Ermittlungsfehler führen zu Verwechslung: Journalist in Wolfsburg vor Gericht

Wir dokumentieren hier die Pressemitteilung eines, von der VW Blockade 2019 berichtenden, Journalisten.

Der Journalist Pay Numrich begleitete am 13.8.2019 eine Autozug Blockade am VW-Werk Wolfsburg. Ein Teil der an der Blockade beteiligten Aktivist*innen verweigerte die Angabe der Personalien. Aufgrund fragwürdiger Polizeiermittlungen kam es in mehreren Fällen zu Verwechslungen, weshalb der Journalist Pay Numrich am Montag in Wolfsburg vor Gericht steht.

Mehrere Ankett- und Kletteraktionen verzögerten am 13.8.2019 gegen 12 Uhr die Weiterfahrt eines Autozugs aus dem VW Werk in Wolfsburg. Kurz vor Mitternacht wurde die Blockade durch Polizeikräfte aufgelöst. Beim Versuch die Aktivist*innen, die die Angabe ihrer Personalien verweigerten, zu identifizieren überprüfte die Polizei die Anruflisten der beschlagnahmten Mobiltelefone. Durch eine Anschlussinhaberabfrage fanden sie heraus, dass Numrich Kontakt mit den Aktivist:innen hatte. Um aufzuklären, ob Pay Numrich einer der Aktivist*innen gewesen sein könnte wurden Standbilder aus den Polizeivideos und der ED-Behandlungen mit dem Foto der Meldebehörde verglichen. Daraus erfolgte die vermeintliche Identifizierung durch die ermittelnde Polizei.

Per Internetrecherche über Pay Numrich will die Polizei herausgefunden haben, dass er schon öfters über linke Aktionen berichtet habe. Die Frage ob er journalistisch vor Ort war und nur deswegen Kontakt zu den Aktivist*innen hatte stellt sie sich der Aktenlage nach zu keinem Zeitpunkt. „Das Ergebnis der Ermittlungen stand schon von Beginn an fest. Entlastende Indizien wurden krampfhaft umgedeutet, um meine vermeintliche Schuld zu beweisen“, kritisiert Numrich die Ermittlungen der Polizei. „Es ist schon bezeichnend, dass weder der Staatsanwaltschaft noch dem Gericht die groben Fehler aufgefallen sind und ich nun vor Gericht stehe.“

„Wozu es führen kann, wenn die Polizei voreingenommen und einseitig ermittelt, haben die Ermittlungen im NSU Komplex, gegen die Familien der Opfer, statt gegen die mordenden Nazis eindrücklich gezeigt. Im Vergleich dazu ist ein Strafbefehl gegen mich als Journalisten zwar harmlos, zeigt aber doch das strukturelle Problem voreingenommener Ermittlungen.“

Dass dieses Vorgehen in den Ermittlungen zur VW-Blockade kein Einzelfall ist, zeigt der Vorfall bei der Journalistin Hanna Poddig, die auch über die Aktion bei VW berichtete. Im Nachhinein wird sie von der Polizei als eine der Aktivist*innen identifiziert, obwohl der Polizei auffällt, dass es offenkundige Unstimmigkeiten bei den Vergleichsbildern gibt. Die falsche Identifizierung wurde nur zufällig durch einen Flensburger Staatschutzbeamten bemerkt und das Strafverfahren eingestellt. Rückschlüsse auf andere laufende Verfahren wurden daraus offenbar nicht gezogen.

Das fehlende Eingeständnis von Fehlern bei der Polizei zeigt sich nicht nur in der Ermittlungsarbeit, sondern auch im journalistischen Alltag. So werden Akkreditierungen von als politisch eingestuften Journalist*innen angezweifelt, Platzverweise erteilt, gezielt Journalist*innen auf Demos angegriffen oder in Gewahrsam genommen. Dies geschah auch zuletzt im Rahmen der Proteste gegen die IAA in München. Dieses Verhalten verdeutlicht das defizitäre Verhältnis der Polizei zur Pressefreiheit.

Nicht nur in Wolfsburg, sondern auch in zahlreichen anderen Städten sehen sich insbesondere freie Journalist*innen gezwungen mit juristischen Mitteln um ihr Recht zu kämpfen. „Aber was hilft eine gerichtliche Bestätigung, die mir im Nachhinein bescheinigt, dass eine polizeiliche Handlung nicht rechtmäßig war, wenn die Erfahrung zeigt, dass die Polizei ungeachtet dessen wieder und wieder so vorgehen wird und keine Konsequenzen zu fürchten hat.“

Für den Angeklagte Pay Numrich sprachen mehrere Gründe gegen die vom Gericht angebotene Einstellung wegen Geringfügigkeit. Einerseits die Annahme, dass ein wegen geringer Schuld eingestelltes Verfahren auf Jahre – wenn nicht sogar Jahrzehnte – in polizeilichen Datenbanken gespeichert wird und potentiell seine journalistische Tätigkeit einschränkt. Andererseits eine prinzipielle Überzeugung: „Gegen solch schlechte Ermittlungsarbeit muss ich mich einfach wehren, alles andere fühlt sich nicht richtig an.“

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Gerichtstermin

20.9.2021 – 9:00 Uhr

Amtsgericht Wolfsburg, Saal E

Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg