Knastpost von Ibi

Uns erreichte gestern, am 23., ein Brief von Ibi, den wir hier mit euch teilen wollen:

20.07.24

Guten Morgen!
Ja Solidarität lässt den Samstag Morgen zu einem guten werden. Ich hab gerade Äpfel und Marmelade geschenkt bekommen, es ist Wochenende und ich hatte schon gedacht, trockene Brötchen sind besser als trockenes Brot. Das einzige an Brotbelag von offizieller Seite war bisher ein bisschen Salami und das habe ich nicht über mich gebracht. Die Äpfel habe ich direkt mit einer anderen geteilt, daraufhin haben wir beide noch mehr von den anderen bekommen. Sie ist am gleichen Tag angekommen wie ich und ihr geht’s sehr schlecht.
Knast ist auch immer organisierte Mangelwirtschaft, ohne gegenseitige Solidarität würde hier einfach nix laufen.

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Prozess und Klimakrise egal, hauptsache wir kriegen sie in den Knast

Unser Berufungsverfahren zu einer Abseilaktion über der A7 bei Schleswig wurde am 18.7. in Flensburg fortgesetzt. Dabei geht es um Protest auf (oder eher über) Autobahnen, wo im Jahr 2020 durch Abseilaktionen und mit Transparenten an Brücken für eine klimagerechte Verkehrswende demonstriert worden war. Ohne ein Urteil sitzt eine der Angeklagten jetzt für sieben Tage in Ordnungshaft – mehr dazu auch hier: Berufungsverhandlung endet ohne Verurteilung im Knast

Prozessbericht vom ersten Verhandlungstag (18.07.2024)

Um 11:30 Uhr treffen sich die Unterstützenden vor dem Flensburger Landgericht. Bei deutschem Schlager und Pfannkuchen läuft das Ganze noch sehr harmonisch an
Doch wenig später beginnt das Gericht entschlossen zu eskalieren: Einlasskontrollen mit Perso-Kopien, Taschendurchsuchungen und Abtasten am ganzen Körper. Jeder Gegenstand, der sich unter Ach und Krach irgendwie werfen ließe, wird schon mal provisorisch konfisziert. Genderqueeren Personen wird eine angemessene Durchsuchung verwehrt, sodass diese von Beginn an keinen Zugang zum Saal haben. Durch die Kontrollen verzögert sich der Beginn der Verhandlung um eine halbe Stunde.
Das Aufstehen bei Betreten des Saals durch den Richter wird eingefordert, wie in der Schule. Nur, dass hier etwa ein Dutzend Menschen gelassen sitzen bleibt. Sofort wird das halbe Publikum unter unmittelbaren Zwang von der Gerichtssondereinheit MEG geräumt und bekommt ein Hausverbot. „Das ist albern!“, ruft eine Person aus dem Publikum, die weggetragen wird. Dabei wirft die MEG Stühle um: die Stühle, auf denen Menschen sitzen, und auch einen mit einem Presselaptop darauf. Eine Journalist*in filmt das Rauszerren einer Person mit Gehbehinderung, was ihr vom Richter untersagt wird.
Es ist jetzt sehr leer im Gerichtssaal. Doch zum Glück werden draussen leckere Pfannkuchen gebacken.
Währendessen soll das Verfahren beginnen. Notwendigerweise erst einmal damit, dass die Angeklagten und eine Laienverteidigung die Akteneinsicht beantragen, die ihnen im Vorfeld nicht ermöglicht wurde. Doch dieser Versuch wird abgeschmettert. Der Richter findet, dass Angeklagte und Verteidigung kein Wort sagen sollen. Anträge sollen erst dann gestellt werden, wenn er mit seinem „Programm“ durch ist, und auch danach nur noch schriftlich. Was in diesen Anträgen steht, und dass sie jetzt bearbeitet werden müssten, bevor Tatsachen geschaffen sind, ist dem Richter egal. Das wird mit lauter Kritik des verbliebenen Publikums aufgenommen, dem damit völlig das Verständnis des Prozessablaufs und -inhalts verwehrt werden soll. Doch obwohl wir über Themen, die alle betreffen, verhandeln, nämlich die Freiheit zu protestieren, Autozentrismus und den Klimawandel, soll die Öffentlichkeit anscheinend einfach nicht besonders viel mitbekommen, denn schon werden die nächsten Personen aus dem Saal geräumt. Um mit all dem einen Umgang zu finden beantragen die Angeklagten eine Pause, aber da sie das ja irgendwie tun müssen, ohne sich zu Wort zu melden und auch ohne einen Antrag einbringen zu dürfen, wird hier alles endgültig paradox.
Statt einer Pause wird jetzt auch den drei Angeklagten, die sich nicht erhoben haben, eine Ungebühr nach §178 GVG vorgeworfen. Eine der Angeklagten beginnt, dazu Stellung zu nehmen. Der Richter scheint die Welt nicht mehr zu verstehen: er hatte doch allen das Reden verboten? Die Angeklagte erklärt nichtsdestotrotz, dass gerade dieser Respekt, der durch das Aufstehen demonstriert werden soll, nichts ist, was irgendwem aufgrund einer Machtposition zustünde. Währendessen wird sie vom Richter fortwährend unterbrochen. Als die Angeklagte laut rufend fragt, ob der Richter sich überhaupt für die Klimakrise interessiere, deutet das Gericht das in eine „Ungebühr“ um, und verhängt sieben Tage Ordnungshaft für die Angeklagte, die sofortige Vollstreckung im Anschluss an die Sitzung und die Angeklagte wird des Saales verwiesen. Die Übrigen erkämpfen sich eine kurze Pause.
Im Anschluss daran verändert der Richter seine Maske zu einem stoisch freundlichen Gesicht. Mehrere der Anträge können jetzt zumindest schriftlich eingereicht werden. Darunter ein Antrag nach gendergerechter Gerichtssprache, die gerade deswegen spannend ist, weil sie dem Auto als patriachalem Statussymbol entgegen steht; ein Antrag auf Einstellung, weil gar kein Nötigungsopfer bekannt ist; ein Antrag nach einer Wärmflasche gegen Mens-Schmerzen; und eine Beanstandung der unbegründeten Einlasskontrollen.
Die Einlassungen der Angeklagten beginnen mit Erinnerungen aus dem Dannenröder Forst über die Schönheit des Waldes, die Ungerechtigkeit der Räumung und die Repression, der vielfältig begegnet wurde: von Schneefiguren gegen Wasserwerfer bis zu Autobahnabseilaktionen. Eine weitere Person erklärt die Wirkung von illegalen Protestformen und beantragt eine Protestforscherin dazu zu befragen, sie sich gerade im Publikum befinden soll. Es stellt sich allerdings heraus, dass auch die Protestforscherin im Eifer des Gefechts vom Gericht schon des Saales verwiesen worden war. Es geht weiter mit einer wenig glorreichen Geschichte des Automobils seit 1900 (BPD), gefolgt von einem Zitat des eigentlich technikbegeisterten Arthur C. Clark von 1969: Leidenschaftslos betrachtet ist es ein unglaubliches Vehikel, dass in keiner geistig
normalen Gesellschaft geduldet würde! Hätte jemand aus der Zeit vor 1900 die Gelegenheit, die Zufahrtsstraße einer modernen Großstadt an einem Montagmorgen oder Freitagsabend zu sehen, er würde meinen, er sei in der Hölle – und da hätte er gar nicht sehr unrecht.“ Zum Abschluss wird eine ausführliche aktuelle Stellungnahme des Verkehrsexperten Prof. Dr. Monheim verlesen, in der dieser die deutsche Verkehrspolitik argumentativ demontiert und Solidarität mit kreativen Protestformen bekundet.
Das Gericht hört stoisch zu. Währendessen ereignet sich draußen Protest am Fenster, durch das ein Transpi gezeigt wird: Jetzt gibt’s Tunten Terror, heißt es, und: Warum lasst ihr Menschen diversen Genders nicht rein? Draußen muss die mobile Einsatzgruppe rennen und drinnen wird hastig mit Vorhängen hantiert.

Es ist erschütternd und unfassbar, dass eine Aktivistin für eine Woche in Haft genommen wird, weil sie vor einem Richter ihre prozessualen Rechte eingefordert hat. In einer Zeit, in der die Klimakrise unsere Existenz bedroht, ist es absolut ungerecht, diejenigen zu bestrafen, die den Mut haben, auch als Angeklagte laut zu bleiben und kritische Fragen zu stellen.

Kontaktiert das Landgericht Flensburg und sagt ihnen eure Meinung! Und schreibt Ibi Briefe und Postkarten!
Landgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg
E-Mail:   Verwaltung@LG-Flensburg.Landsh.de 
Telefon:  0461 89-0
Fax:      0461 89-295
Adresse für solidarische Post:
Ibi (Aktivistin in Ordnungshaft)
AZ am LG FL III NBs 107 Js 27900/20
Justizvollzugsanstalt Lübeck
Marliring 67
23566 Lübeck
Am nächsten Prozesstermin sollen die Zeug*innen vernommen werden – wir treffen uns am Donnerstag, 01.08. um 12:00 zum Picknick vor dem Landgericht in Flensburg. Kommt vorbei, wir freuen uns über Support!

Berufungsverhandlung endet ohne Verurteilung im Knast

Das Landgericht Flensburg, konkret der vorsitzende Richter Meppen, hat heute (18.7.24) Mittag in einer Berufungsverhandlung eine der angeklagten Personen wegen „Ungebühr“ (sie wollte Anträge stellen und ausreden dürfen) für eine Woche (!!) in Ordnungshaft gesteckt.

Wir bitten euch: Kontaktiert das Landgericht Flensburg und sagt ihnen eure Meinung! Und schreibt Ibi Briefe und Postkarten!

Landgericht Flensburg
Südergraben 22, 24937 Flensburg
• E-Mail : Verwaltung@LG-Flensburg.Landsh.de
• Telefon : 0461 89-0
• Fax : 0461 89-295

Adresse für solidarische Post:

Ibi (Aktivistin in Ordnungshaft AZ am LG FL III NBs 107 Js 27900/20)
Justizvollzugsanstalt Lübeck
Marliring 67
23566 Lübeck

Voraussichtliche Dauer der Haft ist bis zum 25.7.2024

 

Es folgt die Pressemitteilung zu den Ereignissen des Tages:

Heute, am 18.07. 2024, fand am Landgericht Flensburg der erste Berufungsverhandlungstag gegen vier Verkehrswende-Aktivist*innen statt. Für eine der Angeklagten endete der Verhandlungstag im Gefängnis. Irene T. sitzt nun eine ganze Woche in Ordnungshaft, weil sie für ihre prozessualen Rechte kämpfte.

Schon bevor die Verhandlung startete war klar, dass heute rauerer Ton herrschte – noch rauer als am Flensburger Gericht üblich. Wer als diverse Person auf das Recht bestand, bei der Einlasskontrolle von einem Arzt oder einer Ärztin durchsucht zu werden, wurde gar nicht erst eingelassen. Wer sich aus Protest gegen diese Diskriminierung bei Betreten des Gerichtes nicht erhob, wurde kurzerhand und ohne Verwarnung des Saals verwiesen. Die meisten Personen wurden von der Justiz aus dem Saal getragen.

Den Zuschauenden ist noch immer unklar, warum Irene T. in Ordnungshaft musste. „Es ist lächerlich, dass sie abgeführt wurde! Es gab dafür keine Grundlage. Irene wollte lediglich Anträge stellen, die zu Beginn der Verhandlung gestellt werden müssen, weil sie danach unwirksam werden. Das hat dem Richter wohl nicht gepasst“, sagt Zuschauerin Verena Gobisch. „Richter Meppen war es einfach völlig egal, ob das Publikum der Verhandlung folgen kann oder nicht.“, ergänzt sie.

„Wir glauben gar nicht an Gerichte, aber wenn die Justiz schon der Meinung ist, solche Prozesse führen zu müssen, soll sie sich doch wenigstens an ihre eigenen Regeln halten!“, meint Mitangeklagte*r Joe U. „Wir glauben auch nicht, dass Knäste irgendwelche Probleme lösen, eher verschärfen sie sie. Deshalb müssen Irene und alle anderen Gefangenen freigelassen werden!“

Anlass der Verhandlung ist eine Abseilaktion über der A7 bei Schleswig. Am 27.11.2020 seilten sich in Solidarität mit der Räumung des Dannenröder Forstes bundesweit Gruppen an Autobahnbrücken ab, um Banner mit Aufschriften wie „Mit Vollgas in die Klimakatastrophe…? Jetzt umsteuern!“ aufzuspannen. Die hier Angeklagten waren im Dezember 2022 vom Amtsgericht Schleswig zu jeweils 60 Tagessätzen Geldstrafe à 20€ verurteilt worden. Dagegen hatten sie Berufung eingelegt, sodass es zu der heutigen Verhandlung kam.

Weitere Termine sind angesetzt für
den 01.08., 13:00 Uhr
den 15.08., 10:30 Uhr
den 29.08., 10:30 Uhr
den 12.09. 10:30 Uhr,
jeweils in Sitzungssaal 0 des Lanfgerichts Flensburg, Südergraben 22, 24937 Flensburg.
 

Prozess wegen Abseilaktion zur Verkehrsministeri Konferenz in der Nähe von Bremen

NEUER TERMIN: nachdem die 2 Verhandlungstermine am 21.03. abgesagt wurde, haben nun zwei der Angeklagten, welche über der A27 hingen, einen neuen Verhanldungstermin für den 17.07.2024 am AG Achim ab 12:00 bekommen (Saal A 1.18.) Für die andere Gruppe steht noch kein Termin fest.

Im April 2021 stießen die Verkehrsminister*innen bei ihrem Treffen in Bremen erst mal auf Stau: Über allen Autobahnen, welche nach Bremen führten hingen zeitgleich Menschen mit Transparenten, beklebten teilweise die Schilderbrücken der Autobahnen mit neuen Inhalten. Fünf von uns werden deshalb nun in zwei Prozessen vor dem Amtsgericht Achim angeklagt.

Angeklagt ist ein besonders schwerer Fall der Nötigung – das heißt auch die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe. Die Rechtsprechung zu Autobahnabseilaktionen ist bisher sehr widersprüchlich – es gibt also vermutlich spannende Prozesse. Vor Gericht stehen auch hier natürlich wieder diejenigen, die eine Mobiltätswende fordern und teilweise selbst umsetzen, aber nicht die Verkehrsminister*innen, welche jahrelang die Klimaziele brechen und dafür sorgen, dass die Emissionen im Verkehr immer weiter steigen. Der tagtägliche motorisierte Individual- und Güterverkehr führt derweil weiter zu Toten durch Feinstaub oder Unfälle. Wir versprechen euch: Auch das wird im Prozess Thema sein – auch wenn wir nicht fordern, dass irgendwer bestraft gehört. Denn wir wissen: Strafe ändert weder uns noch irgendwen anders.

Wir freuen uns über weitere Aktionen gegen Autobahnen und Autoindustrie, rund um die Prozesse und unabhängig davon, aber auch wenn ihr den Prozess selbst kreativ begleiten möchtet.

Umsteuern statt Autobahnen schützen – Prozesstermine am Landgericht Flensburg

Text: Umsteruen statt Autobahn schützen - Landgericht Flensburg - autofrei.noblogs.org - Do, 18.7. 12.30 - 1.8. 12 Uhr , 15.8, 29.8. und 12.9. je 10 Uhr Picknick Prozess eine Stunde später - Bild: Im Hintergrund ist ein Bild zu sehen, bei der über einer leeren Autobahn ein Transparent gespannt ist, von einer Brücke herunter, daneben hängen zwei Menschen. Zwei weitere stehen oben auf der Brücke. Auf dem Transparent steht "Mit Vollgas in die Klimakatastrophe - jetzt umsteuern"Achtung: geänderte Prozesstermine
Wegen eines Transparents über der Autobahn A7 bei Schleswig sind wir zu viert vor Gericht angeklagt. Dieses Verkehrswende-Transpi wurde im November 2020 bei einer Abseilaktion an einer Autobahnbrücke aufgehängt, um auf die Rodung im Dannenröder Wald und die dortigen Klimaproteste aufmerksam zu machen. Die Staatsanwaltschaft Flensburg und auch das Amtsgericht in Schleswig haben die wilde Theorie aufgestellt, dass wir die Polizei damit als willenloses Werkzeug zum Sperren der Autobahn missbraucht und uns deshalb der Nötigung schuldig gemacht hätten. In dem Berufungsprozess in Flensburg wollen wir dies nicht nur weiter in Frage stellen, sondern auch aufzeigen, warum es dringend nötig ist umzusteuern und Autobahnen zurück zu bauen.

Kommt gern vorbei und unterstützt uns bei den anstehenden Verhandlungstagen am Landgericht Flensburg zum Beispiel mit Frühstück, Kaffee & Kuchen, jeweils an den folgenden Donnerstagen:
18.7. ab 11.30 Uhr | 1.8. ab 12 Uhr | 15.8., 29.8. und 12.9. jeweils ab 10 Uhr
Der Prozess beginnt bei den ersten beiden Terminen jeweils eine Stunde später, bei den anderen eine halbe Stunde später, kommt auch gern im Laufe des Tages noch dazu.

Den Verlauf unseres vorangehenden Prozesses am Amtsgericht Schleswig und Hintergründe der Aktion findet ihr hier:

Prozess um Aktionen zur Verkehrsministerkonferenz in der Nähe von Bremen

Update: Der Verhandlungstermin wurde wegen der Erkrankung der Richterin kurzfristig abgesagt – wir werden den neuen Termin veröffentlichen sobald er feststeht.

Ursprüngliche Ankündigung: Im April 2021 stießen die Verkehrsminister*innen bei ihrem Treffen in Bremen erst mal auf Stau: Über allen Autobahnen, welche nach Bremen führten hingen zeitgleich Menschen mit Transparenten, beklebten teilweise die Schilderbrücken der Autobahnen mit neuen Inhalten. Fünf von uns werden deshalb nun in zwei Prozessen vor dem Amtsgericht Achim angeklagt. Am Donnerstag, 21.3.24 um 9 Uhr und um 11 Uhr finden die beiden Prozesse statt – in Saal A 1.18.

Angeklagt ist ein besonders schwerer Fall der Nötigung – das heißt auch die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe. Die Rechtsprechung zu Autobahnabseilaktionen ist bisher sehr widersprüchlich – es gibt also vermutlich spannende Prozesse. Vor Gericht stehen auch hier natürlich wieder diejenigen, die eine Mobiltätswende fordern und teilweise selbst umsetzen, aber nicht die Verkehrsminister*innen, welche jahrelang die Klimaziele brechen und dafür sorgen, dass die Emissionen im Verkehr immer weiter steigen. Der tagtägliche motorisierte Individual- und Güterverkehr führt derweil weiter zu Toten durch Feinstaub oder Unfälle. Wir versprechen euch: Auch das wird im Prozess Thema sein – auch wenn wir nicht fordern, dass irgendwer bestraft gehört. Denn wir wissen: Strafe ändert weder uns noch irgendwen anders.

Wir freuen uns über weitere Aktionen gegen Autobahnen und Autoindustrie, rund um die Prozesse und unabhängig davon, aber auch wenn ihr den Prozess selbst kreativ begleiten möchtet.

Prozessbericht Strafprozess IAA Abseilaktion A92 + neuer Termin

Am 20.04.2023 fand der erste Verhandlungstag wegen der Abseilaktion über der A92 statt. Da ein Termin nicht ausreichte geht die Verhandlung nun am 05.05.2023 weiter (einer Einstellung die vorher im Raum stand stimmte die Generalstaatsanwaltschaft nicht zu). Am 03.05.23 hat die Gruppe von der A94 ihre Verhandlung vor dem Amtsgericht Ebersberg.

Hier folgt nun der Prozessbericht der A92 Verhandlung  vom 20.04.23:

Bericht 1. Prozesstag 20.04.2023 – Abseilaktion über A92 zum
Auftakt der IAA

Während der IAA*¹ 2021 hatten sich, neben vielen anderen Aktionen, 5 Gruppen zum Auftakt der IAA von 5 verschiedenen nach München reinführenden Autobahnen abgeseilt.
Nun haben die Prozesse begonnen, es gab bereits eine nicht rechtskräftige*² Verurteilung und eine ausgesetzte Verhandlung. Am 03.05. hat eine weitere Gruppe eine Verhandlung.
Schon vor dem Termin war klar: das werden wir nicht an einem Verhandlungstag schaffen, das Gericht hat nur einen Termin angesetzt für welchen aber 10 Zeugen geladen sind – dass diese dann auch noch gründlich befragt und zur Verteidigung noch Beweisanträge* 8 gestellt werden liegt außerhalb des Horizontes des Gerichts. Somit endete der heutige Verhandlungstag um 17:45 nach einer langwierigen Terminfindung für einen Folgetermin, welche Richterin Mey vollkommen verzweifelt hatte, weil sie nicht Aussetzen noch einen Schiebetermin machen wollte. Letzendlich wurde ein Folgetermin gefunden für den 05.05.23 am AG* 5 Freising, eine Pflichtverteidigung muss ausgetauscht werden da sie an dem Termin verhindert ist.
Das selbe passierte auch mit einer Verhandlung wegen der Abseilaktion über der A9 kurz zuvor am selben Amtsgericht (andere Richterin) diese wurde jedoch ausgesetzt.
Nach doppelten gründlichen Sicherheitskontrollen (vor allem auf Sekundenkleber hatten sie es abgesehen) blieb eigentlich nichts mehr übrig was Angeklagte noch mit in den Sitzungssaal nehmen durften.
Zu Beginn wurden zwei Erklärungen verlesen zum Thema IPCC*³ und diversen anderen wie Kritik an der Autoinfrastruktur und an dem Schutz des Weiter-so im Verkehrssektor durch Bundeskanzler Scholz. Desweiteren erhielt eine der Angeklagten nach Zweifeln der Staatsanwaltschaft noch eine Laienverteidigung* 4 in Gemeinschaft mit der Pflichtverteidigung.
Die Pflichtverteidigung wurde seitens der Angeklagten im Vorhinein beantragt, erst vom Amtsgericht abgelehnt, doch dann hat das LG* 5 nach einer sofortigen Beschwerde die Pflichtverteidigung angeordnet, so das alle der Angeklagten in dem Prozess eine Pflichtverteidigung hatten. Im Folgenden prägten eher die Verteidiger*innen den Prozess und planten die Strategie, die Angeklagten nahmen sich selten das Wort, was aber auch abgesprochen und einvernehmlich war im Großen und Ganzen.
Der bereits bekannte Antrag auf Nichtverlesung der Anklageschrift wurde gestellt und durch einen der Verteidiger*innen damit ergänzt, dass die Ausdehnung des Gewaltbegriffs der den Anklagen wegen Nötigung von Abseilaktionen zugrunde liegt so in anderen EU-Ländern nicht existiert, es
hätte ein Vorabentscheidungsverfahren nach 267 AEUV geben müssen, die Versammlung würde als unfriedlich diffarmiert werden was sie nach EMRK nicht wäre (entschuldigt diesen Fachjargon! Doch diese Details zu erklären würde den Rahmen eines kurzen Prozessberichts sprengen, zumal das Autori selber sich damit nicht auskennt).

Angeklagt waren drei Personen die sich auf der Brücke über der A92 befunden haben und nach
Anklageschrift Mittäter*innen nach §25 I Alt. 2, II StGB* 6 sind bei einer Nötigung. Die beiden Personen die sich abgeseilt haben waren zu dem Termin nicht geladen, da sie sich momentan dauerhaft im Ausland befinden. Es drehte sich also viel um die Frage, was der Tatbeitrag der drei Personen war, nach Anklageschrift hätten sie „gesichert“. In der Zeugenbefragung der Polizeizeug*innen konnten viele dazu nichts
sagen, andere erinnerten sich dass ein Müsliriegel runter gereicht wurde und sich ab und zu Unterhalten wurde, bei einer Person machte es den Anschein als würde sie aufpassen dass die Sicherung nicht manipuliert wird. Ein/e Entscheidungsträger*in oder Einsatzleiter*in hat sich unter den Polizeizeug*innen nicht befunden, sie waren größtenteils auf der Brücke gewesen. Von einer Versammlungsauflösung hat niemand berichtet, auch was die Gründe waren die Sperrung einzurichten hat niemand berichtet.
Gefahren die von den Versammlungsteilnehmerinnen auf den Verkehr ausgingen wurden auch nicht berichtet oder einer Gefahr in der sich die Versammlungsteilnehmer*Innen befanden. Die Kletterausrüstung hätte professionell ausgesehen. Eine der Personen wollte wohl eine Versammlung
vor Ort anmelden. Den dreien wurden wohl später Platzverweise erteilt. Bis zur Sperrung floss der Verkehr wohl normal. Es gab unterschiedliche Meinungen dazu, wo über der Fahrbahn die abgeseilten Personen hingen… Apropos: die Zeugen konnten sich erstaunlich gut an die Angeklagten erinnern, mit Gesicht und Namen.

Zwischendrinne gab es immer wieder kleine Streitereien mit der Richterin, welche aber im Vergleich zu Anderen noch recht ruhig war. Ein Vorfall war, dass die Richterin die Verteidigung in der Befragung unterbrach, nach mehrmaligen Hinweisen im Wortgefecht, dass es unzulässig ist der
Verteidigung das Wort zu entziehen außer es handelt sich um rechtliche/ sachliche Gründe. Der daraufhin formulierte Befangenheitsantrag* 7 wurde von der Richterin als unzulässig verworfen, da er nur der Prozessverschleppung diene.

Als die Richterin um zwei Uhr immernoch keine Mittagspause vorschlug zeichnete sich ab, dass sie immernoch plant es an einem Tag durchzuziehen. Es wurde dann eine Pause vereinbart wo die Richterin es nochmal damit probierte eine Frist zum Beweisanträge einreichen aufzustellen bis 15:00, welcher widersprochen und dann auch doch nicht eingehalten wurde.
Es wurden dann noch 3 Personen vernommen welche sich im Stau befunden hatten. Zwei davon waren mit ihren Kindern auf dem Weg ins Legoland und brachen ihre Reise dann ab wegen dem Stau, das Geld für die Tickets sei verschwendet gewesen und für die Kinder sei es miserabel gewesen im Stau zu stehen, sie standen ca. 2h. Ein anderer hatte einen Dienstausfall, genaue Zahl wurde nicht genannt.
Später ging es noch um den Streitpunkt ob „Chatprotokolle“, das waren Twitter Beiträge die sich in der Akte befanden, in Augenschein genommen und Verlesen werden dürfen. Der Verlesung wurde widersprochen, da nicht ersichtlich ist, wer diese Chatprotokolle wie in die Akte gebracht hat und so
nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie manipuliert wurden.
Auch der Beweisverwertung der Aussagen eines Polizisten wurden widersprochen, welcher wohl eine der Abgeseilten aber nicht im hiesigen Verfahren angeklagten Personen vernommen hatte, die wohl auf der Wache erst meinte, dass sie keine Angaben zur Sache machen wollte und dann doch in ein Gespräch verwickelt wurde. Der Zeuge wurde natürlich trotzdem gehört.
Eine der Zeug*innen, welche auch tatsächlich an der Sperrung beteiligt war, war ohne Attest nicht erschienen. Die Richterin war dann der Meinung, dass sie nicht notwendig ist, die Verteidigung widersprachen und meinten, dass sie hätten verzichten müssen.

Zuletzt stellte dann einer der Verteidiger*innen einen Schwall an Beweisanträgen* 8 (Themen waren die bereits bekannten: Rettungsgasse, Standstreifen, Rettungsgassen Poster an anderen Brücken, Sticker abkratzen von Autobahnschild/oder Reparaturarbeiten an Brücken über laufendem Verkehr, keine Anhaltspunkte für Gefahren, Verkehr floss normal bis gesperrt wurde, keine unfriedliche Versammlung, Alternativen zu Stau, Position der Abhänger…) Die StA* 9 meinte, dass einige als
wahr unterstellt werden können, einige hätten nichts mit der Sache zu tun, wären nur Beweisermittlungsanträge oder Rechtsfragen.
Dies brachte dann letzendlich die Pläne der Richterin zum stürzen es an einem Tag durchzuziehen, die anderen Verteidiger*innen hatten ihre Anträge noch garnicht gestellt. Es begann eine langwierige und verzweifelnde Verhandlung wann der nächste Termin angesetzt werden könnte, irgendwann wurde ernsthaft vorgeschlagen, an einem Samstag zu verhandeln:‘D oder direkt morgen.

Irgendwann wurde von der Verteidigung vorgeschlagen, dass das Verfahren ja auch einfach aus Opportunitätsgründen eingestellt werden könnte, die Angeklagten seien alle nicht vorbestraft. Das Gericht erwiderte darauf, dass eine Einstellung ggf. mit Auflage grundsätzlich infrage käme.
Die Staatsanwaltschaft müsse das erstmal wirken lassen und das intern absprechen, schließe es aber grundsätzlich nicht aus.

Hier noch ein Pressebericht von der Aktion:
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/freising/freising-neufahrn-autobahn-a92-klimaaktivisten-internationale-autoausstellung-1.5811717

*¹ Internationale Automobilausstellung
*² wenn das Verfahren abgeschlossen ist, ist eine Verurteilung rechtskräftig. Wenn das Urteil noch angefochten wird
durch Berufung oder Revision, ist das Urteil nicht rechtskräftig
*³ Sachstandsbericht zur Klimaänderung des Welt Klimarates
* 4 Leute die keine Anwälte sind können vom Gericht als Verteidigung angenommen werden
(https://www.projektwerkstatt.de/index.php?p=10065)
* 5 AG= Amtsgericht LG= Landgericht. Das Landgericht ist das nächst höhere nach dem Amtsgericht
* 6 d.h. sie sind Mittäter und haben die Tat gemeinsam begannen, StGB= Strafgesetzbuch, da steht drinne was verboten
ist und wie es bestraft wird

* 8 Beweisanträge sind Anträge mit denen man bestimmte Tatsachen unter Beweis stellen will und dazu bestimmte
Beweismittel benennt, wie z.B.Zeugen, Fotos.. (https://www.projektwerkstatt.de/index.php?domain_id=1&p=10083)
* 9 StA= Staatsanwaltschaft

Die erste Straßenbahn verlässt das VW-Stammwerk in Wolfsburg +++ Aktivist*innen halten Autozug an und verkleiden ihn als Straßenbahn

Die Autoindustrie ist tot – Volkswagen wird umgebaut

Aktuell verlässt die erste Straßenbahn das Volkswagen-Stammwerk in Wolfsburg. Erstmal allerdings nur symbolisch. Um 13:13 Uhr stoppten Aktivist*innen einen Autozug, der Autos aus dem Volkswagenwerk in Wolfsburg auf die DB-Gleise befördert.
In einer Überraschungsaktion hielten sie den Zug auf einer Brücke über dem Mittellandkanal an, kletterten auf den Zug und verkleiden aktuell den Autozug mit einem riesigen Banner als Straßenbahn. Der Zug bietet ein symbolträchtiges Bild, welches das Ziel der Aktivist*innen sehr anschaulich zeigt: VW soll im Wolfsburger Stammwerk künftig keine Autos mehr produzieren, sondern öffentliche Verkehrsmittel – allem voran Straßenbahnen.

Straßenbahntranspi wird über den Autozug gespannt
Straßenbahntranspi wird über den Autozug gespannt

Die Investitionsplanungsrunde von VW wurde von letztem Jahr auf den Frühling 23 verschoben und ist bis jetzt immer noch nicht terminiert. Aktive Gruppen in Wolfsburg bringen mit der Aktion nun einen eigenen Ergebnisvorschlag für die Planungsrunde ein: nämlich ein sofortiger Umbau der Produktion von Autos auf öffentliche Verkehrsmittel, Hand in Hand mit einem Umbau der Konzernstruktur zu einem gemeinwohlorientierten Kooperativbetrieb.

Hier einige Statements der Aktivist*innen:
„Keine Entlassungen mehr, keine Kurzarbeit, kein Totschuften für einen Umwelt-Schmutz-Konzern.
Wir fordern ab sofort:
• einen Umbau des VW-Stammwerks auf ÖPNV-Produktion,
• gratis Umschulungsprogramme für alle Mitarbeitenden
• eine Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden oder weniger bei vollem Lohnausgleich
• Bessere Arbeitsbedingungen für Lok- und Busfahrer*innen  plus Umschulungsprogramme für alle, die auf diese Berufe umsteigen wollen“
„Es geht darum eine Produktion danach auszurichten, was gebraucht wird und nicht was Profite für Wenige abwirft. Um eine gemeinwohlorientierte Produktion durchzusetzen, müssen sich alle von der Produktion Betroffenen zusammen setzen und gemeinsam Entscheidungen treffen. Die meisten von der Automobilproduktion Betroffenen werden heutzutage überhaupt nicht gefragt.“
„VW gehört bereits zu 20% dem Land Niedersachsen, zu 53% der Familie Porsche-Piech und 17% dem Emirat Katar. Gewinne werden privatisiert und Verluste sozialisiert. Das darf nicht länger sein! Das Motto der Zukunft, “VW für alle” steht für einen gemeinwohlorientierten, kollektiv geführten VerkehrsWende-Betrieb, bei dem Betroffene entscheiden, was produziert wird.“
„Ein Umbau des VW-Stammwerks auf Straßenbahnproduktion bietet sichere Beschäftigungsperspektiven Allein in den zurückliegenden drei Jahren wurden in der Auto- und Zulieferindustrie bereits 90.000 Arbeitsplätze abgebaut oder verlagert. Das sind vier Mal soviel, wie in der Braunkohle in zwanzig Jahren abgebaut werden sollen. Ein Umbau des VW-Stammwerks auf ÖPNV-Produktion sichert gute Arbeitsplätze.“

Mehr Informationen auf blog.verkehrswendestadt.de

Zum Hintergrund:  Warum Straßenbahnen?

Die Straßenbahn ist leistungsstark
Um 900 Menschen zu transportieren braucht es im Berufsverkehr 692 Autos, 9 Gelenkbusse oder 2 Straßenbahnen in Doppeltraktion. Straßenbahnen sind im innerstädtischen Verkehr mit Abstand das leistungsstärkste Verkehrsmittel.

Die Straßenbahn ist barrierearm
Straßenbahnhaltestellen liegen ebenerdig, sind schneller und bequemer zu erreichen als S- und U-Bahnhöfe. Wichtig vor allem für gehbehinderte Menschen, Menschen mit Gepäck, Rollator, Kinderwagen.  Ein Zustieg ohne Aufzüge und Fahrtreppen spart außerdem Geld bei Bau und Betrieb.

Die Straßenbahn ist umweltfreundlich
Bei nur 20% Auslastung liegt der Ausstoß an Treibhausgasen als CO2 Äquivalente und Stickoxiden NOx pro Personenkilometer bei der Straßenbahn deutlich unter den Werten eines Pkw. Dabei sind die Emissionen bei der Produktion des Stroms bzw. des Treibstoffs eingerechnet (Quelle: Umweltbundesamt (2012): Daten zum Verkehr, S.32)

Die Straßenbahn ist schnell
Die Straßenbahn ist vor allem auf kurzen Fahrstrecken (und das sind die meisten in der Stadt) sehr schnell. Es sei denn, sie muss dauernd vor roten Ampeln warten. In vielen Städten ist dafür eine „Grüne Welle” für die Straßenbahn geschaltet.

Die Straßenbahn zum Nulltarif garantiert  sozial gerechte Mobilität
Kein Knast mehr für fahrscheinloses Fahren, Mobilität unabhängig zum Geldbeutel. Das garantiert die Straßenbahn, wenn sie zum Nulltarif fährt. Wenn Subventionierung und Steuerbegünstigung von Autoinfrastruktur und Industrie umgelagert wird, ist ein Nulltarif ohne weiteres finanzierbar.

Strafprozess wegen Abseilaktion über der A9 (IAA) – neue Abseilaktion geplant!

Am 27.03. startet am Amtsgericht Freising der Strafprozess gegen drei Aktivistis, die zu Eröffnung der IAA am 7.9.2021 eine Schilderbrücke über die A9 umgestalteten, um so auf den Klimawandel hinzuweisen, die Greenwashingshow IAA zu entlarven und eine Verkehrswende einzufordern. Die Bilder gingen durch alle Medien, die A9 war stundenlang gesperrt, weil die Staatsmacht ihre Schilder unbedingt von den kritischen Tönen befreien wollte. Nun geht es also vor Gericht – aber die Angeklagten und Unterstützer*innen reagieren offensiv. Sie wollen nicht nur die Möglichkeiten der offensiven Strafverteidigung nutzen, sondern am Tag vor dem Prozess eine als Versammlung angemeldete Abseilaktion über der A9 auf Münchener Stadtgebiet durchführen.

Am 27.1.2023 beginnt um 9 Uhr am Amtsgericht Freising der Prozess gegen die drei Aktivistis, die am 7.9.2021 zur IAA-Eröffnung über der A9 die Schilderbrücke so phantastisch umgestalteten.


Jetzt stehen auch einige Aktionen rundherum fest:

Am Sonntag, 26.03., soll es eine Abseilaktion unter dem Motto „Verkehrswende jetzt!“ über der A9 geben – und zwar von der Fußgänger*innenbrücke zwischen Walter-Gropius- und Grünecker Straße. Treffpunkt ist um 12 Uhr (pünklich!!!) auf der Westseite der Brücke (Walter-Gropius-Straße, Koordinaten: 48.17962782057856, 11.596030847821794). Anfahrt mit dem Fahrrad oder per U3/6 „Alte Heide“ oder Tram 23 „Anni-Albers-Straße“.

Von der Aktion ist eine Raddemo zum Bayrischen Staatsministerium geplant. Dort findet dann um 14 Uhr eine Kundgebung unter dem Motto „Rad, Fuß und ÖPNV – Für eine echte Verkehrswende in Bayern“ statt. Kurz vor der Landtagswahl fordern aktive Gruppen und Personen bessere Rad- und ÖPNV-Infrastruktur sowie ein Rückdrängen des Autoverkehrs.

Abends um 19 Uhr findet im Eine-Welt-Haus in München (Schwanthalerstraße 80, Raum Werkstatt) ein Vortrag mit anschließender Diskussion unter dem Titel „Provokante Aktionen und ihre Bedeutung für politischen Protest“ statt. Braucht politischer Protest die direkte Aktion, ein provokantes, aufmerksamkeitserzeugendes Eingreifen in die gesellschaftlichen Abläufe? 

Am Montag, den 27.03., beginnt dann um 9 Uhr am Amtsgericht Freising der Prozess. Eine Demo führt ab 8 Uhr vom Bahnhof Freising zum Gericht – seid also um 8 Uhr am Bahnhof Freising, gerne mit Schildern, Transpis, Kreide und weiteren lustigen Ideen!



Für die Abseilaktion suchen wir noch:
– Ein gutes Soundsystem/Lautsprecher/Megafon
– Redebeiträge vor Allem von lokal Aktiven


Gebt diese Info und die Termine bitte auch noch überall weiter, tragt die auf Terminkalender ein usw.