Freispruch für die Kletternden/ Abseilen für die Verkehrswende
Abseilaktion über der A3 Wiesbadener Kreuz bei Wallau zum Prozessauftakt gegen Abseil-Aktivistis am Amtsgericht Frankfurt-Höchst
Heute beginnt am Amtsgericht Frankfurt-Höchst der Strafprozess gegen 3 Aktivistis statt, die sich am 26.10.2020 von einer Autobahnbrücke bei Wallau abgeseilt und dort Transparente am Brückengeländer angebracht haben.
In Solidarität mit den Angeklagten wiederholt eine Kleingruppe aktuell und damit zeitgleich zu Verhandlungsbeginn die Aktion von damals an derselben Stelle.
Damals, zum Höhepunkt der Auseinandersetzungen um den Dannenröder Forst, machte die Aktion große Schlagzeilen, als parallel 3 Autobahnkreuze als Versammlungsorte gewählt wurden und durch die Polizeisperrungen der Autobahnen die Metropol – Region Rhein – vorübergehend lahmgelegt wurde. Mehrere Beteiligte wurden wochenlang inhaftiert. Von der A3-Aktion wurden 3 Aktivistis in Folge der Nötigung angeklagt.
Der Vorwurf der Nötigung scheint allerdings ein absurdes juristisches Konstrukt zu sein. Nahezu jede Demo, die irgendwo entlangläuft, steht oder – wie in dem Fall eben – hängt, beeinträchtigt irgendwelchen Verkehr. Die Polizei regelt diesen immer – ob auf einer kleinen innerstädtischen Straße oder auf großen Verkehrsadern. Strafbar sind sie dadurch nicht – und das ist auch gut so.
Versammlungen auf Autobahnen scheinen in Auto-Deutschland aber einen besonderen Nerv zu treffen. Denn sie stehen nicht mehr nur am Rande und äußern artigen Protest gegen den Wahnsinn von immer mehr Versiegelung, Verschmutzung und Unfalltoten. Sondern wollen dort eingreifen, wo es stört, unbequem sein und wachrütteln. Um das zu verhindern, wird versucht, diesen Protest zu kriminalisieren.
Das künstliche Gebilde der Nötigung bröckelt juristisch immer stärker: Anfangs stand die Staatsanwaltschaft Gießen unter den Behörden auf einer Außenseiter*innenposition, indem sie sagte, sie sehe keine Strafbarkeit in solchen Aktionen. Inzwischen haben überall in Deutschland verschiedene Ordnungsbehörden die Legalität und den Versammlungscharakter solcher Abseilaktionen bestätigt, beispielsweise das Verwaltungsgericht Frankfurt, welches das Verbot einer angemeldeten Abseilaktion seitens der Stadt am 21.1.2022 kassierte und die Aktion per einstweiliger Verfügung erlaubte.
„Wir sind heute hier um deutlich zu sagen:
Es braucht eine konsequente Verkehrswende, jetzt!
Sofortiger Baustopp aller Autobahnneubauten
Abhängen ist kein Verbrechen!
#FREE ELLA Until all are free
Erreichbarkeit auf der Aktion: 0178-4685608
Twitter: @aktion_autofrei
Infoseite zur Aktionsform: https://autobahn.siehe.website
Presseberichte: Hessenschau im Morgenticker