Strafprozess wegen Block-VW-Aktion läuft an … Aufruf zum Mitmachen: Heiteres Beweisanträgeschreiben!

Es ist soweit: VW und sein Staat laden zum Tanz. Am Dienstag, 2. Juni 2020, beginnt um 11:30 Uhr im Amtsgericht Wolfsburg (Rothenfelder Straße 43, Saal E) der erste Strafprozess wegen der spektakulären Aktion „blockVW“ im August letzten Jahres (siehe z.B. autofrei.noblogs.org oder einen der verschiedenen Fernsehbeiträge als Beispiel).

Wir verteidigen uns selbst und offensiv. Wir berufen uns auf den Klima-Notstand, der uns nach § 34 Strafgesetzbuch ermächtigt, selbst zu handeln, weil andere Mittel versagen. Der Paragraph lautet:

„Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“ (Infoseite dazu)

Wir brauchen Eure Hilfe – und es wird Euch Spaß machen. Schreibt einen oder mehrere Beweisanträge. Denn wir müssen die ganzen Punkte des § 34 StGB nachweisen, dass wir die erfüllen. Also (entsprechend dem Paragraphentext oben):

  • Wir müssen beweisen, dass eine Gefahr besteht für Leben, Leib, Eigentum usw. – und diese gegenwärtig ist (also jetzt besteht).
  • Es gibt zurzeit nicht anderes, was darauf hoffen lässt, dass die Gefahr abgewendet werden kann (Staat, Konzerne, Gerichte …).
  • Das zu schützende Interesse (Klima, Feinstaub, Gesundheit …) ist wesentlich höher als das beeinträchtige (Produktion bei VW, Autoverkauf, Propaganda für Autos).
  • Die Handlung muss geeignet und verhältnismäßig sein, um die Gefahr abzuwenden (z.B. durch politischen Druck oder direkte Wirkung).

Jetzt das, was Ihr beitragen könnt: Schreibt einen (oder mehrere Beweisanträge). Das sind unsere wichtigsten Waffen im Prozess. Wir würden die sammeln und in den Prozessen vortragen. Ein Beweisantrag besteht aus vier Teilen.

1. Beweistatsache
Hier müsst Ihr einen knackigen Satz reinschreiben, der irgendwas Konkretes aussagt – aber keine Bewertung, Meinung oder Parole, sondern eine Tatsache. Zum Beispiel „Laut … steigt der Meeresspiegel in den nächsten zehn Jahren um …“ oder „Der Staat ist selbst stärkste Macht bei VW“ oder irgendwas.

2. Beweismittel
Ihr müsst ein oder mehrere Personen, Gutachten, Quellen oder Beweisstücke benennen, mit denen sich die Beweistatsache beweisen lässt. Das kann einE SachverständigeR sein oder das Verlesen eines Fachartikels. Das Beweismittel muss aber genau benannt sein (Quelle, Adresse …).

3. Begründung
Hier könnt Ihr Euch austoben und schreiben, warum das wichtig ist.

4. Relevanz für den Prozess
Hier könnt Ihr schreiben, warum ein Beweis zu das jeweiligen Sache ergeben wird, dass der rechtfertigende Notstand gegeben ist und unbedingt so gehandelt werden musste usw. blabla.


Also: Macht einen oder mehrere solche Anträge – und schickt sie uns. Wir lesen die vor. Eventuell überarbeiten wir sie vorher auch noch etwas, damit sie die rechtlich richtige Form haben. Ihr könnt übrigens dann auch dabei sein und selbst zugucken, was mit „Eurem“ Antrag dann passiert.
Okay? Mehr Infos über Beweisanträge auf http://www.projektwerkstatt.de/index.php?p=11393 (einer Unterseite von www.prozesstipps.tk).

Mischen wir die Autobranche auf – für Fuß, Fahrrad, ÖPNV und Barrierefreiheit. Gegen Autos, egal mit welchem Antrieb Flächen verbraucht, Menschen totgefahren und Reifenabrieb als Feinstaub erzeugt wird!

Und hier sammeln wir: Projektwerkstatt, Ludwigstr. 11, 35447 Reiskirchen-Saasen, 06401-903283, kobra@projektwerkstatt.de … am besten als Textdatei schicken (dann sind die juristisch nötigen Veränderungen schneller zu machen)