiner geistig
normalen Gesellschaft geduldet würde! Hätte jemand aus der Zeit vor 1900 die Gelegenheit, die Zufahrtsstraße einer modernen Großstadt an einem Montagmorgen oder Freitagsabend zu sehen, er würde meinen, er sei in der Hölle – und da hätte er gar nicht sehr unrecht.“ Zum Abschluss wird eine ausführliche aktuelle Stellungnahme des Verkehrsexperten Prof. Dr. Monheim verlesen, in der dieser die deutsche Verkehrspolitik argumentativ demontiert und Solidarität mit kreativen Protestformen bekundet.
Das Gericht hört stoisch zu. Währendessen ereignet sich draußen Protest am Fenster, durch das ein Transpi gezeigt wird: Jetzt gibt’s Tunten Terror, heißt es, und: Warum lasst ihr Menschen diversen Genders nicht rein? Draußen muss die mobile Einsatzgruppe rennen und drinnen wird hastig mit Vorhängen hantiert.

Es ist erschütternd und unfassbar, dass eine Aktivistin für eine Woche in Haft genommen wird, weil sie vor einem Richter ihre prozessualen Rechte eingefordert hat. In einer Zeit, in der die Klimakrise unsere Existenz bedroht, ist es absolut ungerecht, diejenigen zu bestrafen, die den Mut haben, auch als Angeklagte laut zu bleiben und kritische Fragen zu stellen.

Kontaktiert das Landgericht Flensburg und sagt ihnen eure Meinung! Und schreibt Ibi Briefe und Postkarten!
Landgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg
E-Mail:   Verwaltung@LG-Flensburg.Landsh.de 
Telefon:  0461 89-0
Fax:      0461 89-295
Adresse für solidarische Post:
Ibi (Aktivistin in Ordnungshaft)
AZ am LG FL III NBs 107 Js 27900/20
Justizvollzugsanstalt Lübeck
Marliring 67
23566 Lübeck
Am nächsten Prozesstermin sollen die Zeug*innen vernommen werden – wir treffen uns am Donnerstag, 01.08. um 12:00 zum Picknick vor dem Landgericht in Flensburg. Kommt vorbei, wir freuen uns über Support!

Berufungsverhandlung endet ohne Verurteilung im Knast

Das Landgericht Flensburg, konkret der vorsitzende Richter Meppen, hat heute (18.7.24) Mittag in einer Berufungsverhandlung eine der angeklagten Personen wegen „Ungebühr“ (sie wollte Anträge stellen und ausreden dürfen) für eine Woche (!!) in Ordnungshaft gesteckt.

Wir bitten euch: Kontaktiert das Landgericht Flensburg und sagt ihnen eure Meinung! Und schreibt Ibi Briefe und Postkarten!

Landgericht Flensburg
Südergraben 22, 24937 Flensburg
• E-Mail : Verwaltung@LG-Flensburg.Landsh.de
• Telefon : 0461 89-0
• Fax : 0461 89-295

Adresse für solidarische Post:

Ibi (Aktivistin in Ordnungshaft AZ am LG FL III NBs 107 Js 27900/20)
Justizvollzugsanstalt Lübeck
Marliring 67
23566 Lübeck

Voraussichtliche Dauer der Haft ist bis zum 25.7.2024

 

Es folgt die Pressemitteilung zu den Ereignissen des Tages:

Heute, am 18.07. 2024, fand am Landgericht Flensburg der erste Berufungsverhandlungstag gegen vier Verkehrswende-Aktivist*innen statt. Für eine der Angeklagten endete der Verhandlungstag im Gefängnis. Irene T. sitzt nun eine ganze Woche in Ordnungshaft, weil sie für ihre prozessualen Rechte kämpfte.

Schon bevor die Verhandlung startete war klar, dass heute rauerer Ton herrschte – noch rauer als am Flensburger Gericht üblich. Wer als diverse Person auf das Recht bestand, bei der Einlasskontrolle von einem Arzt oder einer Ärztin durchsucht zu werden, wurde gar nicht erst eingelassen. Wer sich aus Protest gegen diese Diskriminierung bei Betreten des Gerichtes nicht erhob, wurde kurzerhand und ohne Verwarnung des Saals verwiesen. Die meisten Personen wurden von der Justiz aus dem Saal getragen.

Den Zuschauenden ist noch immer unklar, warum Irene T. in Ordnungshaft musste. „Es ist lächerlich, dass sie abgeführt wurde! Es gab dafür keine Grundlage. Irene wollte lediglich Anträge stellen, die zu Beginn der Verhandlung gestellt werden müssen, weil sie danach unwirksam werden. Das hat dem Richter wohl nicht gepasst“, sagt Zuschauerin Verena Gobisch. „Richter Meppen war es einfach völlig egal, ob das Publikum der Verhandlung folgen kann oder nicht.“, ergänzt sie.

„Wir glauben gar nicht an Gerichte, aber wenn die Justiz schon der Meinung ist, solche Prozesse führen zu müssen, soll sie sich doch wenigstens an ihre eigenen Regeln halten!“, meint Mitangeklagte*r Joe U. „Wir glauben auch nicht, dass Knäste irgendwelche Probleme lösen, eher verschärfen sie sie. Deshalb müssen Irene und alle anderen Gefangenen freigelassen werden!“

Anlass der Verhandlung ist eine Abseilaktion über der A7 bei Schleswig. Am 27.11.2020 seilten sich in Solidarität mit der Räumung des Dannenröder Forstes bundesweit Gruppen an Autobahnbrücken ab, um Banner mit Aufschriften wie „Mit Vollgas in die Klimakatastrophe…? Jetzt umsteuern!“ aufzuspannen. Die hier Angeklagten waren im Dezember 2022 vom Amtsgericht Schleswig zu jeweils 60 Tagessätzen Geldstrafe à 20€ verurteilt worden. Dagegen hatten sie Berufung eingelegt, sodass es zu der heutigen Verhandlung kam.

Weitere Termine sind angesetzt für
den 01.08., 13:00 Uhr
den 15.08., 10:30 Uhr
den 29.08., 10:30 Uhr
den 12.09. 10:30 Uhr,
jeweils in Sitzungssaal 0 des Lanfgerichts Flensburg, Südergraben 22, 24937 Flensburg.
 

Prozessbericht Strafprozess IAA Abseilaktion A92 + neuer Termin

Am 20.04.2023 fand der erste Verhandlungstag wegen der Abseilaktion über der A92 statt. Da ein Termin nicht ausreichte geht die Verhandlung nun am 05.05.2023 weiter (einer Einstellung die vorher im Raum stand stimmte die Generalstaatsanwaltschaft nicht zu). Am 03.05.23 hat die Gruppe von der A94 ihre Verhandlung vor dem Amtsgericht Ebersberg.

Hier folgt nun der Prozessbericht der A92 Verhandlung  vom 20.04.23:

Bericht 1. Prozesstag 20.04.2023 – Abseilaktion über A92 zum
Auftakt der IAA

Während der IAA*¹ 2021 hatten sich, neben vielen anderen Aktionen, 5 Gruppen zum Auftakt der IAA von 5 verschiedenen nach München reinführenden Autobahnen abgeseilt.
Nun haben die Prozesse begonnen, es gab bereits eine nicht rechtskräftige*² Verurteilung und eine ausgesetzte Verhandlung. Am 03.05. hat eine weitere Gruppe eine Verhandlung.
Schon vor dem Termin war klar: das werden wir nicht an einem Verhandlungstag schaffen, das Gericht hat nur einen Termin angesetzt für welchen aber 10 Zeugen geladen sind – dass diese dann auch noch gründlich befragt und zur Verteidigung noch Beweisanträge* 8 gestellt werden liegt außerhalb des Horizontes des Gerichts. Somit endete der heutige Verhandlungstag um 17:45 nach einer langwierigen Terminfindung für einen Folgetermin, welche Richterin Mey vollkommen verzweifelt hatte, weil sie nicht Aussetzen noch einen Schiebetermin machen wollte. Letzendlich wurde ein Folgetermin gefunden für den 05.05.23 am AG* 5 Freising, eine Pflichtverteidigung muss ausgetauscht werden da sie an dem Termin verhindert ist.
Das selbe passierte auch mit einer Verhandlung wegen der Abseilaktion über der A9 kurz zuvor am selben Amtsgericht (andere Richterin) diese wurde jedoch ausgesetzt.
Nach doppelten gründlichen Sicherheitskontrollen (vor allem auf Sekundenkleber hatten sie es abgesehen) blieb eigentlich nichts mehr übrig was Angeklagte noch mit in den Sitzungssaal nehmen durften.
Zu Beginn wurden zwei Erklärungen verlesen zum Thema IPCC*³ und diversen anderen wie Kritik an der Autoinfrastruktur und an dem Schutz des Weiter-so im Verkehrssektor durch Bundeskanzler Scholz. Desweiteren erhielt eine der Angeklagten nach Zweifeln der Staatsanwaltschaft noch eine Laienverteidigung* 4 in Gemeinschaft mit der Pflichtverteidigung.
Die Pflichtverteidigung wurde seitens der Angeklagten im Vorhinein beantragt, erst vom Amtsgericht abgelehnt, doch dann hat das LG* 5 nach einer sofortigen Beschwerde die Pflichtverteidigung angeordnet, so das alle der Angeklagten in dem Prozess eine Pflichtverteidigung hatten. Im Folgenden prägten eher die Verteidiger*innen den Prozess und planten die Strategie, die Angeklagten nahmen sich selten das Wort, was aber auch abgesprochen und einvernehmlich war im Großen und Ganzen.
Der bereits bekannte Antrag auf Nichtverlesung der Anklageschrift wurde gestellt und durch einen der Verteidiger*innen damit ergänzt, dass die Ausdehnung des Gewaltbegriffs der den Anklagen wegen Nötigung von Abseilaktionen zugrunde liegt so in anderen EU-Ländern nicht existiert, es
hätte ein Vorabentscheidungsverfahren nach 267 AEUV geben müssen, die Versammlung würde als unfriedlich diffarmiert werden was sie nach EMRK nicht wäre (entschuldigt diesen Fachjargon! Doch diese Details zu erklären würde den Rahmen eines kurzen Prozessberichts sprengen, zumal das Autori selber sich damit nicht auskennt).

Angeklagt waren drei Personen die sich auf der Brücke über der A92 befunden haben und nach
Anklageschrift Mittäter*innen nach §25 I Alt. 2, II StGB* 6 sind bei einer Nötigung. Die beiden Personen die sich abgeseilt haben waren zu dem Termin nicht geladen, da sie sich momentan dauerhaft im Ausland befinden. Es drehte sich also viel um die Frage, was der Tatbeitrag der drei Personen war, nach Anklageschrift hätten sie „gesichert“. In der Zeugenbefragung der Polizeizeug*innen konnten viele dazu nichts
sagen, andere erinnerten sich dass ein Müsliriegel runter gereicht wurde und sich ab und zu Unterhalten wurde, bei einer Person machte es den Anschein als würde sie aufpassen dass die Sicherung nicht manipuliert wird. Ein/e Entscheidungsträger*in oder Einsatzleiter*in hat sich unter den Polizeizeug*innen nicht befunden, sie waren größtenteils auf der Brücke gewesen. Von einer Versammlungsauflösung hat niemand berichtet, auch was die Gründe waren die Sperrung einzurichten hat niemand berichtet.
Gefahren die von den Versammlungsteilnehmerinnen auf den Verkehr ausgingen wurden auch nicht berichtet oder einer Gefahr in der sich die Versammlungsteilnehmer*Innen befanden. Die Kletterausrüstung hätte professionell ausgesehen. Eine der Personen wollte wohl eine Versammlung
vor Ort anmelden. Den dreien wurden wohl später Platzverweise erteilt. Bis zur Sperrung floss der Verkehr wohl normal. Es gab unterschiedliche Meinungen dazu, wo über der Fahrbahn die abgeseilten Personen hingen… Apropos: die Zeugen konnten sich erstaunlich gut an die Angeklagten erinnern, mit Gesicht und Namen.

Zwischendrinne gab es immer wieder kleine Streitereien mit der Richterin, welche aber im Vergleich zu Anderen noch recht ruhig war. Ein Vorfall war, dass die Richterin die Verteidigung in der Befragung unterbrach, nach mehrmaligen Hinweisen im Wortgefecht, dass es unzulässig ist der
Verteidigung das Wort zu entziehen außer es handelt sich um rechtliche/ sachliche Gründe. Der daraufhin formulierte Befangenheitsantrag* 7 wurde von der Richterin als unzulässig verworfen, da er nur der Prozessverschleppung diene.

Als die Richterin um zwei Uhr immernoch keine Mittagspause vorschlug zeichnete sich ab, dass sie immernoch plant es an einem Tag durchzuziehen. Es wurde dann eine Pause vereinbart wo die Richterin es nochmal damit probierte eine Frist zum Beweisanträge einreichen aufzustellen bis 15:00, welcher widersprochen und dann auch doch nicht eingehalten wurde.
Es wurden dann noch 3 Personen vernommen welche sich im Stau befunden hatten. Zwei davon waren mit ihren Kindern auf dem Weg ins Legoland und brachen ihre Reise dann ab wegen dem Stau, das Geld für die Tickets sei verschwendet gewesen und für die Kinder sei es miserabel gewesen im Stau zu stehen, sie standen ca. 2h. Ein anderer hatte einen Dienstausfall, genaue Zahl wurde nicht genannt.
Später ging es noch um den Streitpunkt ob „Chatprotokolle“, das waren Twitter Beiträge die sich in der Akte befanden, in Augenschein genommen und Verlesen werden dürfen. Der Verlesung wurde widersprochen, da nicht ersichtlich ist, wer diese Chatprotokolle wie in die Akte gebracht hat und so
nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie manipuliert wurden.
Auch der Beweisverwertung der Aussagen eines Polizisten wurden widersprochen, welcher wohl eine der Abgeseilten aber nicht im hiesigen Verfahren angeklagten Personen vernommen hatte, die wohl auf der Wache erst meinte, dass sie keine Angaben zur Sache machen wollte und dann doch in ein Gespräch verwickelt wurde. Der Zeuge wurde natürlich trotzdem gehört.
Eine der Zeug*innen, welche auch tatsächlich an der Sperrung beteiligt war, war ohne Attest nicht erschienen. Die Richterin war dann der Meinung, dass sie nicht notwendig ist, die Verteidigung widersprachen und meinten, dass sie hätten verzichten müssen.

Zuletzt stellte dann einer der Verteidiger*innen einen Schwall an Beweisanträgen* 8 (Themen waren die bereits bekannten: Rettungsgasse, Standstreifen, Rettungsgassen Poster an anderen Brücken, Sticker abkratzen von Autobahnschild/oder Reparaturarbeiten an Brücken über laufendem Verkehr, keine Anhaltspunkte für Gefahren, Verkehr floss normal bis gesperrt wurde, keine unfriedliche Versammlung, Alternativen zu Stau, Position der Abhänger…) Die StA* 9 meinte, dass einige als
wahr unterstellt werden können, einige hätten nichts mit der Sache zu tun, wären nur Beweisermittlungsanträge oder Rechtsfragen.
Dies brachte dann letzendlich die Pläne der Richterin zum stürzen es an einem Tag durchzuziehen, die anderen Verteidiger*innen hatten ihre Anträge noch garnicht gestellt. Es begann eine langwierige und verzweifelnde Verhandlung wann der nächste Termin angesetzt werden könnte, irgendwann wurde ernsthaft vorgeschlagen, an einem Samstag zu verhandeln:‘D oder direkt morgen.

Irgendwann wurde von der Verteidigung vorgeschlagen, dass das Verfahren ja auch einfach aus Opportunitätsgründen eingestellt werden könnte, die Angeklagten seien alle nicht vorbestraft. Das Gericht erwiderte darauf, dass eine Einstellung ggf. mit Auflage grundsätzlich infrage käme.
Die Staatsanwaltschaft müsse das erstmal wirken lassen und das intern absprechen, schließe es aber grundsätzlich nicht aus.

Hier noch ein Pressebericht von der Aktion:
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/freising/freising-neufahrn-autobahn-a92-klimaaktivisten-internationale-autoausstellung-1.5811717

*¹ Internationale Automobilausstellung
*² wenn das Verfahren abgeschlossen ist, ist eine Verurteilung rechtskräftig. Wenn das Urteil noch angefochten wird
durch Berufung oder Revision, ist das Urteil nicht rechtskräftig
*³ Sachstandsbericht zur Klimaänderung des Welt Klimarates
* 4 Leute die keine Anwälte sind können vom Gericht als Verteidigung angenommen werden
(https://www.projektwerkstatt.de/index.php?p=10065)
* 5 AG= Amtsgericht LG= Landgericht. Das Landgericht ist das nächst höhere nach dem Amtsgericht
* 6 d.h. sie sind Mittäter und haben die Tat gemeinsam begannen, StGB= Strafgesetzbuch, da steht drinne was verboten
ist und wie es bestraft wird

* 8 Beweisanträge sind Anträge mit denen man bestimmte Tatsachen unter Beweis stellen will und dazu bestimmte
Beweismittel benennt, wie z.B.Zeugen, Fotos.. (https://www.projektwerkstatt.de/index.php?domain_id=1&p=10083)
* 9 StA= Staatsanwaltschaft

Strafprozess wegen Abseilaktion über der A9 (IAA) – neue Abseilaktion geplant!

Am 27.03. startet am Amtsgericht Freising der Strafprozess gegen drei Aktivistis, die zu Eröffnung der IAA am 7.9.2021 eine Schilderbrücke über die A9 umgestalteten, um so auf den Klimawandel hinzuweisen, die Greenwashingshow IAA zu entlarven und eine Verkehrswende einzufordern. Die Bilder gingen durch alle Medien, die A9 war stundenlang gesperrt, weil die Staatsmacht ihre Schilder unbedingt von den kritischen Tönen befreien wollte. Nun geht es also vor Gericht – aber die Angeklagten und Unterstützer*innen reagieren offensiv. Sie wollen nicht nur die Möglichkeiten der offensiven Strafverteidigung nutzen, sondern am Tag vor dem Prozess eine als Versammlung angemeldete Abseilaktion über der A9 auf Münchener Stadtgebiet durchführen.

Am 27.1.2023 beginnt um 9 Uhr am Amtsgericht Freising der Prozess gegen die drei Aktivistis, die am 7.9.2021 zur IAA-Eröffnung über der A9 die Schilderbrücke so phantastisch umgestalteten.


Jetzt stehen auch einige Aktionen rundherum fest:

Am Sonntag, 26.03., soll es eine Abseilaktion unter dem Motto „Verkehrswende jetzt!“ über der A9 geben – und zwar von der Fußgänger*innenbrücke zwischen Walter-Gropius- und Grünecker Straße. Treffpunkt ist um 12 Uhr (pünklich!!!) auf der Westseite der Brücke (Walter-Gropius-Straße, Koordinaten: 48.17962782057856, 11.596030847821794). Anfahrt mit dem Fahrrad oder per U3/6 „Alte Heide“ oder Tram 23 „Anni-Albers-Straße“.

Von der Aktion ist eine Raddemo zum Bayrischen Staatsministerium geplant. Dort findet dann um 14 Uhr eine Kundgebung unter dem Motto „Rad, Fuß und ÖPNV – Für eine echte Verkehrswende in Bayern“ statt. Kurz vor der Landtagswahl fordern aktive Gruppen und Personen bessere Rad- und ÖPNV-Infrastruktur sowie ein Rückdrängen des Autoverkehrs.

Abends um 19 Uhr findet im Eine-Welt-Haus in München (Schwanthalerstraße 80, Raum Werkstatt) ein Vortrag mit anschließender Diskussion unter dem Titel „Provokante Aktionen und ihre Bedeutung für politischen Protest“ statt. Braucht politischer Protest die direkte Aktion, ein provokantes, aufmerksamkeitserzeugendes Eingreifen in die gesellschaftlichen Abläufe? 

Am Montag, den 27.03., beginnt dann um 9 Uhr am Amtsgericht Freising der Prozess. Eine Demo führt ab 8 Uhr vom Bahnhof Freising zum Gericht – seid also um 8 Uhr am Bahnhof Freising, gerne mit Schildern, Transpis, Kreide und weiteren lustigen Ideen!



Für die Abseilaktion suchen wir noch:
– Ein gutes Soundsystem/Lautsprecher/Megafon
– Redebeiträge vor Allem von lokal Aktiven


Gebt diese Info und die Termine bitte auch noch überall weiter, tragt die auf Terminkalender ein usw.

VW, Daimler, BMW & Co. sollen Straßenbahnen bauen – keine neuen Autofabriken – Trinity-Baustelle im Fokus

Es reicht. Nördlich von Wolfsburg will VW eine riesige Autofabrik bauen, um noch mehr PKWs auf die Straßen zu schicken. Zudem soll ganz in der Nähe die A39 im Interesse des Konzerns weitergebaut werden. Darum haben Aktivistis jetzt eine Mahnwache auf der Baustelle des geplanten Trinity-Werkes besetzt und fordern, dass VW komplett auf den Bau von Straßenbahnen, Bussen und Lastenrädern umgestellt werden soll. Das werde nämlich für eine Verkehrswende in großer Zahl gebraucht, während Autos verschwinden müssen, soll es mit Klimaschutz, Flächenentsiegelung und Schutz vor tödlichen Unfällen endlich mal voran gehen.

Stop Trinity Mahnwache
Stop Trinity Mahnwache

Abseilaktion über der A3 Wiesbadener Kreuz bei Wallau zum Prozessauftakt gegen Abseil-Aktivistis

Freispruch für die Kletternden/ Abseilen für die Verkehrswende

Abseilaktion über der A3 Wiesbadener Kreuz bei Wallau zum Prozessauftakt gegen Abseil-Aktivistis am Amtsgericht Frankfurt-Höchst

Heute beginnt am Amtsgericht Frankfurt-Höchst der Strafprozess gegen 3 Aktivistis statt, die sich am 26.10.2020 von einer Autobahnbrücke bei Wallau abgeseilt und dort Transparente am Brückengeländer angebracht haben.
In Solidarität mit den Angeklagten wiederholt eine Kleingruppe aktuell und damit zeitgleich zu Verhandlungsbeginn die Aktion von damals an derselben Stelle.

Damals, zum Höhepunkt der Auseinandersetzungen um den Dannenröder Forst, machte die Aktion große Schlagzeilen, als parallel 3 Autobahnkreuze als Versammlungsorte gewählt wurden und durch die Polizeisperrungen der Autobahnen die Metropol – Region Rhein – vorübergehend lahmgelegt wurde. Mehrere Beteiligte wurden wochenlang inhaftiert. Von der A3-Aktion wurden 3 Aktivistis in Folge der Nötigung angeklagt.

Der Vorwurf der Nötigung scheint allerdings ein absurdes juristisches Konstrukt zu sein. Nahezu jede Demo, die irgendwo entlangläuft, steht oder – wie in dem Fall eben – hängt, beeinträchtigt irgendwelchen Verkehr. Die Polizei regelt diesen immer – ob auf einer kleinen innerstädtischen Straße oder auf großen Verkehrsadern. Strafbar sind sie dadurch nicht – und das ist auch gut so.
Versammlungen auf Autobahnen scheinen in Auto-Deutschland aber einen besonderen Nerv zu treffen. Denn sie stehen nicht mehr nur am Rande und äußern artigen Protest gegen den Wahnsinn von immer mehr Versiegelung, Verschmutzung und Unfalltoten. Sondern wollen dort eingreifen, wo es stört, unbequem sein und wachrütteln. Um das zu verhindern, wird versucht, diesen Protest zu kriminalisieren.

Das künstliche Gebilde der Nötigung bröckelt juristisch immer stärker: Anfangs stand die Staatsanwaltschaft Gießen unter den Behörden auf einer Außenseiter*innenposition, indem sie sagte, sie sehe keine Strafbarkeit in solchen Aktionen. Inzwischen haben überall in Deutschland verschiedene Ordnungsbehörden die Legalität und den Versammlungscharakter solcher Abseilaktionen bestätigt, beispielsweise das Verwaltungsgericht Frankfurt, welches das Verbot einer angemeldeten Abseilaktion seitens der Stadt am 21.1.2022 kassierte und die Aktion per einstweiliger Verfügung erlaubte.

„Wir sind heute hier um deutlich zu sagen:
Es braucht eine konsequente Verkehrswende, jetzt!
Sofortiger Baustopp aller Autobahnneubauten
Abhängen ist kein Verbrechen!
#FREE ELLA Until all are free

Erreichbarkeit auf der Aktion: 0178-4685608
Twitter: @aktion_autofrei

Infoseite zur Aktionsform: https://autobahn.siehe.website

 

Presseberichte: Hessenschau im Morgenticker

Autobahnabseilaktionen – ganz legal! Verkehrswende-Aktivist*innen werden in mehreren Städten für Klimaschutz und gegen Strafen für Autobahnaktionen demonstrieren

Verschiedene Verkehrswendegruppen haben an unterschiedlichen Orten Abseilaktionen über Autobahnen als Demonstration angemeldet. Von mehreren Versammlungsbehörden sind diese auch bestätigt worden, womit geklärt ist, dass es sich bei Abseilaktionen um eine Form der Versammlung handelt. Dennoch kam es an einigen Orten zu kuriosen Auflagen und Einschränkungen, die deutlich machen, dass weiterhin recht willkürlich versucht wird, Schikanen einzubauen. Einige Anmelder*innen verschoben daher ihre Aktionen auf spätere Termine.
Mit den Aktionen soll für eine echte Verkehrswende, den sofortigen Stopp des Straßenbaus und einen konsequenten Klimaschutz geworben werden. Zudem zeigen die Anmeldungen, dass diese Aktionsform vom Versammlungsrecht gedeckt ist. Dass die Aktionen gerade jetzt angemeldet wurden, hat als Grund den Beginn mehrerer Strafprozesse gegen Personen, die sich im Zuge des Protestes gegen den Bau der A49 und die Räumung des Hüttendorfes im Dannenröder Wald über Autobahnen abgeseilt hatten. Die Prozesse starten am 1.2. in Frankfurt, weitere wird es in den Wochen und Monaten danach dort und auch in anderen Städten geben.

Übersicht der angemeldeten Abseildemonstrationen

  • (Voll genehmigt, aber verschoben: 16.1. über der A39 bei Braunschweig)
  • Freitag, 21.1., 14 Uhr über der A648 in Frankfurt (Brücke „Am Römerhof“ – noch in behördlicher Abklärung, soll von Seiten der Aktivist*innen im jedem Fall stattfinden!) ++ Fahrraddemo zum Aktionsort 12.30 Uhr vom „Kaisersack“ (Kaiserstraße direkt am Bahnhofsvorplatz) und 13.15 Uhr ab Bockenheimer Warte
  • 23.1., 11 Uhr über der A7 in Künzell bei Fulda (Brücke „Haunestraße“ – behördlich bestätigt, der einzig mögliche Ausfallgrund Schneefall ist laut Wettervorhersage nicht zu erwarten) ++ Fahrradtour zum Aktionsort 10 Uhr ab Hauptbahnhof Fulda
  • 23.1. über der A648 in Gießen (behördlich mit Einschränkungen bestätigt, wird vermutlich geändert durchgeführt)
  • 23.1. über der A49 bei Edermünde (noch in behördlicher Klärung, wird verschoben!)
  • 23.1. über der A100 in Berlin (noch in behördlicher Klärung)
  • 23.1. über der A8 bei Augsburg (noch in behördlicher Klärung)
  • 30.1. über der A20 bei Tribsees (behördlich bestätigt)
  • 30.1., 11.30 Uhr über der A1 bei Oldenburg in Ostholstein (noch in behördlicher Klärung) ++ Demo 10.30 Uhr ab Bahnhof Oldenburg
  • 30.1., 11 Uhr über der A14 bei Colbitz (noch in behördlicher Klärung)

Stattfindende Aktionen werden in der Terminspalte von https://autobahn.siehe.website angezeigt.

Genauer
Über der Autobahn hängen? Mit Spruchbänder von einer Brücke, und das auch noch ganz legal? Was 2020 als Aktionsform während der Räumung des Dannenröder Forstes noch für viel Aufregung und Inhaftierungen sorgte, im Jahr 2021 sehr konzentriert die Verkehrsminister*innenkonferenz in Bremen (15.4.) und die IAA in München (7.9.) traf, wird in den nächsten Tagen an mehreren Orten in Deutschland zu sehen sein – angemeldet als politische Demonstration für eine Verkehrswende. Für mehrere Orten liegen bereits die Zusagen der Versammlungsbehörden vor, dass die Versammlungen durchgeführt werden können und die Autobahnen dafür gesperrt werden. „Mit unseren Anmeldungen wollten wir beweisen, dass es sich um Versammlungen handelt. Autobahnen dienen nicht nur der Abwicklung absurd vieler und langer Gütertransporte, dem Rasen ohne Tempolimit, Ausstoß von CO2 und anderen Schadstoffen und bieten Platz für oft tödliche Unfälle, sondern sind damit auch der passende Versammlungsort, um genau dagegen zu protestieren“, heißt es aus den Kreisen der Initiator*innen. Autobahnen seien die Hauptschlagadern einer verfehlten Verkehrs- und Wirtschaftspolitik, die Natur und Menschen missachtet, um nach Profiten zu jagen.
Neben dem Werben für wirksameren Klimaschutz und ein echte Verkehrswende haben die Aktionen, die am 21. Januar um 14 Uhr auf der A648 und der Brücke „Am Römerhof“ in Frankfurt beginnen, einen besonderen Anlass. Am 1.2. startet nämlich am Amtsgericht Frankfurt eine Strafprozessserie gegen die Aktivistis, die am 26.10.2020 aus Protest gegen die Räumung Abholzung des Dannenröder Waldes und den Bau von Autobahnen insgesamt über der A5 bei Zeppelinheim und über der A3 bei Wallau hingen und danach, zum Teil mehrere Wochen lang, inhaftiert wurden.

Zum Ablauf
Wir werden die Situation im Rahmen der angemeldeten Versammlung nachstellen. Die gesamte Vorführung wird etwa eine Stunde dauern, dabei wird die Aktion über Lautsprecher genau erklärt – sowohl die Absicherungen und der rechtliche Rahmen als auch die Forderungen, also die Notwendigkeit, schneller gegen Klimawandel und den Verkehrswahnsinn einzutreten und dafür auch mit spektakulären Aktionen Druck zu machen. Zuschauen wird nach Möglichkeit sowohl auf der Brücke als auch von der Autobahn darunter möglich sein.

Geplant/erwünscht: Verknüpfung mit lokalen Themen
Wir sind bemüht, unsere Aktion mit lokale Akteur*innen zu vernetzen und dadurch um Aktivitäten aus den nahegelegenen Orten heraus zu ergänzen – z.B. eine Raddemo aus der Innenstadt zu dem Ort der Abseilaktion. Das soll deutlich zeigen, dass die anstehenden Prozesse nur der Anlass sind, es uns aber um Klima-/Umweltschutz und eine echte Verkehrswende geht – auch vor Ort.

Weitere Hinweise:
• Beispielbericht zu der damaligen Aktion am 26.10.2020: https://www.t-online.de/region/frankfurt-am-main/news/id_88817504/a49-ausbau-aktivisten-seilen-sich-von-autobahbruecken-ab-stau.htm
• Prozesstermin-Übersicht: https://waldstattasphalt.blackblogs.org/prozesstermine/
• Infoseite zu Autobahnaktionen mit einem Erklärvideos über den Ziele, Ablauf und Sicherheitsvorkehrungen der Aktionsform: https://autobahn.siehe.website
• Am ersten Prozesstag, dem 1.2. (Beginn 9 Uhr vor dem Amtsgericht Frankfurt) sind ebenfalls Aktionen vor dem Gericht geplant.

Blockade der B404 in Kiel – gegen den Ausbau der A21

Von etwa 13:10 bis 15:40 blockierten knapp 30 Klimaaktivistinnen und -aktivisten die B404 in Kiel auf der Höhe Hofteichstraße besetzt. Sie haben ein Tripod (dreibeiniges Holzgestell) aufgestellt, in welches eine Person geklettert ist. Mit der Aktion protestieren sie am Globalen Klimastreiktag für mehr Umweltschutz und ein Umdenken in der Klimapolitik. Nach gut zwei Stunden wurde die Aktion von der Polizei auf gefährliche Art und Weise geräumt.

Von einer der Aktivistinnen heißt es zur Aktion: „Die aktuelle Klimapolitik führt in eine ökologische Sackgasse. Für eine konsequente Verkehrswende müssen alle offenen Autobahnprojekte sofort eingestampft werden!“ Mit der Aussage spielt sie auf den Ausbau der B404 zur A21 an. Dieser steht in der Kritik, weil hierfür Kleingärten und für die Stadt wichtige Natur-und Erholungsräume zerstört werden müssten. Der Ausbau ist Teil des Bundesverkehrswegeplan 2030 der Bundesregierung.

In Deutschland sind über 48 Millionen Autos zugelassen und das gerade bei einer Bevölkerung von gut 80 Millionen Menschen. Trotz aller Kritik am motorisierten Individualverkehr legen sich in Deutschland immer mehr Haushalte einen Zweit- oder Drittwagen zu.1 Der Bau weiterer Autobahnen würde diesen Trend noch verschärfen, da das Auto somit weiterhin für viele Menschen das attraktivste Fortbewegungsmittel bleibt. Dabei stellen auch Elektroautos keine Lösung des Problems dar, sondern allein eine drastische Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs. Auch das Umweltbundesamt stellt fest: Das einzelne Auto stößt zwar weniger CO2 aus als noch vor 25 Jahren, durch das Mehr an PKW-Verkehr wird dieser Effekt aber mehr als aufgehoben.2 Oder in einfachen Worten: Die Emissionen im Verkehr sind im Vergleich zu vor 25 Jahren sogar gestiegen!

„Anlässlich des Globalen Klimastreiks heute wollen wir heute an die Verantwortung Deutschlands für den Klimawandel erinnern“, schlägt eine andere Besetzerin dann auch die Brücke zur Bundespolitik und ergänzt mit Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl: „Eine zukünftige Bundesregierung darf sich jetzt schon Mal warm anziehen. Denn eine Politik, welche die fortschreitende Erderwärmung ignoriert, wird mit uns nicht zu machen sein! Der Urnengang am Sonntag wird  nichts nützen, solange die Politiker*innen der Autolobby mehr Gehör schenken als dem Wunsch der vor allem jungen Bevölkerung nach einer klimagerechten und damit autofreien Zukunft. Daher geben wir der zukünftigen Regierung eine Richtung vor, für die wir auch nach der Wahl auf die Straße gehen werden.“

Infos und Updates zur Aktion: https://twitter.com/aktion_autofrei

Veröffentlichungstweet: https://twitter.com/aktion_autofrei/status/1441360748362469376

An Autofahrer*innen verteilter Flyer:

Flyer mit Wald statt Asphalt Logo sowie Argumenten und Forderungen für eine Verkehrswende

#BlockA92 – Abseilaktion bei München: Protest gegen IAA

Überfünfzigjährige Aktivist*innen sagen die IAA ab!

 

Am heutigen Tage beginnt die Internationale Automobilausstellung (IAA) in München und damit wird auch der Protest dagegen eingeläutet. So seilten sich kurz nach 8:00 Uhr Aktivist*innen auf einer Brücke über der A92 ab. Ein Transparent erklärt, dass die IAA abgesagt und der Motorisierte Individualverkehr (MIV) abgeschafft werde.

 

An mehreren Stellen in und um München werden bereits heute von unabhängigen Verkehrswende-Initiativen Aktionen durchgeführt. „Da bereits vor zwei Jahren die IAA in Frankfurt von vielen Protesten der Klimagerechtigkeitsbewegung begleitet wurde, wurde offensichtlich in diesem Jahr versucht, der Ausstellung einen Anschein von zukunftsfähiger Mobilität zu verleihen. Aber das Motto „what will move us next“ lautete besser „what will kill us next“, solang der Motorisierte Individualverkehr nicht abgeschafft wird – egal mit welchem Antrieb“ so eine über fünfzigjährige Frau, die zusammen mit mehren älteren Menschen die Banner-Aktion auf der A92 durchführte.

 

Am 9. August 2021 ist der erste Teil des neuen IPCC-Berichts erschienen. Er zeigt: Die menschgemachte Klimakrise hat bereits weltweite und weitreichende Folgen. Das 1,5 Grad Limit nicht zu überschreiten wird extrem schwierig und kann nur gelingen, wenn jetzt sofort Maßnahmen ergriffen werden. Diese Maßnahmen erscheinen inzwischen sehr drastisch, sie werden aber leider immer drastischer sein müssen, umso länger wir zögern. Das was dieses Jahr auf der IAA gezeigt wird, wäre vielleicht vor 40 Jahren angemessen gewesen, wenn wir uns einen schleichenden Prozess hätten leisten wollen. Leisten wir uns das Schlafwandeln, ereichen wir die 1,5 Grad bereits 2030.

 

„Wir haben den Bericht des IPCCs verstanden und wollen mit gutem Beispiel vorangehen. Wir möchten andere, ältere Menschen animieren, sich nicht länger ihrer Mitverantwortung zu entziehen. Lasst uns Aktionen – so wie wir – zusammen mit den jungen Menschen machen,“ erklärt eine*r der alten Aktivist*innen, „und unser Vorteil: So leicht lassen wir uns nicht kriminalisieren, so leicht lässt sich uns nicht vorwerfen, wir seien arbeitsscheues Gesindel. Wir schauen auf ein langjähriges Arbeitsleben und mussten teilweise extra Urlaub nehmen. Einige von uns haben erst spät verstanden, dass es in diesem zerstörerischen System keine echte Nische gibt, kein richtiges Leben im falschen und sind dann ausgestiegen. Der Vorwurf „geht mal arbeiten“ der uns z. B. bei Fahrraddemos von dem ein oder anderen Balkon entgegenschallt ist jedenfalls lächerlich. Wir sind ja gerade am Arbeiten: Das Abseilen von Brücken ist anstrengend. Wir würden lieber mit unseren Enkelinnen in den letzten halbwegs gesunden Mischwäldern spazieren gehen. Aber die werden ja abgeholzt für Autobahnen, um mehr Platz für anachronistischen Individualverkehr zu schaffen. – Also, raus aus der Komfortzone und rein ins Klettergeschirr oder was du sonst so drauf hast und beisteuern kannst. Es geht. Und quietschen auch die Kniescheiben etwas: Was gar nicht funktioniert, ist, die beginnende Klimakatastrophe am Bildschirm zu verfolgen, die Mitverursachung zu leugnen und unsere Kinder ins offene Messer laufen lassen!“

 

Eine jüngere Stimme aus der Gruppe setzt noch nach: „Trotz Nachbesserung beim Klimaschutzgesetz versagt der deutsche Staat unablässig, wenn es um den Schutz unserer Lebensgrundlagen geht, wodurch wir uns zum Handeln in dieser Protest-Form gezwungen sehen. Dies ist sogar eine gesetzlich legitimierte Vorgehensweise nach dem Grundsatz des rechtfertigenden Notstandes, was in der Schweiz bereits Gerichte bestätigten.“ Siehe: „Klimaaktivisten nach Protestaktion bei der Credit Suisse in Lausanne freigesprochen“. Auch für Deuschland ist so ein Urteil längst überfällig.“

 

Die Solidarität der Brückenaktivistis gilt deshalb auch dem Klima-Hungerstreik der letzten Generation vorm Bundestag in Berlin.
Die Aktivist*innen fordern:
– den sofortigen Stopp von Herstellung/Verkauf von Fahrzeugen, die fossile Energien benötigen,
– den sofortigen Stopp des Ausbaus von Autobahnen und Bundesstraßen,
– den sofortigen Stopp von klimaschädlichen Subventionen beim Verkehr und anderswo,
– die Reaktivierung und Erweiterung des Bahnnetzes und des ÖPNVs,
– eine Anpassung der Straßenverkehrsordnung, die Kommunen bei der Umsetzung der Verkehrswende hin zu einer Fußgänger*innen- und fahrradfreundlichen Kommune unterstützt
– die Stärkung der Regionen im Rahmen der Politik der kurzen Wege.