Prozess wegen Abseilaktion zur Verkehrsministeri Konferenz in der Nähe von Bremen

NEUER TERMIN: nachdem die 2 Verhandlungstermine am 21.03. abgesagt wurde, haben nun zwei der Angeklagten, welche über der A27 hingen, einen neuen Verhanldungstermin für den 17.07.2024 am AG Achim ab 12:00 bekommen (Saal A 1.18.) Für die andere Gruppe steht noch kein Termin fest.

Im April 2021 stießen die Verkehrsminister*innen bei ihrem Treffen in Bremen erst mal auf Stau: Über allen Autobahnen, welche nach Bremen führten hingen zeitgleich Menschen mit Transparenten, beklebten teilweise die Schilderbrücken der Autobahnen mit neuen Inhalten. Fünf von uns werden deshalb nun in zwei Prozessen vor dem Amtsgericht Achim angeklagt.

Angeklagt ist ein besonders schwerer Fall der Nötigung – das heißt auch die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe. Die Rechtsprechung zu Autobahnabseilaktionen ist bisher sehr widersprüchlich – es gibt also vermutlich spannende Prozesse. Vor Gericht stehen auch hier natürlich wieder diejenigen, die eine Mobiltätswende fordern und teilweise selbst umsetzen, aber nicht die Verkehrsminister*innen, welche jahrelang die Klimaziele brechen und dafür sorgen, dass die Emissionen im Verkehr immer weiter steigen. Der tagtägliche motorisierte Individual- und Güterverkehr führt derweil weiter zu Toten durch Feinstaub oder Unfälle. Wir versprechen euch: Auch das wird im Prozess Thema sein – auch wenn wir nicht fordern, dass irgendwer bestraft gehört. Denn wir wissen: Strafe ändert weder uns noch irgendwen anders.

Wir freuen uns über weitere Aktionen gegen Autobahnen und Autoindustrie, rund um die Prozesse und unabhängig davon, aber auch wenn ihr den Prozess selbst kreativ begleiten möchtet.

Abseilaktion über der A3 Wiesbadener Kreuz bei Wallau zum Prozessauftakt gegen Abseil-Aktivistis

Freispruch für die Kletternden/ Abseilen für die Verkehrswende

Abseilaktion über der A3 Wiesbadener Kreuz bei Wallau zum Prozessauftakt gegen Abseil-Aktivistis am Amtsgericht Frankfurt-Höchst

Heute beginnt am Amtsgericht Frankfurt-Höchst der Strafprozess gegen 3 Aktivistis statt, die sich am 26.10.2020 von einer Autobahnbrücke bei Wallau abgeseilt und dort Transparente am Brückengeländer angebracht haben.
In Solidarität mit den Angeklagten wiederholt eine Kleingruppe aktuell und damit zeitgleich zu Verhandlungsbeginn die Aktion von damals an derselben Stelle.

Damals, zum Höhepunkt der Auseinandersetzungen um den Dannenröder Forst, machte die Aktion große Schlagzeilen, als parallel 3 Autobahnkreuze als Versammlungsorte gewählt wurden und durch die Polizeisperrungen der Autobahnen die Metropol – Region Rhein – vorübergehend lahmgelegt wurde. Mehrere Beteiligte wurden wochenlang inhaftiert. Von der A3-Aktion wurden 3 Aktivistis in Folge der Nötigung angeklagt.

Der Vorwurf der Nötigung scheint allerdings ein absurdes juristisches Konstrukt zu sein. Nahezu jede Demo, die irgendwo entlangläuft, steht oder – wie in dem Fall eben – hängt, beeinträchtigt irgendwelchen Verkehr. Die Polizei regelt diesen immer – ob auf einer kleinen innerstädtischen Straße oder auf großen Verkehrsadern. Strafbar sind sie dadurch nicht – und das ist auch gut so.
Versammlungen auf Autobahnen scheinen in Auto-Deutschland aber einen besonderen Nerv zu treffen. Denn sie stehen nicht mehr nur am Rande und äußern artigen Protest gegen den Wahnsinn von immer mehr Versiegelung, Verschmutzung und Unfalltoten. Sondern wollen dort eingreifen, wo es stört, unbequem sein und wachrütteln. Um das zu verhindern, wird versucht, diesen Protest zu kriminalisieren.

Das künstliche Gebilde der Nötigung bröckelt juristisch immer stärker: Anfangs stand die Staatsanwaltschaft Gießen unter den Behörden auf einer Außenseiter*innenposition, indem sie sagte, sie sehe keine Strafbarkeit in solchen Aktionen. Inzwischen haben überall in Deutschland verschiedene Ordnungsbehörden die Legalität und den Versammlungscharakter solcher Abseilaktionen bestätigt, beispielsweise das Verwaltungsgericht Frankfurt, welches das Verbot einer angemeldeten Abseilaktion seitens der Stadt am 21.1.2022 kassierte und die Aktion per einstweiliger Verfügung erlaubte.

„Wir sind heute hier um deutlich zu sagen:
Es braucht eine konsequente Verkehrswende, jetzt!
Sofortiger Baustopp aller Autobahnneubauten
Abhängen ist kein Verbrechen!
#FREE ELLA Until all are free

Erreichbarkeit auf der Aktion: 0178-4685608
Twitter: @aktion_autofrei

Infoseite zur Aktionsform: https://autobahn.siehe.website

 

Presseberichte: Hessenschau im Morgenticker

Autobahnabseilaktionen – ganz legal! Verkehrswende-Aktivist*innen werden in mehreren Städten für Klimaschutz und gegen Strafen für Autobahnaktionen demonstrieren

Verschiedene Verkehrswendegruppen haben an unterschiedlichen Orten Abseilaktionen über Autobahnen als Demonstration angemeldet. Von mehreren Versammlungsbehörden sind diese auch bestätigt worden, womit geklärt ist, dass es sich bei Abseilaktionen um eine Form der Versammlung handelt. Dennoch kam es an einigen Orten zu kuriosen Auflagen und Einschränkungen, die deutlich machen, dass weiterhin recht willkürlich versucht wird, Schikanen einzubauen. Einige Anmelder*innen verschoben daher ihre Aktionen auf spätere Termine.
Mit den Aktionen soll für eine echte Verkehrswende, den sofortigen Stopp des Straßenbaus und einen konsequenten Klimaschutz geworben werden. Zudem zeigen die Anmeldungen, dass diese Aktionsform vom Versammlungsrecht gedeckt ist. Dass die Aktionen gerade jetzt angemeldet wurden, hat als Grund den Beginn mehrerer Strafprozesse gegen Personen, die sich im Zuge des Protestes gegen den Bau der A49 und die Räumung des Hüttendorfes im Dannenröder Wald über Autobahnen abgeseilt hatten. Die Prozesse starten am 1.2. in Frankfurt, weitere wird es in den Wochen und Monaten danach dort und auch in anderen Städten geben.

Übersicht der angemeldeten Abseildemonstrationen

  • (Voll genehmigt, aber verschoben: 16.1. über der A39 bei Braunschweig)
  • Freitag, 21.1., 14 Uhr über der A648 in Frankfurt (Brücke „Am Römerhof“ – noch in behördlicher Abklärung, soll von Seiten der Aktivist*innen im jedem Fall stattfinden!) ++ Fahrraddemo zum Aktionsort 12.30 Uhr vom „Kaisersack“ (Kaiserstraße direkt am Bahnhofsvorplatz) und 13.15 Uhr ab Bockenheimer Warte
  • 23.1., 11 Uhr über der A7 in Künzell bei Fulda (Brücke „Haunestraße“ – behördlich bestätigt, der einzig mögliche Ausfallgrund Schneefall ist laut Wettervorhersage nicht zu erwarten) ++ Fahrradtour zum Aktionsort 10 Uhr ab Hauptbahnhof Fulda
  • 23.1. über der A648 in Gießen (behördlich mit Einschränkungen bestätigt, wird vermutlich geändert durchgeführt)
  • 23.1. über der A49 bei Edermünde (noch in behördlicher Klärung, wird verschoben!)
  • 23.1. über der A100 in Berlin (noch in behördlicher Klärung)
  • 23.1. über der A8 bei Augsburg (noch in behördlicher Klärung)
  • 30.1. über der A20 bei Tribsees (behördlich bestätigt)
  • 30.1., 11.30 Uhr über der A1 bei Oldenburg in Ostholstein (noch in behördlicher Klärung) ++ Demo 10.30 Uhr ab Bahnhof Oldenburg
  • 30.1., 11 Uhr über der A14 bei Colbitz (noch in behördlicher Klärung)

Stattfindende Aktionen werden in der Terminspalte von https://autobahn.siehe.website angezeigt.

Genauer
Über der Autobahn hängen? Mit Spruchbänder von einer Brücke, und das auch noch ganz legal? Was 2020 als Aktionsform während der Räumung des Dannenröder Forstes noch für viel Aufregung und Inhaftierungen sorgte, im Jahr 2021 sehr konzentriert die Verkehrsminister*innenkonferenz in Bremen (15.4.) und die IAA in München (7.9.) traf, wird in den nächsten Tagen an mehreren Orten in Deutschland zu sehen sein – angemeldet als politische Demonstration für eine Verkehrswende. Für mehrere Orten liegen bereits die Zusagen der Versammlungsbehörden vor, dass die Versammlungen durchgeführt werden können und die Autobahnen dafür gesperrt werden. „Mit unseren Anmeldungen wollten wir beweisen, dass es sich um Versammlungen handelt. Autobahnen dienen nicht nur der Abwicklung absurd vieler und langer Gütertransporte, dem Rasen ohne Tempolimit, Ausstoß von CO2 und anderen Schadstoffen und bieten Platz für oft tödliche Unfälle, sondern sind damit auch der passende Versammlungsort, um genau dagegen zu protestieren“, heißt es aus den Kreisen der Initiator*innen. Autobahnen seien die Hauptschlagadern einer verfehlten Verkehrs- und Wirtschaftspolitik, die Natur und Menschen missachtet, um nach Profiten zu jagen.
Neben dem Werben für wirksameren Klimaschutz und ein echte Verkehrswende haben die Aktionen, die am 21. Januar um 14 Uhr auf der A648 und der Brücke „Am Römerhof“ in Frankfurt beginnen, einen besonderen Anlass. Am 1.2. startet nämlich am Amtsgericht Frankfurt eine Strafprozessserie gegen die Aktivistis, die am 26.10.2020 aus Protest gegen die Räumung Abholzung des Dannenröder Waldes und den Bau von Autobahnen insgesamt über der A5 bei Zeppelinheim und über der A3 bei Wallau hingen und danach, zum Teil mehrere Wochen lang, inhaftiert wurden.

Zum Ablauf
Wir werden die Situation im Rahmen der angemeldeten Versammlung nachstellen. Die gesamte Vorführung wird etwa eine Stunde dauern, dabei wird die Aktion über Lautsprecher genau erklärt – sowohl die Absicherungen und der rechtliche Rahmen als auch die Forderungen, also die Notwendigkeit, schneller gegen Klimawandel und den Verkehrswahnsinn einzutreten und dafür auch mit spektakulären Aktionen Druck zu machen. Zuschauen wird nach Möglichkeit sowohl auf der Brücke als auch von der Autobahn darunter möglich sein.

Geplant/erwünscht: Verknüpfung mit lokalen Themen
Wir sind bemüht, unsere Aktion mit lokale Akteur*innen zu vernetzen und dadurch um Aktivitäten aus den nahegelegenen Orten heraus zu ergänzen – z.B. eine Raddemo aus der Innenstadt zu dem Ort der Abseilaktion. Das soll deutlich zeigen, dass die anstehenden Prozesse nur der Anlass sind, es uns aber um Klima-/Umweltschutz und eine echte Verkehrswende geht – auch vor Ort.

Weitere Hinweise:
• Beispielbericht zu der damaligen Aktion am 26.10.2020: https://www.t-online.de/region/frankfurt-am-main/news/id_88817504/a49-ausbau-aktivisten-seilen-sich-von-autobahbruecken-ab-stau.htm
• Prozesstermin-Übersicht: https://waldstattasphalt.blackblogs.org/prozesstermine/
• Infoseite zu Autobahnaktionen mit einem Erklärvideos über den Ziele, Ablauf und Sicherheitsvorkehrungen der Aktionsform: https://autobahn.siehe.website
• Am ersten Prozesstag, dem 1.2. (Beginn 9 Uhr vor dem Amtsgericht Frankfurt) sind ebenfalls Aktionen vor dem Gericht geplant.